Warnung
  • JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 755
Log in

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kinderspielstadt 2020 des Vereins „Pro Liberis Silesiae“

Auch dieses Jahr fand, unter besonderen Auflagen und in etwas verkürzter Auffassung, die Kinderspielstadt in Raschau statt.

Die Tore der Stadt, deren Überquerung aus hygienischen Vorkehrungsmaßnahmen erst nach der Händedesinfizierung und Körpertemperaturmessung möglich war, eröffneten dieses Jahr bereits zum 8. Mal den Übergang in eine Welt der Kinder. Trotz einiger Einschränkungen, aufgrund der Sicherheitsauflagen, ermöglichte der Verein „Pro Liberis Silesiae“ Kindern auf spielerische Art die Welt mit eigenen Kräften zu gestalten. Die Lernenden ab der 2. bis zur 6. Grundschulklasse, wurden von ihren älteren Kollegen der 7. und 8. Klasse als Volontäre und einigen Erwachsenen als Aufsichtspersonen in ihrer tatkräftigen Arbeit unterstützt.

Die mehrsprachige (vor allem deutsch-polnische) in verschiedene Bereiche aufgeteilte Siedlung, die von dem Rathaus als Hauptverwaltungsort samt Poststelle, über den Kreativbereich, das Labor und Krankenhaus, die Redaktion der Tageszeitung „Raschauer Tagesblatt“, bis hin zum eigentlichen Baubereich mit ausgewiesenen Straßennamen, Bauplätzen und der Sammelstelle für Baumateriale, ist eine von Kindern regierte und durch ihren jungen Geist belebte Stadt. Neben der Arbeit als Baumeister oder Bauarbeiter, gab es in den jeweiligen Bereichen dementsprechende Workshops, die es den Teilnehmern ermöglichten auf kreative Art die verschiedenen Disziplinen zu erkunden. Zudem befanden sich vor Ort einige Freizeitattraktionen, die wie das Surfbecken oder eine Eisdiele, den arbeitenden Kindern Abkühlung vor der Sonne anbieten sollten.

Aufgrund von schlechten Wetterbedingungen, wurde die Kinderspielstadt um einen Tag verkürzt und findet am Freitag, den 3. Juli, ihren Abschluss. Dabei konnten Häuser entstehen, die der eigenen Vorstellung der Kinder entsprangen und mit großer Bewunderung zu bestaunen sind.

Wir gratulieren den Teilnehmern, Beteiligten und Veranstaltern, vor allem dem Verein Pro Liberis Silesiae, für ein äußerst gelungenes und erfolgreiches Projekt, und wünschen weitere Erfolge in der Zukunft!

IMG 20200703 WA0060IMG 20200703 WA0057IMG 20200703 WA0024IMG 20200703 WA0021IMG 20200703 WA0012

„Minderheiten-Schulfächer“ und ihre Bezeichnung

Das polnische Bildungsministerium äußerte sich hinsichtlich der gültigen Bezeichnung der „Minderheiten-Schulfächer“ auf dem Schulzeugnis:

  • Sprache der deutschen nationalen Minderheit:

„język niemieckiej mniejszości narodowej” und „język mniejszości narodowej – niemiecki” erfüllen zugleich die gesetzlichen Anforderungen.

  • Geschichte und Kultur der deutschen nationalen Minderheit:

„historia i kultura niemieckiej mniejszości narodowej” und „historia i kultura mniejszości narodowej niemieckiej” erfüllen ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Einträge in die Schulzeugnisse beider Bezeichnungsformen zugelassen sind.

Damit verbunden: Schulzeugniseinträge und Offizielle Stellungnahme des polnischen Bildungsministeriums hinsichtlich der Schulzeugniseinträge.

Nazwy przedmiotów na świadectwie 1

Download: 

  • Publiziert in Bildung

Offizielle Stellungnahme des polnischen Bildungsministeriums hinsichtlich der Schulzeugniseinträge

Am 19. Juni 2020 erhielten wir die offizielle Stellungnahme bezüglich der Schulzeugniseinträge folgender Schulfächer: Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen nationalen Minderheit, Geographie Deutschlands von Frau Katarzyna Koszewska (Leiterin des Departments für Allgemeinbildung im polnischen Bildungsministerium) adressiert an Herrn Rafał Bartek, Vorstand-Vizevorsitzenden des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG/ZNSSK) und Vorstand-Vorsitzenden der Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien (SKGD/TSKN).

Odpowiedź MEN ws. wpisu języka niemieckiego jako języka mniejszości na świadectwie

Odpowiedź MEN ws. wpisu języka niemieckiego jako języka mniejszości na świadectwie

Die Erläuterung dieses Schreibens finden Sie im Artikel Schulzeugniseinträge, "Minderhieten-Schulfächer" und ihre Beziehung.

Download:

 

 

  • Publiziert in Bildung

Schulzeugniseinträge

Zeugnisse der Schüler, die in den folgenden Schulfächern unterrichtet wurden: Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands, beinhalten diese in ihrer Auflistung, sowohl im Falle eines Zeugnisses zur Beförderung in die nächste Klasse, wie auch eines Schulabschlusszeugnisses. 

Die Voraussetzung für einen Eintrag im Klassenzeugnis ist die positive Bewertung aller nötigen Schulfächer des laufenden Schuljahres.

Die Voraussetzung für einen Eintrag im Schulabschlusszeugnis ist der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Bildungsstufe, während der die Fächer Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands besucht worden sind.

Bestimmungen über die Schulzeugniseinträge

Wenn der Lernende für die Schulfächer Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands angemeldet worden ist, erfolgt der Eintrag dieser Schulfächer ins Schülernotenverzeichnis, die in die Leistungsaufstellung des entsprechenden Schulzeugnisses übernommen werden. Dies wird durch die Verordnung des polnischen Bildungsministeriums in Sachen Zeugnisse, staatliche Diplome und anderer Druckerzeugnisse vom 27. August 2019 (Gesetzblatt von 2019, Position 1700) festgelegt. Über die Form der Einträge hinsichtlich der Minderheitensprache bestimmen die Punkte 15-18 im Anhang Nr. 1 zu der Verordnung. Gemäß dieser Verordnung sollten die Einträge ins Klassen- bzw. Schulabschlusszeugnis folgendermaßen aussehen:

Eintrag des Schulfaches Deutsch als Minderheitensprache wird unter der Rubrik der „Pflichtschulfächer“ verzeichnet, an der ersten freien Position, mit dem vollständigen Wortlaut in polnischer Sprache:

język mniejszości narodowej - niemiecki [Sprache der nationalen Minderheit - Deutsch]

Das Fach Geschichte und Kultur wird in der Rubrik „Zusätzliche Schulfächer“ eingetragen mit dem folgenden Wortlaut in polnischer Sprache:

historia i kultura mniejszości narodowej niemieckiej [Geschichte und Kultur der deutschen nationalen Minderheit]

Falls an der Schule das Fach Geografie des identitätsbezogenen Landes geführt worden ist, wird das Schulfach in der Rubrik „Andere Schulfächer“ aufgelistet mit dem folgenden Wortlaut in polnischer Sprache:

geografia Niemiec [Geografie Deutschlands]

Der Noteneintrag zu diesem Schulfach lautet: „uczestniczył“ bzw. „uczestniczyła“ [teilgenommen]

Unklarheiten nach der Bildungsreform gelöst:

  • Abmeldung vom Fach „Deutsch als Minderheitensprache“ vor dem Abschluss der Bildungsstufe

Im Falle einer Abmeldung seitens der Eltern vor dem Abschluss der jeweiligen Bildungsstufe resultiert dies im fehlenden Eintrag der genannten Schulfächer auf dem Schulabschlusszeugnis. Das bedeutet keine Note auf dem Schulabschlusszeugnis für die Fächer „Minderheitensprache - Deutsch“ und „Geschichte und Kultur der nationalen deutschen Minderheit“.

Beispiel:

Die Schüler besuchten Deutsch als Minderheitensprache (DaM) bis zur 6. Klasse, haben somit auch das Bildungsangebot im Fach Geschichte und Kultur abgeschlossen, jedoch nach der 6. Klasse haben sie sich vom DaM-Unterricht abgemeldet. In solchen Fällen wird im Schulabschlusszeugnis der Grundschule kein Eintrag dieser Fächer verzeichnet.

  • Die Möglichkeit zum Erhalt eines Schulzeugnisses in zwei Sprachen (Polnisch und Deutsch) bei DaM-Unterricht

Im Falle des DaM-Unterrichts besteht die Möglichkeit zum Erhalt des Schulzeugnisses in polnischer und deutscher Sprache. In solchen Fällen besteht das Schulzeugnis aus zwei Teilen: Der erste Teil wird nach dem für die Bildungsstufe festgelegten Muster ausgestellt, gedruckt und ausgefüllt; der zweite Teil besteht aus einem Zeugnis ausgestellt nach dem gleichen Muster, das übersetzt, ausgedruckt und in der Minderheitensprache (Deutsch) ausgestellt wird. Die Übersetzung, das Ausdrucken und die Ausfüllung der Zeugnisse in der Minderheitensprache (Deutsch) garantiert der Schulleiter auf Antrag eines volljährigen Lernenden oder Eltern eines minderjährigen Lernenden.

Damit verknüpft: Offizielle Stellungnahme des polnischen Bildungsministeriums„Minderheiten-Schulfächer“ und ihre Bezeichnung.

 

  • Publiziert in Bildung
Diesen RSS-Feed abonnieren