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Bund der Jugend der deutschen Minderheit mit einem Apell an die Erste Dame

Der Vorsitzende des Bundes der Jugend der Deutschen Minderheit in Polen, Oskar Zgonina, richtete einen offiziellen Brief an die erste Dame Agata Kornhauser-Duda. Darin bat er um Unterstützung für die Abschaffung der diskriminierenden Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft, mit der die Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde pro Woche reduziert wurden:

Schüler, die der deutschen Minderheit angehören, wurden vom Gesetzgeber als minderwertige Kategorie von Bürgern erklärt. Dies trifft nicht nur ihre Bürgerrechte und -freiheiten, sondern auch ihre Würde und ihren Wertbewusstsein. Diese eklatante Diskriminierung junger Bürger der Republik Polen, die einer nationalen Minderheit angehören, ist ein unvorstellbarer Schaden, der den Schülern zugefügt wurde, die die polnischen Schulen besuchen, zu stolzen Bürgern heranwachsen und ihre Zukunft sowie die Zukunft der Region und des Landes, in dem sie leben, aufbauen (...)

Besorgt über die jüngsten Ereignisse und die gesetzgeberische Tätigkeit der polnischen Behörden bitte ich Sie, im Namen der jungen Generation der deutschen Minderheit, die Bemühungen zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 zu unterstützen und die Auswirkungen dieser Entscheidung, die Mittel für das Erlernen der Sprache der deutschen Minderheit zu kürzen, rückgängig zu machen. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es uns eine große Ehre wäre, die Gelegenheit zu haben, Sie persönlich zu treffen und mit Ihnen zu sprechen, wobei wir über die aktuelle Situation der Jugend der deutschen Minderheit sowie die Aktivitäten des Bundes der Jugend der deutschen Minderheit in der Republik Polen vorstellen könnten.

Vollständiger Inhalt (in polnischer Sprache): 

List BJDM do pierwszej damy 1 List BJDM do pierwszej damy 2 List BJDM do pierwszej damy 3

 

  • Publiziert in Jugend

Prof. Mariusz Jabłoński: Die Verordnung ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen

Im Hinblick auf die am 4. Februar dieses Jahres eingeführte Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die die Höhe des Bildungszuschusses ausschließlich im Verhältnis zur deutschen Minderheit begrenzt, wurden eine Reihe von Appellen und Schreiben veröffentlicht; auch Experten haben sich zu diesem Thema geäußert.   

Eine weitere Stimme ist die unabhängige Expertise von Prof. Mariusz Jabłoński von der Abteilung für Verfassungsrecht der Fakultät für Recht, Verwaltung und Wirtschaft der Universität Breslau, die von der Abgeordneten Małgorzata Kidawa-Błońska in Auftrag gegeben wurde. Der Inhalt der Stellungnahme weist auf eine Reihe weiterer von Polen ratifizierter Dokumente hin, die die oben genannte Verordnung nicht berücksichtigt hat. Die Schlussfolgerung aus der Analyse deckt sich mit der am 14. Februar dieses Jahres veröffentlichten Stellungnahme von Professor Grzegorz Janusz von der Universität UMCS in Lublin: Die Verordnung "ist diskriminierend und kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden". Ausgewählte Inhalte werden im Folgenden dargestellt: 

Um Diskriminierung im Sinne des (...) [UNESCO-Übereinkommens zur Bekämpfung der Diskriminierung in Bildungsangelegenheiten] zu eliminieren oder zu verhindern, verpflichten sich die Vertragsstaaten

a) alle Rechts- oder Verwaltungsvorschriften aufzuheben und jede diskriminierende Verwaltungspraxis im Bildungsbereich einzustellen (...)

b) in Fällen, in denen staatliche Behörden Bildungseinrichtungen in verschiedenen Formen der unterstützen, nicht zuzulassen, Privilegien oder Einschränkungen anzuwenden, die ausschließlich auf der Tatsache beruhen, dass die Schüler einer bestimmten Gruppe angehören.

[Im Inhalt] der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, Artikel 7 Absatz 2: Die Vertragsparteien verpflichten sich - sofern sie dies noch nicht getan haben - jede ungerechtfertigte Differenzierung, jeden Ausschluss, jede Einschränkung oder Präferenz in Bezug auf den Gebrauch einer Regional- oder Minderheitensprache zu beseitigen, die dazu bestimmt ist, von deren Erhaltung oder Entwicklung abzuschrecken oder sie zu gefährden.  

Unter Berücksichtigung anderer gesetzlicher Regelungen gibt es in ihrem Inhalt keine Bestimmungen, die unter Berücksichtigung einer bestimmten Sach- und Rechtslage "irgendeine" rationale und mit verfassungsrechtlichen und internationalen Standards vereinbare "Diskriminierende Mechanismen" gegenüber einer oder mehreren ausgewählten nationalen Minderheiten darstellen würden.

Der analysierte Inhalt führt den Experten zu folgendem Schluss:

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber sich dessen bewusst war und ist, dass diese Art von Handlung, die die Form einer Norm annehmen würde, die Beschränkungen der Rechte nur eines Subjekts von Rechten legalisiert, die mit anderen identisch sind, die gesetzlich als nationale (und ethnische) Minderheiten definiert sind, wäre ein offensichtlicher Ausdruck einer ungleichen und diskriminierenden Behandlung, die dem Inhalt von Artikel 32 der Verfassung der Republik Polen und den für den polnischen Staat verbindlichen internationalen Verpflichtungen zuwiderliefe.

Die in der Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 (...) festgelegte Differenzierung in Form einer Begrenzung der Anzahl zusätzlicher Unterrichtsstunden in Bezug auf das Erlernen von Sprache nur einer nationalen oder ethnischen Minderheit unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Bedingungen für die Bildung und Arbeitsweise eines für alle nationalen Minderheiten identischen schulübergreifenden Lehrteams zu erfüllen, ist diskriminierend und kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von der Art der Kriterien (potenziell subjektiv und/oder quantitativ), die vom Gesetzgeber berücksichtigt werden könnten.

Die Anordnung, die normativ in der vom polnischen Minister für Bildung und Wissenschaft erlassenen Verordnung in Form einer organisatorischen Änderung des Unterrichts der Sprache einer nationalen oder ethnischen Minderheit in Form eines zusätzlichen Unterrichts einer nationalen oder ethnischen Minderheit definiert ist und in der Verkürzung der wöchentlichen Unterrichtszeit dieser Sprache besteht, kann nicht als mit den Bestimmungen der Rechtsakte vereinbar angesehen werden. Eine solche Lösung verstößt gegen die Bestimmungen internationaler Abkommen, die Polen binden, die eine Gleichbehandlung erfordern und gleichzeitig die Notwendigkeit betonen, die Anwendung diskriminierender Lösungen durch den nationalen Gesetzgeber zu verbieten.

Der vollständige Inhalt der Stellungnahme (in polnischer Sprache) kann HIER nachgelesen werden.

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Konnte die Gemeinsame Kommission weggelassen werden?

Im Zusammenhang mit der Einführung der Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Kürzung des Bildungszuschusses für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache vom 4. Februar dieses Jahres hat der Ko-Vorsitzende der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, der die Minderheiten vertritt, Herr Grzegorz Kuprianowicz, den Unterstaatssekretär Herrn Błażej Poboży um Erläuterungen gebeten:

Gemäß Artikel 23 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache vom Jahr 2005 gehört es zu den Aufgaben der Gemeinsamen Kommission, "Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsakten zu Minderheitenangelegenheiten abzugeben" und gemäß Absatz 2 Pkt. 5 "Maßnahmen zu ergreifen, um der Diskriminierung von Angehörigen von Minderheiten entgegenzuwirken". Daher fordern wir, das Regierungszentrum für Gesetzgebung zu erfragen, ob die Gemeinsame Kommission (und auf der Grundlage welcher Bestimmungen) im Falle der Inverkehrsetzung von Rechtsakten, die ihre Zuständigkeit betreffen, unterlassen werden könnte.

Weiter heißt es im Schreiben: "Wir bitten den Minister, eine schriftliche Analyse und Bewertung der Situation gemäß der oben genannten Bestimmung vorzunehmen." Über den Inhalt der Antwort von Minister Poboży werden wir umgehen informieren.

Vollständigen Text des Schreibens (in polnischer Sprache) finden Sie unten:

Schreiben der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Nationalen und ethnischen Minderheiten / Pismo KWRMNiE

  • Publiziert in Politik

Bevollmächtigte der Regierung für Gleichbehandlung: mit Besorgnis, aber ohne Einsatz

Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen setzt seine Bemühungen fort, dass die Subvention für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache in voller Höhe wiederhergestellt wird. Die Stellungnahme des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen angesichts der geseltzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit vom 7. Februar 2022 hat auch die Bevollmächtigte der polnischen Regierung für Gleichbehandlung, Frau Anna Schmidt, erreicht. Am 2. März dieses Jahres erhielten wir eine Antwort; als Reaktion auf unser Anliegen drückt die Bevollmächtigte ihre Besorgnis über die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft ergriffenen Maßnahmen aus, schlägt jedoch keine spezifischen Lösungen vor.

Als Regierungsbevollmächtigte für Gleichbehandlung war ich besorgt über die Verringerung der Stundenzahl des Deutschunterrichts für die deutsche nationale Minderheit.

In Bezug auf diese Situation ersuchte das Amt des Regierungsbevollmächtigten für Gleichbehandlung das Ministerium für Bildung und Wissenschaft um Informationen darüber, warum die Entscheidung getroffen wurde, die Anzahl der Stunden dieses Unterrichts zu reduzieren, und auf welcher Grundlage beurteilt wurde, dass die Änderung nur für die deutsche nationale Minderheit gelten sollte.

Aus den eingegangenen Erläuterungen geht es hervor, dass die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 (...) aus dem Grund erlassen wurde, da die organisatorischen Bedingungen für den Unterricht der Sprache einer nationalen Minderheit für Studierende der deutschen Minderheit an die finanziellen Möglichkeiten der Haushalte der lokalen Gebietskörperschaften angepasst werden mussten.

Es wurde dabei betont, dass die Finanzierung der Bildung der deutschen Minderheit in Polen ständig zunimmt. Im Zeitraum von 2006 bis 2021 stieg der zusätzliche Betrag der Bildungszuschüsse für Studierende der deutschen nationalen Minderheit um über 182 Mio. PLN (d. h. um 334 %), während die Zahl der Studierenden um 13,5 Tsd. (d. h. um 39 %) zunahm. So betrug im Jahr 2021 die Höhe des zusätzlichen Bildungszuschusses für die Ausbildung von 48.259 Studenten der deutschen Minderheit (zusätzlich zu dem Standardzuschuss, der jedem Studenten übertragen wird) 236.771.772 PLN.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Kürzung der finanziellen Mittel das Recht auf das Erlernen einer Minderheitensprache oder in der Minderheitensprache, das allen Gemeinschaften mit Minderheitenstatus gewährt wird, nicht beeinträchtigt hat. Eine Verringerung dieser Mittel und folglich eine Verringerung der Zahl der Stunden des Sprachenlernens bedeutet nicht automatisch, dass die Verpflichtungen zur Gewährleistung der Freiheit nationaler und ethnischer Minderheiten, ihre eigene Sprache zu erhalten und zu entwickeln, nicht vollständig umgesetzt werden und die Schüler der deutschen nationalen Minderheit die notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und Entwicklung ihrer kulturellen Identität nicht verloren haben.

Als Bevollmächtigte der Regierung für Gleichbehandlung sehe ich jedoch die Bedeutung der Minderheitenerziehung und die Notwendigkeit, den Staat in diesem Bereich einzubeziehen. Der Schutz, die Bewahrung und die Entwicklung der kulturellen Identität nationaler und ethnischer Minderheiten sowie die Bewahrung und Entwicklung der Regionalsprache werden von den Behörden in erster Linie durch die Vergabe von Aufgaben unterstützt, die durch Nichtregierungsorganisationen erfüllt werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Kürzung der Finanzmittel für 2022 nicht bedeutet, dass die Haushalte der lokalen Gebietskörperschaften im Bedarfsfall nicht in der Lage sein werden, zusätzliche Finanzmittel in dieser Hinsicht zu erhalten. Lokale Gebietskörperschaften können gezielte Zuschüsse aus dem Staatshaushalt für die Durchführung von Aufgaben erhalten, die darauf abzielen, Ziele wie z. B. Bildung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Formen oder Investitionen zur Erhaltung der kulturellen Identität von Minderheiten zu erreichen.

Der volle Inhalt des Schreibens kann HIER nachgelesen werden (PL). Wir bereiten unsere Position zu dieser Stellung vor.

 

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Der Ombudsmann an den Ministerpräsidenten: Die Regelung zur Begrenzung des Deutschunterrichts soll aufgehoben werden

Im Zusammenhang mit der Änderung des Haushaltsplans, über die am 17. Dezember 2021 im polnischen Sejm abgestimmt wurde und die die Kürzung der Subvention für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache voraussah, hat sich am 5. Januar 2022 der polnische Menschenrechtskommissar Marcin Wiącek an den Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki und an Senatssprecher Tomasz Grodzki in einem offiziellen Schreiben gewendet mit der Bitte, entscheidende Schritte zum Schutz der Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten in Polen zu unternehmen. In seiner Antwort kündigte jedoch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEiN) - anstelle des Adressaten - weitere Änderungen an, die in Kürze in den Verordnungen vom 4. und 10. Februar dieses Jahres angekündigt wurden. Auch der VdG hat ich mit einem ähnlichen Schreiben an den Ministerpräsidenten gewendet. Abgesehen jedoch von einer kurzen Notiz, die uns mitteilte, dass unsere Briefe ebenfalls an das Ministerium weitergeleitet wurden, haben wir bisher keine Antwort darauf erhalten.

In der gestern, am 2. März 2022 veröffentlichten Notiz auf der Internetseite des polnischen Ombudsmannes, lesen wir unter anderem:

Neben Artikel 92 Absatz 1 der [polnischen] Verfassung verstoßen die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft erlassenen Bestimmungen gegen das allgemeine Verbot der Diskriminierung im sozialen Leben (Artikel 32 Absatz 2 der Verfassung), das in engem Zusammenhang mit den Garantien des Artikels 35 Absatz 1 der Verfassung steht. Es zeigt, dass Polen polnischen Bürgern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit gibt, ihre eigene Sprache zu bewahren und zu entwickeln.

Dieses Argument wurde in dem früheren Schreiben an den Premierminister vorgebracht und hat seine Relevanz nicht verloren.

Artikel 35 Absatz 2 der Verfassung garantiert Minderheiten auch das Recht, "an der Regelung von Angelegenheiten teilzunehmen, die ihre kulturelle Identität betreffen". Es geht um das Recht, ihre Identität aus verfahrenstechnischer Sicht zu schützen. Dies bedeutet, die Beteiligung von Minderheiten an der Entscheidungsfindung der Behörden (einschließlich des Ministers) über ihre kulturelle Identität, zu der sicherlich die Sprache gehört, sicherzustellen. (...)

Es ist notwendig, die Position kritisch zu bewerten, die die Behandlung einer Gruppe polnischer Bürger - die sich mit der deutschen oder einer anderen Minderheit identifiziert und ihr verfassungsmäßiges Recht auf Erhaltung und Entwicklung der kulturellen, sprachlichen oder historischen Unterscheidungskraft ausübt - davon abhängig macht, wie polnische Gemeinschaften (anerkannte Minderheiten aber auch nicht nur) von den Behörden und dem Recht anderer Länder behandelt werden.

Der Menschenrechtskommissar schmälert nicht die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der polnischen Behörden, die im Ausland lebenden polnischen Gemeinschaften zu unterstützen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Achtung der Rechte und Freiheiten polnischer Bürger geschehen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören. (...)

Unter den gegenwärtigen Bedingungen, ohne die Beteiligung des Staates und seiner Institutionen, wird die Aufrechterhaltung und Entwicklung der kulturellen Identität der Minderheit eine unmögliche Aufgabe sein.

Vollständigen Inhalt des Schreibens (in polnischer Fassung) finden Sie HIER.

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Debatte: Diskriminierung der deutschen Minderheit angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen

Das Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit und die Bevollmächtigte des Woiwodschaftsrats Oppeln für Multikulturalismus - Zuzanna Herud - laden Sie zu einem Treffen mit dem Titel "Diskriminierung der deutschen Minderheit angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen" ein, das am 3. März dieses Jahres online auf dem FB-Profil des HDPZ stattfinden wird.

Die Reduzierung der Bildungsförderung für den Unterricht von Deutsch als Mnderheitssprache von 3 auf 1 Stunde pro Woche, die Gründe für diese Entscheidungen, ihre Bedeutung und die daraus resultierenden Konsequenzen sind die Hauptthemen, über die die Teilnehmer des Treffens sprechen werden. Die Einladung zum Gespräch wurde angenommen von:

  • Professor Grzegorz Janusz, Leiter der Abteilung für Politische Systeme und Menschenrechte an der Maria-Curie-Skłodowska-Universität in Lublin;
  • Prof. Cezary Obracht-Prondzyński, Leiter der Abteilung für Sozialanthropologie am Institut für Philosophie, Soziologie und Journalismus der Universität Danzig;
  • Dr. Aleksandra Oszmiańska-Pagett, Vorsitzende des Sachverständigenausschusses des Europarates für die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen.

Die Moderatorin des Treffens wird Dr. Katarzyna Kownacka von der Universität Oppeln sein.

Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv an der Debatte zu beteiligen. Fragen können gestellt werden, indem Sie sie in die Kommentare zur Online-Übertragung eingeben. Wir werden uns am 3. März 2022 um 18:00 Uhr auf unserem FB-Profil sehen. Wir laden Sie ein!

Quelle: Haus der deutsch-polnischen Zusammenarbeit

Beschwerde des VdG in Polen an die Europäische Kommission

Hiermit reichen wir ein Beschwerdeschreiben ein, das sich auf die aktuelle Situation im Bereich der Minderheitensprachen und Minderheitenrechten bezieht. (…)

In der aktuellen Situation heben wir entschlossen hervor, dass aufgrund des Rahmenübereinkommens sowie der Charta die Deutschen in Polen als autochthone nationale Minderheit Anspruch auf die Unterstützung auf dem gleichen Niveau wie die anderen Minderheiten haben. Beide Regelwerke sind wichtige Errungenschaften im internationalen System zum Schutz der Minderheiten und sollen für die Republik Polen wichtige normensetzende Instrumente darstellen. (…)

Zu solchen Instrumenten gehört auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die die Prinzipien und Werte umfasst, auf denen die EU gründet und die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 Rechtsverbindlichkeit erhielt. Wir weisen ausdrücklich auf die grundlegenden Normen und bestehenden Rechte hin, die in der aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Situation in Bezug auf die deutsche Minderheit in Polen missachtet werden. Angesichts einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung nur der deutschen Minderheit bitten wir um dringende Reaktion der Europäischen Kommission, um die negativen Auswirkungen der Kürzung der Stundenzahl des Deutschunterrichts als Minderheitensprache zu vermeiden. Wir würden konkrete Maßnahmen begrüßen, die zur Verurteilung und Behebung der Benachteiligung der deutschen Sprache im polnischen Bildungssystem führen und die notwendige Gleichbehandlung der deutschen Minderheit im Hinblick auf Bildung gewährleisten würden.

Die Verordnung vom 4. Februar 2022 soll am 1. September 2022 in Kraft treten. Die Schulträger müssen bis Mai 2022 entsprechende Entscheidungen im Rahmen der Planungen für das kommende Schuljahr treffen. In der Situation, in der die Arbeitsbedingungen der Lehrer:innen sich verschlechtern werden, ihr Stundendeputat reduziert wird und vielen erfahrene Lehrer:innen ihre Arbeitsstellen verlieren werden, sind dringende Schritte notwendig. Wir reichen eine Beschwerde ein mit der Bitte um jegliche Hilfe bei der Absicherung der Unmöglichkeit des Inkrafttretens von Verordnungen, mit denen die deutsche Minderheit diskriminiert wird. Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft unterschiedlicher und doch durch gemeinsame Grundwerte geeinter Bürgerinnen und Bürger, die vor der Diskriminierung geschützt werden sollen.

Dem Schreiben wurde die Stellungnahme des VdG angesichts der geseltzlichen Diskriminiserung der deutschen Minderheit beigefügt. 

Kopie des Schreibens in Originalfassung

Siehe auch: 
Deutsch als Minderheitensprache: Beschwerde des VdG an den Europarat,
Beschwerde des VdG in Polen an das Europäische Parlament.

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Debatte über Deutsch als Minderheitensprache in den Medien

Die Entscheidung des polnischen Sejm, die Bildungsförderung für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache zu kürzen, ist nicht nur für unsere Gemeinschaft unvorstellbar. In den letzten Wochen hat das Thema mediale Resonanz gewonnen: Zahlreiche Artikel, Sendungen, Diskussionen, Pressekonferenzen und Podcasts sind über die Abstimmungen im Sejm und die endgültige Verordnung des Bildungsministeriums erschienen. Und obwohl diese zahlreichen Stimmen leider nicht scheinen, die auf höchster Ebene getroffenen Entscheidungen zu beeinflussen, ist uns zum Trost zumindest das eine: Sie helfen einem breiteren Publikum, das Thema der Minderheiten, die Bedeutung der Vermittlung der Herkunftssprache und den Wert, den der Umgang mit Minderheiten in einer reifen Demokratie hat, zu verstehen.

Eine Auswahl der Medienbeiträge, die zu diesem Thema in deutscher Sprache erschienen sind: 

Janusz Kowalski schlägt zu (Wochenblatt.pl, 3.12.2021)

Kürzungen sind Diskriminierung (Wochenblatt.pl, 13.1.2022)

Weniger Geld aus Warschau (Tagesschau, 17.12.2021)

Das ist unglaublich kurios. Ein Gespräch mit Prof. Grzegorz Janusz, Leiter des Lehrstuhls für politische Systeme und Menschenrechte an der Maria-Curie-Skłodowska-Universität in Lublin (Wochenblatt.pl, 30.12.2021)

Es ist schwierig, die derzeitige Situation in Polen als etwas anderes als politische Kurzsichtigkeit zu bezeichnen. Ich erinnere mich, wie in den 1990er Jahren Jacek Kuroń, eine Persönlichkeit, die sich sowohl um die Opposition als auch um die Minderheiten verdient gemacht hat, sagte, dass Polen in seiner Entwicklung und seinen Plänen, der Europäischen Union beizutreten, nicht viel zu bieten hat. Es könnte also zumindest eine gute Minderheitenpolitik vorweisen. Nun wird der Unterricht in der Minderheitensprache für Kinder polnischer Staatsbürger eingeschränkt. Denn dieser Unterricht kommt nicht Kindern von Ausländern zugute, die sich vorübergehend hier aufhalten, sondern Kinder von Bürgern dieses Landes.

"Wer die Bildung der jungen Generation beschädigt und verletzt, schadet künftigen Generationen" - Pressekonferenz mit Prof. Bernd Fabritius (Wochenblatt.pl, 11.2.2021)

29:25 – Sejmkommission gegen Mittel für minderheitensprachlichen Unterricht (19.1.2022)

Weniger Deutschunterricht für Polens Schulkinder (dw.com, 25.1.2022)

Ich bin für Symmetrie in bilateralen Beziehungen, aber … (Wochenblatt.pl, 26.1.2022)

Ich kann solchen Kürzungen nicht zustimmen (Wochenblatt.pl, 26.1.2022)

Das ist erschreckend! (Wochenblatt.pl, 28.1.2022)

De Vries: Belastung für die deutsch-polnischen Beziehungen (cducsu.de/presse, 30.1.2022)

Die Würfel sind gefallen (Wochenblatt.pl, 5.2.2022)

Entscheidung beruht auf falscher Annahme (Wochenblatt.pl, 7.2.2022)

Nur noch eine Stunde Muttersprache 9Badisches Tagblatt, 10.2.2022)

Bundesregierung unterstützt deutsche Minderheit in Polen (Der Nordschleswiger, 10.2.2022)

Die Bundesregierung ist überrascht worden von dieser Entscheidung des polnischen Bildungsministeriums. Sie stellt nach meiner Überzeugung eine bedauerliche und offene Diskriminierung der deutschen Minderheit dar.

Bernd Fabritius: "Offene Diskriminierung eigener Staatsbürger" (11.2.2022)

Einladung zur Online-Diskussion zum Thema "Die Kürzung des Deutschunterrichts der deutschen Minderheit in Polen und die Folgen (findet am 22.2.2022 statt)

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