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Bildungsministerium ergreift das Wort zum Sprachunterricht für die deutsche Volksgruppe

Die Verwirrung in den Schulen mit Deutsch als Minderheitensprache scheint langsam ein Ende zu nehmen. Das Bildungsministerium erklärt in seiner Korrespondenz an Organisationen der deutschen Minderheit und an alle Schulaufsichtsbehörden, wie die gesetzlichen Regelungen zur Organisation des Deutschunterrichts ab der 7. Klasse zu verstehen sind.

Die vom Bildungsministerium angesprochenen Regelungen beziehen sich auf zwei Schulfächer - Deutsch als Minderheitensprache (DaM) und Deutsch als Fremdsprache (DaF). Da beide Fächer in den Schulen angeboten werden können, entstand aus einer Anfrage eines Elternteils und des schlesischen Bildungskuratoriums und einer darauf folgenden ministerialen Interpretation der Vorschriften ein Dilemma: Können die Kinder der deutschen Minderheit, die in der Schule ihre Muttersprache Deutsch lernen, zugleich auch ab der 7. Klasse Deutsch als eine zweite Fremdsprache wählen? Oder muss diesen Kindern zur Wahl Russisch-, Französisch-, Spanisch- oder Italienischunterricht angeboten werden?

Das Bildungsministerium hielt dies zunächst für nicht möglich, dass ein Kind der deutschen Minderheit gleichzeitig Deutsch als Muttersprache und Deutsch als Fremdsprache lernt, und wies darauf hin, dass die Kinder der deutschen Volksgruppe ab der 7. Klasse eine andere Fremdsprache wählen müssten, denn Deutsch sei für sie keine Fremdsprache. Diese Interpretation übernahmen zunächst die Schulaufsichtsbehörden in der Woiwodschaft Schlesien und Oppeln, die im April und Mai die Gliederungspläne der Schulen für das kommende Schuljahr begutachteten und die Schulleiter angewiesen haben, für die Kinder der deutschen Volksgruppe einen anderen Fremdsprachenunterricht (nicht Deutsch) zu organisieren. Aus Mangel an qualifizierten Lehrkräften, der vor allem in vielen ländlichen kleinen Schulen zu spüren ist, konnten viele Schulen diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

Die Organisationen der deutschen Minderheit, Schulträger und die Eltern der betroffenen Kinder legten beim Bildungsministerium ihre Protestschreiben vor. Vertreter der deutschen Minderheit trafen sich mit Beamten des Ministeriums und mit der Bildungsministerin Zalewska, um über die Konsequenzen der ministerialen Interpretation zu diskutieren. Drei unabhängige Gutachter (Professor Grzegorz Janusz, die Anwaltskanzlei A. Wytrwał, W. Piontek, P. Szyndzielorz und das Büro für Sejm-Analysen) legten ihre Analysen der gesetzlichen Regelungen vor, in denen darauf hingewiesen wird, dass die Bildungsvorschriften die Verbindung von DaM und DaF nicht verbieten. Nun nimmt das Bildungsministerium Stellung zu dem Vorfall und erklärt, wie der Fremdsprachenunterricht ab der 7. Klasse auch den Kindern der deutschen Minderheit angeboten werden kann.

Grundsätzlich müsse man das Fach Deutsch als Fremdsprache vom Fach Deutsch als Minderheitensprache konsequent abgrenzen. Wenn die Schule ab der 7. Klasse Deutsch als Fremdsprache anbietet, dann ist diese Sprache nach einem Lehrplan für Fremdsprachen und zwar ab dem Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens zu unterrichten. Die Kinder der deutschen Volksgruppe, die bis zur 6. Klasse Deutsch gelernt haben, würden aber höhere Sprachkompetenzen haben und müssten auch nach einem anderen Lehrplan lernen, das speziell für die nationalen Minderheiten vorbereitet wurde und entsprechend höhere Anforderungen stellt und anspruchsvollere Ziele voraussetzt. Außerdem wolle man die Kinder der deutschen Minderheit nicht des Privilegs berauben, eine zweite Fremdsprache zu lernen, so das Bildungsministerium.

Das Ministerium wirft den Schulaufsichtsbehörden vor, dass es bis dahin an der entsprechenden Aufsicht in der Umsetzung der Lehrpläne und in der Planung des Schuljahres mangelte. Dies solle dazu geführt haben, dass die jetzigen 7-Klässler parallel DaM und DaF lernen. Die Bildungskuratoren werden somit angewiesen, die Umsetzung der Curricula und die Planung der Schulen stärker zu kontrollieren. Um aber die bereits bestehenden Pläne für das kommende Schuljahr nicht zu gefährden, dem Mangel an Fremdsprachenlehrern entgegenzukommen und die Kinder zu schonen, soll die Umsetzung der Bildungsvorschriften ab 2019/2020 von den Schulaufsichtsbehörden konsequent überwacht werden.

Dies bedeutet praktisch, dass die Schulen, die ihre Planung des Schuljahres 2018/2019 mit DaM und DaF für denselben Schüler der deutschen Minderheit bereits gemacht haben und dies in dieser Phase der Vorbereitung nicht ändern können, keine neuen Fremdsprachenlehrer anstellen müssen. Sie können lediglich hoffen, dass das zuständige Kuratorium in diesem Jahr auf die seit langem gepflegten organisatorischen Lösungen, die in den Schulen zur Geltung kamen, das Auge zudrückt.

Für die Eltern der jetzigen 7-Klässler heißt es, sie sollen ihren Antrag auf den DaM-Unterricht auf keinen Fall zurückziehen. Das Kind, das sich beim Spracherwerb mitten in einer Bildungsetappe befindet, soll diese Bildungsetappe auch so abschließen, wie es von der Schule ursprünglich geplant war.

Letzte Änderung am Donnerstag, 25 November 2021 13:15