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Online-Diskussion: "Die Kürzung des Deutschunterrichts der deutschen Minderheit in Polen und die Folgen“

Angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen zu der im polnischen Sejm beschlossenen Kürzung der Mittel für den muttersprachlichen Unterricht laden die Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Minderheiten (AGDM) in der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) zu einer Online-Diskussion zum Thema "Die Kürzung des Deutschunterrichts der deutschen Minderheit in Polen und die Folgen“ ein.

2022 02 15 Diskussion FUEN

Quelle: stiftung-verbundenheit.de

Beschwerde des VdG in Polen an das Europäische Parlament

In Anbetracht der derzeitigen rechtlichen und gesellschaftlichen Lage in Bezug auf die deutsche Minderheit in Polen informieren wir als Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) über die rechtliche Anerkennung der Diskriminierung der deutschen Minderheit und deren Sprache im Rahmen der Minderheitenpolitik und des Bildungsrechts und über die Stigmatisierung von Kindern, die Deutsch als Minderheitensprache erlernen. Hiermit reichen wir ein Beschwerdeschreiben ein, das sich auf die aktuelle Situation im Bereich der Minderheitensprachen bezieht.

Am 27. Januar 2022 hat der Sejm der Republik Polen endgültig über den Staatshaushalt für das Jahr 2022 und damit auch über die Höhe der finanziellen Mittel für den Minderheitensprachenunterricht entschieden. Am 4. Februar 2022 wurde die Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, erlassen, nach der die Stundenzahl ausschließlich für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde wöchentlich reduziert wurde. Andere Minderheiten sind nicht betroffen. Aus der veröffentlichten Verordnung geht hervor, dass die Frage der Kürzung der Subvention nur die deutsche Minderheit betrifft.

Der Unterricht der Minderheitensprachen beruht sowohl auf nationalen Rechtsvorschriften als auch auf den internationalen Regelwerken des Europarates. Die Republik Polen hat im Jahr 2000 das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und im Jahr 2009 die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert. In den Berichten des Beratungskomitees des Europarates über die Umsetzung der Verpflichtungen des Rahmenübereinkommens in Polen wird stets darauf verwiesen, dass es erhebliche Mangel im Bildungswesen der Minderheitensprachen gibt. Die wiederholten, konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der deutschen Sprache als Minderheitensprache werden vor allem in den Berichten des Ministerkomitees des Europarats während des zyklischen Monitorings der Umsetzung der Charta geäußert. Alle Empfehlungen des Ministerkomitees zeigen auf, dass die Republik Polen immer noch viele der Verpflichtungen, die sie freiwillig angenommen hat, nicht umgesetzt hat, auch in Bezug auf den Unterricht in Minderheitensprachen.

In der aktuellen Situation heben wir entschlossen hervor, dass aufgrund des Rahmenübereinkommens sowie der Charta die Deutschen in Polen als autochthone nationale Minderheit Anspruch auf die Unterstützung auf dem gleichen Niveau wie die anderen Minderheiten haben. Beide Regelwerke sind wichtige Errungenschaften im internationalen System zum Schutz der Minderheiten und sollen für die Republik Polen wichtige normensetzende Instrumente darstellen.

Wir wenden uns an das Europäische Parlament als einen Sprecher nationaler und ethnischer Minderheiten auf dem EU-Forum, der in den letzten Jahren zahlreiche Entschließungen zu Mindestnormen für Minderheiten in der Europäischen Union angenommen hat, die an die EU und die Mitgliedstaaten gerichtet wurden, in denen die Bedeutung nationaler Minderheiten für Europa und die Notwendigkeit eines effizienteren und umfassenderen Schutzes innerhalb der europäischen Gemeinschaft hervorgehoben werden.

Wir weisen ausdrücklich auf die grundlegenden Normen und bestehenden Rechte hin, die in der aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Situation in Bezug auf die deutsche Minderheit in Polen teilweise missachtet werden. Wir stimmen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2018 zu Mindestnormen für Minderheiten in der Europäischen Union zu: 

Bildung ist ein entscheidendes Element bei der Sozialisation und Herausbildung der Identität und die Kontinuität der muttersprachlichen Bildung ist für die Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Identität von entscheidender Bedeutung. 

Wir vertreten die Auffassung, dass die Achtung der sprachlichen Vielfalt und die Förderung des Sprachenlernens in Polen gewährleistet werden soll. Die Bedeutung jeder Minderheitensprache muss anerkannt werden. Die deutsche Sprache muss in Polen als bedrohter Aspekt des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden.

Der Unterricht von Minderheitensprachen trägt zum gegenseitigen Verständnis zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung bei und bringt die Gemeinschaften näher zusammen.

Wir vertreten die Auffassung, dass die deutsche Sprache ein wertvolles Gut ist, ein kultureller und wirtschaftlicher Mehrwert für die Regionalentwicklung und die Entwicklung des ganzen Landes. Die Identität der Personen, die der deutschen Minderheit angehören als auch die nationale Identität der Mehrheitsbevölkerung sind wichtig und schließen einander nicht aus.

Den Personen, die Minderheiten angehören, ist die vollständige und tatsächliche Gleichstellung garantiert. Die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, sind fester Bestandteil der universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechte.

Sprache ist ein identitätsprägendes und schützendes Menschenrecht. Die Deutschen in Polen sind loyale Bürger ihres Staates und haben als nationale Minderheit Anspruch darauf, ihre Muttersprache im staatlichen Schulsystem gefördert zu bekommen, um diese als wesentlichen Teil ihrer kulturellen Identität behalten zu können. Wir sehen in der Entscheidung des polnischen Sejms und des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft einen Verstoß gegen die Charta und einen Verstoß gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot in der Verfassung der Republik Polens sowie einen Verstoß gegen die Entschließungen des Europäischen Parlaments, in denen die fundamentalen Normen in Bezug auf die Minderheiten festgestellt werden. In Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird ausdrücklich betont, dass Diskriminierungen verboten sind.

Die aktuelle Situation in Polen, in der durch die Erlassung einer Verordnung die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, eingeschränkt werden, deutet anschaulich darauf hin, dass der Schutz der Minderheitenrechte nicht nur im Bereich der Kompetenzen der Mitgliedstaaten liegen kann. Wir setzen auf den Schutz der Minderheitenrechte auf europäischer Ebene, damit die Interessen und Bedürfnisse der Minderheiten auf EU-Ebene besser zur Geltung gebracht werden können.

Als Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) und gleichzeitig als Mitglied der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) haben wir die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“, in der ein europäischer Rahmen für den Schutz von Minderheiten gefordert wird, initiiert. Diese Kampagne haben wir als VdG in Polen koordiniert. Am 17. Dezember 2020 brachte das Europäische Parlament seine Unterstützung für diese Initiative zum Ausdruck. Leider auf der Tagung der Europäischen Kommission am 14. Januar 2021 wurde entschieden, dass der Beschluss nicht angenommen wird.

Angesichts einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung nur der deutschen Minderheit bitten wir um dringende Reaktion des Europäischen Parlaments, um die negativen Auswirkungen der Kürzung der Stundenzahl des Deutschunterrichts als Minderheitensprache zu vermeiden. Wir würden konkrete Maßnahmen begrüßen, die zur Verurteilung und Behebung der Benachteiligung der deutschen Sprache im polnischen Bildungssystem führen und die notwendige Gleichbehandlung der deutschen Minderheit im Hinblick auf Bildung gewährleisten würden. Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft unterschiedlicher und doch durch gemeinsame Grundwerte geeinter Bürgerinnen und Bürger, die vor der Diskriminierung geschützt werden sollen.

Diesem Schreiben fügen wir die Stellungnahme des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) an, in der wir appellieren, dass die Änderung vom 4. Februar 2022 aus dem Rechtsverkehr zurückgezogen werden soll.

Hochachtungsvoll
Bernard Gaida
Vorstandsvorsitzender

Kopie des Schreibens ist verfügbar: 
auf Deutsch HIER
auf Polnisch HIER.

  • Publiziert in Politik

FUEN verurteilt die Diskriminierung deutscher Kinder in Polen

Die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten verurteilt aufs Schärfste die diskriminierenden Rechtsakte, die kürzlich in der Republik Polen verabschiedet wurden. Diese Verfahren und die sie begleitende Rhetorik schaden der gesamten deutschen Minderheit in Polen und insbesondere den Kindern schwer.

Trotz starken Widerstands verabschiedete der polnische Sejm am 17. Dezember 2021 eine Änderung des Haushaltsgesetzes für 2022, die eine erhebliche Kürzung von 39,8 Mio. PLN (etwa 10 Mio. Euro) bei den Bildungszuschüssen für den Minderheitensprachunterricht vorsieht. Der polnische Senat schlug einen Änderungsantrag vor, der die Mittel wiederhergestellt hätte, jedoch ohne Erfolg: Dieser Änderungsantrag wurde am 27. Januar 2022 abgelehnt.

Am 4. Februar 2022 wurde deutlich, dass sich diese Maßnahme auf den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache auswirken sollte: An diesem Tag veröffentlichte der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, die Änderungen der Verordnung über den Unterricht von Minderheitensprachen, in der ein Absatz über den Sprachunterricht in Minderheitensprachen von „im Umfang von drei Stunden pro Woche" in „im Umfang von drei Stunden pro Woche und im Falle von Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, eine Stunde pro Woche" geändert wurde.

Die FUEN sieht darin eine klare Diskriminierung der deutschen Minderheit und der Kinder, die der deutschen Gemeinschaft in Polen angehören. Diese Änderung führt eine gefährliche Doppelmoral ein, die im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zum polnischen Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und vor allem zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates steht, einem internationalen Rechtsakt, der von Polen unterzeichnet und ratifiziert wurde.

Für die FUEN ist es unverständlich, dass einer nationalen Minderheit die Mittel zum Erwerb ihrer Muttersprache und damit die Grundlage für die Erhaltung und Entwicklung ihrer Identität vorenthalten werden. Die FUEN ist der Auffassung, dass die Rechte und die Finanzierung der in Polen lebenden Minderheitengruppen nicht aufgrund von Bestrebungen, die auf eine stärkere Unterstützung der polnischen Gemeinschaften im Ausland abzielen, beeinträchtigt werden dürfen, und dass die Rechte und die Zukunft der Kinder niemals aus politischen Gründen gefährdet werden dürfen.

Die FUEN bekräftigt ihre kontinuierliche Unterstützung für die deutsche Minderheit in Polen, wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Lösung dieses Problems einsetzen und diese Angelegenheit in politischen Diskussionen auf höchster Ebene ansprechen.

Quelle: FUEN 

  • Publiziert in Politik

Die Entscheidung des Bildungsministers verklagt bei der OSZE

Im Zusammenhang mit dem letzten Beschluss des polnischen Ministeriums für BIldung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 zur Begrenzung des Stundenumfangs von Deutsch als Minderheitensprache hat am 9. Februar 2022 der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen eine Beschwerde an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geschickt:

Der Unterricht einer Minderheitensprache basiert sowohl auf innerstaatlichen gesetzlichen Regelungen als auch auf internationalen Regelungen des Europarates. Im Zusammenhang mit den vom Sejm und der Regierung der Republik Polen angenommenen Beschlüssen haben wir es mit einer eindeutigen Diskriminierung von Bürgern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu tun, mit der Nichteinhaltung der Artikel der polnischen Verfassung, der "Rahmenkonvention für den Schutz nationaler Minderheiten" und der "Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen". Die Berichte des Sachverständigenausschusses des Europarats über die Umsetzung der Verpflichtungen aus europäischen Vorschriften in Polen weisen regelmäßig auf erhebliche Mängel in der Minderheitenbildung hin. Alle Empfehlungen des Ministerkomitees beweisen, dass Polen viele der Verpflichtungen bezüglich des Unterrichts der Minderheitensprache, zu deren Umsetzung es sich freiwillig bereit erklärt hat, noch immer nicht erfüllt hat.

Deutsche in Polen haben als nationale Minderheit das Recht auf das Bildungssystem in der Minderheitensprache. Minderheitenpädagogik, verstanden als wesentlicher Bestandteil der nationalen, sprachlichen und kulturellen Identität, sollte gerade angesichts des langjährigen Deutschunterrichtsverbots, kultureller Diskriminierung und der damals noch fehlenden rechtlichen Anerkennung der deutschen Minderheit in der Volksrepublik Polen unterstützt werden. Trotz dieser Diskriminierung verpflichtete sich das damalige Polen bereits 1975 in Helsinki in der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, das Recht der Angehörigen von Minderheiten auf Gleichheit vor dem Gesetz zu respektieren und ihnen die Möglichkeit des effektiven Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, den Beitrag anzuerkennen, den nationale Minderheiten zur Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der Kultur leisten können, unter Berücksichtigung der legitimen Interessen der Angehörigen dieser Minderheiten. (...)

Die Republik Polen ist auch Unterzeichner der Charta von Paris für ein neues Europa von 1990. Diese Karte wurde zum Symbol der offiziellen Schließung der Divisionen auf dem europäischen Kontinent. Die Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten schwingen in diesem Dokument sehr deutlich mit: „Wir bekräftigen, dass die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität nationaler Minderheiten geschützt werden muss und Angehörige nationaler Minderheiten das Recht haben, diese Identität frei auszudrücken, zu bewahren und zu entwickeln, ohne Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz." Durch den Beschluss des Kultusministers vom 4. Februar verlor die deutsche Minderheit diese Gleichberechtigung vor dem Gesetz.

Die Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen ist im Kontext der polnischen OSZE-Präsidentschaft besonders unverständlich. Als Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften zählen wir besonders auf das Verständnis für die Situation der deutschen Minderheit und konkrete Maßnahmen des polnischen Außenministers Zbigniew Rau, der die Arbeit der OSZE leitet und als eine der Prioritäten dieser Arbeit betrachtet, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen. Wir können uns nur schwer vorstellen, dass eine solche diskriminierende Bestimmung in Polen in Kraft sein könnte. (...) 

Dem Brief wurde auch die Stellung des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen beigefügt. Vollen Inhalt des Briefes an die OSZE (in englischer Sprachversion) lesen Sie HIER

Die Stellung des VdG in englischer Sprachversion ist HIER zu sehen. 

  • Publiziert in Politik

Stellungnahme des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit

Der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen verurteilt hiermit lautstark und entschieden die Einführung der Diskriminierung der deutschen Minderheit und die Stigmatisierung von Kindern, die Deutsch als nationale Minderheitensprache lernen, in

das polnische Rechtssystem, die nationale und ethnische Minderheitenpolitik und das Bildungsrecht in Polen.

Erfolgt ist diese Diskriminierung letztendlich am 4. Februar 2022, als der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft Przemysław Czarnek die Verordnung zur Änderung der "Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise, wie Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen die Aufgaben erfüllen, die der Erhaltung der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern dienen, die nationalen und ethnischen Minderheiten und Gemeinschaften angehören, und die eine Regionalsprache sprechen" veröffentlichte. Die Veränderung, die zweifellos als historisch in der Geschichte der Republik Polen bezeichnet werden kann, ist in einem einfachen Satz enthalten: "In Paragraf 8 Absatz 3 werden nach den Worten ’im Umfang von 3 Wochenstunden’ die Worte ’und bei Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, 1 Wochenstunde’ eingefügt". Mit diesem Satz wurde die Aufteilung von Schülern, die nationalen Minderheiten angehören, in zwei Kategorien auf der Grundlage ihrer Volkszugehörigkeit eingeführt.

So wird eine der in Polen anerkannten nationalen und ethnischen Minderheiten einer besonderen Diskriminierung ausgesetzt. Wir sind davon überzeugt, dass die Einführung doppelter Standards für verschiedene Gruppen in einer ähnlichen Situation im Widerspruch zu Artikel 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" steht, in dem es heißt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" und Artikel 32 der polnischen Verfassung, der besagt, dass "1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Jede Person hat das Recht auf Gleichbehandlung durch die öffentlichen Behörden. 2. Niemand darf im politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden, aus welchem Grund auch immer."

Vor zwei Jahren feierten wir den 15. Jahrestag des "Gesetzes über nationale u

nd ethnische Minderheiten". Darin lesen wir: "Artikel 6.1. Die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist verboten. 2) Die Behörden sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit: 1. Die volle und tatsächliche Gleichstellung von Angehörigen einer Minderheit und Angehörigen der Mehrheit im wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben gefördert wird; 2. Personen geschützt werden, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt ausgesetzt sind; 3. der interkulturelle Dialog gestärkt wird." Es ist unschwer zu bemerken, dass die am 4. Februar 2022 erlassene Verordnung auch im Widerspruch zu diesem Rechtsakt steht.

Der jetzigen Entscheidung ging die Tatsache voraus, dass das polnische Parlament am 17.12.2021 bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 gleichzeitig eine Änderung verabschiedete, die eine erhebliche Kürzung der für den Unterricht in den Sprachen der nationalen und ethnischen Minderheiten bereitgestellten Mittel im Bildungsbereich des allgemeinen Zuschusses für lokale Selbstverwaltungen vorsah. Gegen diese Entscheidung, die die Kommunalverwaltungen, die Lehrer, aber vor allem die Bildung der Jüngsten trifft, bezog der Ombudsmann klare Stellung: "Als Ombudsmann kann ich damit nicht zustimmen, dass die Kürzung von Ausgaben auf Kosten von Gemeinschaften oder Gruppen erfolgen sollte, die in verschiedenen Bereichen des sozialen oder kulturellen Lebens ohnehin oft an den Rand gedrängt werden und denen die staatlichen Institutionen besonders verpflichtet sind". Auch Vertreter der deutschen und anderer Minderheiten, Experten, Akademiker, Geschäftsleute, Lehrer und Vertreter der Polonia in Deutschland sprachen sich gegen diese Maßnahme aus. Petitionen dagegen wurden von rund 10.000 Wissenschaftlern, Unternehmern und Eltern unterzeichnet. Auch der polnische Senat, der die Rechte von Minderheiten als Verfassungsgut anerkennt, schlug eine weitere Änderung vor, die die reduzierte Subvention wiederherstellt. Trotz zahlreicher Gegenstimmen wurde die Änderung schließlich am 27. Januar 2022 abgelehnt und die Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen erheblich gekürzt. Es fiel uns jedoch schwer zu glauben, dass es vor über dreißig Jahren nach der Errichtung des demokratischen Systems möglich ist, eine so eklatante Diskriminierung der eigenen Bürger und in diesem Fall der Kinder aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in das Rechtssystem aufzunehmen.

Die Rhetorik, die die oben genannten Maßnahmen begleitet, verstärkt die negative öffentliche Stimmung gegenüber nationalen und ethnischen Minderheiten, und insbesondere gegenüber der deutschen Minderheit. Angesichts der ungünstigen Atmosphäre, die Minderheiten umgibt, und der Tatsache, dass die Diskriminierung polnischer Staatsbürger deutscher Nationalität rechtlich sanktioniert wird, fordern wir die Regierung der Republik Polen und insbesondere Minister Przemysław Czarnek, Professor der Katholischen Universität Lublin dazu auf, auf die Worte einer großen Autorität zu hören, die mit seiner Alma Mater verbunden ist, des heiligen Johannes Paul II, der in seiner Botschaft zum XXII Weltfriedenstag „Um Frieden zu schaffen, Minderheiten achten” vom Jahr 1989 schrieb: "Wenn die Kirche von Diskriminierung im Allgemeinen oder von spezifischer Diskriminierung spricht, die Minderheitengruppen schadet, wendet sie sich in erster Linie an ihre eigenen Mitglieder, unabhängig von deren Stellung oder Verantwortung in einer bestimmten Gesellschaft. So wie es in der Kirche keine Diskriminierung geben darf, kann auch kein Christ wissentlich Strukturen oder Haltungen fördern oder unterstützen, die Menschen von anderen Menschen oder Gruppen von anderen Gruppen trennen".

Als Bürger der Republik Polen, die mit ihren Steuern zum Staatshaushalt beitragen und die die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere Bürger, sowohl diejenigen, die der Mehrheit angehören, als auch diejenigen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, und die von der Richtigkeit ihrer Empörung über die uns auferlegte Diskriminierung überzeugt sind, erwarten wir, dass die Änderung vom 4. Februar 2022 aus dem Rechtsverkehr gezogen wird. Wir teilen Ihnen mit, dass wir uns durch die Entscheidungen der Behörden berechtigt und gezwungen sehen, alle verfügbaren rechtlichen, medialen und gesellschaftlichen Mittel im In- und Ausland einzusetzen, um die verfassungsmäßige Ordnung gegenüber uns wiederherzustellen.

Wir fordern auch die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Europarates, die OSZE, die Europäische Union und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, in den internationalen und bilateralen Beziehungen mögliche Maßnahmen zu ergreifen, um die europäischen Werte zu verteidigen, die durch die oben genannten Beschlüsse des Sejm und der polnischen Regierung verletzt werden. Jeder muss auch mit größerer Entschlossenheit fordern, dass die Republik Polen die Verpflichtungen, die sich aus der ratifizierten Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ergeben, in vollem Umfang erfüllt, da ihre Bestimmungen wirksam vor den Situationen schützen, die wir gerade erleben.

Wir lassen uns auch von den Worten des Unterzeichners, Bernard Gaida leiten, die er bei den diesjährigen Gedenkveranstaltungen in Gleiwitz, Schwientochlowitz und Lamsdorf, zur Erinnerung an die Nachkriegstragödie der unschuldigen schlesischen Zivilbevölkerung sprach: "Die Diskriminierung, vor der wir heute die Augen verschließen, wird nur noch zunehmen". 

Bernard Gaida
Vorsitzender des Vorstands des VdG in Polen
Oppeln, den 7. Februar 2022

Kopie des Schreibens:
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  • Publiziert in VdG

Polnisches Bildungsministerium zum Unterricht Deutsch als Minderheitensprache: Nicht drei Stunden, sondern eine

Am 4. Februar 2022 wurde die Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, erlassen, laut der die Stundenzahl für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache geändert wird. Die Verordnung stellt fest: 

/-/ Staatswappen der Republik Polen
GESETZBLATT DER REPUBLIK POLEN
Warschau, den 04. Februar 2022
Pos. 276

VERORDNUNG DES MINISTERS FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT

Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Oktober 2022 über die Änderung der Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise, in der öffentliche Kindergärten, Schulen und Einrichtungen die Aufgaben erfüllen, die den Schülern, die nationalen und ethnischen Minderheiten und der Gemeinschaft der Regionalsprache angehören, ermöglichen, ihre nationale, ethnische und sprachliche Identität zu pflegen

Gem. Art. 13 Abs. 3 Gesetz vom 7. September 1991 über Bildungssystem (Gesetzblatt von 2021, Pos. 1915) wird wie folgt angeordnet:

§ 1. In der Verordnung des Ministers für Nationale Bildung vom 18. August 2017 über die Bedingungen und die Art und Weise, in der öffentliche Kindergärten, Schulen und Einrichtungen die Aufgaben erfüllen, die den Schülern, die nationalen und ethnischen Minderheiten und der Gemeinschaft der Regionalsprache angehören, ermöglichen, ihre nationale, ethnische und sprachliche Identität zu pflegen (Gesetzblatt Pos. 1627), werden folgende Änderungen eingeführt:

1) In § 8 Abs. 3 folgen auf die Worte „im Umfang von 3 Stunden die Woche“ die hinzugefügten Worte „… und bei Schülern, die der deutschen Minderheit angehören – im Umfang 1 Stunde die Woche“;
2) Die Anlage Nr. 3 bekommt den Wortlaut der Anlage zu dieser Verordnung.
§ 2. Die Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft.

Verordnung des polnischen Bildungsministeriums / Rozporządzenie MEiN

Die Politik der Diskriminierung einer bestimmten Minderheit ist Tatsache geworden, lesen wir bei Wochenblatt.pl

Prof. Dr. Bernd Fabritius, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, kommentiert: 

Ein inakzeptabler Vorgang! Jetzt ist auch der Europarat gefragt, der Hüter der Rechte nationaler Minderheiten in den Mitgliedsstaaten ist. (...) Die Bundesregierung steht an der Seite der deutschen Minderheit in ihrer Heimat, zu der diese immer loyal gewesen ist. Polen hat den Weg des Dialoges dreißig Jahre nach Abschluss des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit einseitig aufgegeben, was sehr bedauerlich ist. Ich fordere die Entscheidungsträger auf, diese Entscheidung so schnell wie möglich zu überdenken.
Das Treffen von Prof. Fabritius mit Vertretern der deutschen Minderheit in Oppeln ist für kommenden Montag geplant. 

 

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Schlesische Universität Katowice: Zum Wesen jeder Demokratie gehört der Schutz und Förderung von Minderheitenrechten

Ihre Besorgnis über die Kürzung der Mittel für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache äußerten auch der Dekan der Humanistischen Fakultät und die Mitarbeiter:innen der Fachrichtung Germanistische Philologie der Schlesischen Universität Katowice:

Zum Wesen jeder Demokratie gehört u. a. der Schutz und die Förderung von Minderheitenrechten. (...) Eine drastische Kürzung der Fördermittel für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache behindert die Verwirklichung der Grundrechte der Minderheiten und kann die Bewahrung ihrer kulturellen Identität gefährden.

Voller Inhalt der Erklärung unten:

Universität Katowice / Uniwersytet w Katowicach

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Deutsche Minderheit in Polen darf nicht zur Geisel der zwischenstaatlichen Politik werden

In einer aktuellen Entscheidung des polnischen Sejm wird die Unterstützung der Deutschen Minderheit in Polen um rd. 10 Millionen Euro gekürzt. Diese Kürzung soll ausschließlich die deutsche Minderheit betreffen. Dabei geht es konkret um die Kürzung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache von drei Stunden auf eine Stunde. Diese Entscheidung soll bereits ab dem 1. September 2022 in Kraft treten. 

Der Dachverband der Deutschen Minderheit in Polen (VdG) hat vor diesem Hintergrund angekündigt, das Gesprächsformat des auf Grundlage des Deutsch-Polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.6.1991 sowie der Gemeinsamen Erklärung von Juni 2011 geschaffenen Deutsch-Polnischen Runden Tisches, in dem die Belange der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland sowie die Belange der Deutschen Minderheit in Polen verhandelt werden, zu verlassen. Das bewährte Dialogformat, das Polen gerade in dieser so wichtigen Frage leider nicht genutzt hat, wäre somit faktisch ausgesetzt. 

Die Entscheidung des Sejm zur Kürzung der Förderung verletzt ratifizierte Regel-werke des Europarates, damit auch nationale Gesetze und widerspricht dem Geist einer gedeihlichen Minderheitenpolitik zum Wohle von Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung. Die Angehörigen der Deutschen Minderheit in Polen sind loyale Staatsbürger ihres Staates und haben als nationale Minderheit dort Anspruch auf Förderung ihrer Muttersprache im staatlichen Schulsystem. 

In der heutigen Sitzung des Minderheitenausschusses wurde von polnischer Regierungsseite betont, dass die Kürzung im Kontext der "sehr schlechten" Lage der Polen in Deutschland zu sehen sei. 

Diese Einschätzung kann ich in keinster Weise teilen: 

Das Angebot von herkunftssprachlichem Polnischunterricht in Deutschland ist entgegen der Behauptung der polnischen Regierung nicht defizitär. Eine Abfrage der Kultusministerkonferenz bei den für den herkunftssprachlichen Polnischunterricht in Deutschland zuständigen Ländern Ende des Jahres 2020 hat ergeben, dass die Zahl der Polnisch lernenden Schülerinnen und Schüler im Querschnitt der Bundesländer seit der letzten Länderabfrage im Jahr 2016 gestiegen ist. In mehreren Bundesländern besteht sogar die Möglichkeit, die polnische Herkunftssprache als Pflichtfremdsprache im Rahmen des Erwerbs des allgemeinen Schulabschlusses zu belegen. Der mittels dieser Länderabfrage aktualisierte Bericht zur Situation des schulischen Polnischunterrichts in Deutschland ist auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz veröffentlicht. Aus einer zusätzlichen Abfrage der Kultusministerkonferenz bei den Ländern geht zudem hervor, dass das derzeitige Angebot an schulischem herkunftssprachlichen Polnischunterricht bedarfsgerecht ist und eine darüber hinaus gehende Nachfrage grundsätzlich nicht besteht. 

Mittel für außerschulischen Unterricht in deutscher Muttersprache für die in Polen lebende deutsche Minderheit leistet Polen nicht. Dieser außerschulische Unterricht in deutscher Muttersprache in Polen wird umfassend auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung finanziert. 

Es ist bedauerlich, dass Polen durch diese einseitige Kürzungsentscheidung eigene Staatsbürger diskriminiert und missbraucht, um außenpolitische Ziele für andere Personengruppen mit Druck zu versehen. Diese höchst bedauerliche Entscheidung, die auf unzutreffenden Annahmen beruht, sollte Polen möglichst bald erneut überprüfen.  

Derart wichtige Anliegen wie die Minderheitenpolitik sollten konstruktiv und unter Nutzung bewährter bilateraler Gesprächsformate verfolgt werden. Eine Diskriminierung oder gar eine Geiselnahme einer Minderheit zu außenpolitischen Zwecken ist keine akzeptable politische Strategie.

 Quelle: aussiedlerbeauftragter.de
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