Wahlprüfsteine zu den Bundestagswahlen 2021: FDP
- geschrieben von Bogna Piter
- Publiziert in Politik
Kurz vor den Bundestagswahlen hat auch die FDP ihre Antworten auf die von uns gestellten Wahlfragen übermittelt. Ihren Inhalt präsentieren wir unten:
1. Welche Priorität haben in Ihrer politischen Planung die Angelegenheiten der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa, darunter besonders der deutschen Minderheit in Polen?
Die Freien Demokraten haben sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit als Fraktion im Deutschen Bundestag wiederholt mit dem Thema Deutsche Minderheiten in Mittel- und Osteuropa beschäftigt und im Rahmen von Kleinen Anfragen versucht, ein besseres Bild der finanziellen Lage zu bekommen (BT-Drs.: Drucksache 19/1323).
In Bezug auf die deutsche Minderheit in Polen wollen die Freien Demokraten noch stärkere Akzente zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit setzen und den bilateralen Austausch auf politischer Ebene intensivieren. Insbesondere die Vernetzung deutscher und polnischer Kommunen birgt ein enormes Potential für Kooperationsmöglichkeiten. Weiterhin hat sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag dafür ausgesprochen, weitere deutsch-polnische Ausschüsse für grenzübergreifende Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Kultur, Verkehr und Digitalisierung einzurichten, die Interessenträger wie nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Parlamente und grenzüberschreitende Einheiten umfassen und die alle Aspekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit koordinieren sowie fortlaufend die in Grenzregionen bestehenden Schwierigkeiten feststellen und Vorschläge für den Umgang mit diesen erarbeiten (vgl. Antrag “Grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Polen stärken“, BT-Drs. 19/29744).
2. Haben Sie die Absicht, diese Angelegenheiten zu einem Punkt im Wahlprogramm Ihrer Partei in der Bundestagswahl 2021 zu machen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Für die Freien Demokraten genießt diese Frage sowie der Schutz von Minderheiten insgesamt hohe Priorität. Dies gilt umso mehr, da die für jedes EU-Mitgliedsland geltenden Kopenhagener Kriterien den Schutz von Minderheiten ausdrücklich betonen.
3. Wie steht Ihre Partei zu der Verankerung der Grundwerte der Minderheitenpolitik auf der Ebene der Europäischen Union, die trotz Regelungen in den Dokumenten des Europarates nicht immer beachtet werden und sich in den kritischen Berichten der Experten widerspiegeln?
Wir Freie Demokraten bekennen uns zu den Werten der Europäischen Union. Nach Artikel 2 des EU-Vertrages sind dies die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
Damit sind die Grundwerte der Minderheitenpolitik bereits normativ auf EU-Ebene verankert.
Allerdings kritisieren wir vehement, dass einige EU-Werte, wie die Rechtstaatlichkeit und eine pluralistische Demokratie in einigen Mitgliedstaaten beschnitten werden. Daher fordern wir ganz generell effektive Durchsetzungsmechanismen auf der EU-Ebene, damit diese Werte einschließlich des Schutzes von Minderheiten in den Mitgliedstaaten uneingeschränkt Geltung entfalten.
4. Die DMi hat nicht in allen EU-Ländern Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache oder Schulen, die in zwei Sprachen unterrichten. Was möchten Sie eventuell tun, um diese Unterschiede zu beseitigen, besonders in Bezug auf Polen mit einer der größten deutschen Minderheit in Europa?
Nirgendwo ist Deutsch als Fremdsprache so populär wie in Polen. Zwischen den Gesellschaften sind die Beziehungen sehr eng verwoben. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Förderung des Sprachenunterrichts und der Sprachkenntnisse von der Kita bis ins hohe Alter in der gesamten Europäischen Union ein. Denn einander zu verstehen, ist Grundbedingung europäischer Öffentlichkeit und Politik. Mehrsprachigkeit gehört zu Europa, erlaubt uns den Zugang zu anderen Kulturen und macht uns zu Europäerinnen und Europäern. Wir Freie Demokraten setzen uns für herkunftssprachlichen Unterricht ein und begrüßen, wenn herkunftssprachlicher Unterricht auch in europäischen Nachbarländern ermöglicht wird. Dabei ist auch das Engagement von Ehrenamtlichen besser zu nutzen und Lehr- und Lernwillige sind auch außerhalb des Schulbetriebs in Sprachkursen zusammenzubringen.
5. Der Bundestag und das EU-Parlament haben sich 2020 für die Europäische Bürgerinitiative Minority Safepack ausgesprochen. Leider folgte die Europäische Kommission dem nicht und hat die Bürgerinitiative der FUEN abgelehnt. Werden Sie die Anerkennung dieser Bürgerinitiative weiter unterstützen?
Alle Europäer sollen die Möglichkeit bekommen, zu definieren, wohin die Zukunft Europas geht – eine Zukunft, in der nicht nur große Sprachen dominieren, sondern auch den Bedürfnissen von Minderheiten Rechnung getragen wird. Damit bleibt die kulturelle Identität bewahrt. Der Minority SafePack ist zur wichtigsten von Minderheiten vorangetriebenen Initiative in Europa geworden. Über 1,2 Millionen Bürger haben diese Initiative aktiv unterstützt. Die Freien Demokraten haben im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament das Minority SafePack unterstützt.
6. Im Jahr 2019 hat die AGDM eine Resolution verabschiedet. Diese betraf die neuen Ausrichtungen der Unterstützung der DMi u. a. auch die Finanzierung, die als zu niedrig im Vergleich mit den Bedürfnissen der Minderheiten definiert wurde. Sind Sie bereit, das in Ihrem Wahlprogramm zu berücksichtigen?
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen ein. Die Partnerschaft zwischen Deutschland und Polen ist integraler Bestandteil der europäischen Gemeinschaft. Sie steht beispielhaft für das Bekenntnis zu einem starken und zukunftsfähigen Europa, das Ost und West eint. Es ist Deutschlands Aufgabe sich in enger Zusammenarbeit mit Polen bei der Ausgestaltung der europäischen Integration und der Übernahme von Verantwortung in der europäischen Nachbarschaft und der Welt zu engagieren.
Neben der finanziellen Unterstützung Deutscher Minderheiten ist eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen notwendig, um das Wirtschaftswachstum auch und gerade nach der Corona-Pandemie auf beiden Seiten anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag haben sich daher für eine Vertiefung und Förderung wirtschaftlicher Beziehungen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen im deutsch-polnischen Verflechtungsraum ausgesprochen und haben zu diesem Zweck auch den Ausbau des binationalen Wirtschaftsgipfels – mit dem Ziel der Identifizierung gemeinsamer Kompetenzfelder und der Entstehung grenzüberschreitender Cluster – gefordert sowie eine Stärkung engagierter Kommunen, Schulen und Kulturinstitutionen, die die deutschpolnische Nachbarschaft mit Leben füllen (vgl. Antrag “Grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Polen stärken“, BT-Drs. 19/29744).
7. Anlässlich des 30. Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags wurden u. a. erstmals die Rechte der in Polen lebenden DMi festgelegt. Viele davon und von der gemeinsamen Erklärung aus 2011, wurden aus der Sicht der DMi in Polen nicht umgesetzt. Wie steht Ihre Partei dazu?
Aus Sicht der Freien Demokraten ist der Schutz von Minderheiten unverzichtbar. Die Freien Demokraten sehen die deutsche Minderheit in Polen ebenso wie die polnischstämmigen Personen in Deutschland als natürliche Brückenbauer zwischen beiden Ländern und als Bereicherung für ein vereintes Europa.
Das Jubiläum des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages ist ein Anlass, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die deutsche Minderheit in Polen, als auch polnischstämmige Menschen in Deutschland ihre Kultur und Identität besser pflegen und erhalten können und zivilgesellschaftliche Akteure, die im deutsch-polnischen Verhältnis aktiv sind, sowie engagierte Kommunen und Bildungseinrichtungen Unterstützung erfahren.
8. Viele Mitglieder der DMi in Polen sind deutsche Staatsangehörige und besitzen als Auslandsdeutsche das Wahlrecht, das aber subjektive Begründungen der Vertrautheit und Betroffenheit von politischen Verhältnissen in BRD verlangt. Sind Sie bereit, das zu vereinfachen?
Im Ausland lebende Deutsche sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wahlberechtigt, wenn sie persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. In bestimmten Fällen wird dies bereits ohne weitere Darlegungen vermutet. Außerdem sind sie wahlberechtigt, wenn sie in den letzten 25 Jahren einmal mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben und während dieser Zeit älter als 14 Jahre alt waren. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass ein Bezug zu den politischen Vorgängen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht. Da die Staatsangehörigkeit auch durch Abstammung vermittelt wird, ist dies nicht zwangsläufig mit Verleihung der Staatsangehörigkeit der Fall. Die zusätzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des aktiven Wahlrechts sind daher aus Sicht der Freien Demokraten grundsätzlich nicht zu beanstanden.
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Die Bundestagswahl findet bereits an diesem Sonntag, den 26. September 2021, statt. Bis zum 5. September hatten wahlberechtigte Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in die Wählerliste zu stellen.
Aussagen von anderen Parteien, die Antworten auf unsere Fragen übermittelt haben, finden Sie HIER.
"Das Wahlergebnis in einem Land, das in der Europäischen Gemeinschaft von großer Bedeutung ist, wird auch einen wichtigen Einfluss auf unser Leben haben. Was uns in Polen unter deutschen Minderheiten auszeichnet ist das Recht, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen und was daraus resultiert, an den Wahlen teilnehmen zu dürfen. (...) Es ist ein Privileg und eine symbolische Verbindung zum deutschen Volk, zugleich aber auch eine Pflicht." Wir erinnern die Ansprache des Vorsitzenden des VdG, Bernard Gaida, zu den Bundestagswahlen 2021.




