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Offener Brief des stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen zum Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021

Offener Brief des stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen an die Mitglieder, Befürworter der deutschen Minderheit, Eltern der Kinder, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, und Lehrer im Zusammenhang mit dem neuen Schuljahr 2020/2021.

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Schulzeugniseinträge

Zeugnisse der Schüler, die in den folgenden Schulfächern unterrichtet wurden: Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands, beinhalten diese in ihrer Auflistung, sowohl im Falle eines Zeugnisses zur Beförderung in die nächste Klasse, wie auch eines Schulabschlusszeugnisses. 

Die Voraussetzung für einen Eintrag im Klassenzeugnis ist die positive Bewertung aller nötigen Schulfächer des laufenden Schuljahres.

Die Voraussetzung für einen Eintrag im Schulabschlusszeugnis ist der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Bildungsstufe, während der die Fächer Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands besucht worden sind.

Bestimmungen über die Schulzeugniseinträge

Wenn der Lernende für die Schulfächer Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands angemeldet worden ist, erfolgt der Eintrag dieser Schulfächer ins Schülernotenverzeichnis, die in die Leistungsaufstellung des entsprechenden Schulzeugnisses übernommen werden. Dies wird durch die Verordnung des polnischen Bildungsministeriums in Sachen Zeugnisse, staatliche Diplome und anderer Druckerzeugnisse vom 27. August 2019 (Gesetzblatt von 2019, Position 1700) festgelegt. Über die Form der Einträge hinsichtlich der Minderheitensprache bestimmen die Punkte 15-18 im Anhang Nr. 1 zu der Verordnung. Gemäß dieser Verordnung sollten die Einträge ins Klassen- bzw. Schulabschlusszeugnis folgendermaßen aussehen:

Eintrag des Schulfaches Deutsch als Minderheitensprache wird unter der Rubrik der „Pflichtschulfächer“ verzeichnet, an der ersten freien Position, mit dem vollständigen Wortlaut in polnischer Sprache:

język mniejszości narodowej - niemiecki [Sprache der nationalen Minderheit - Deutsch]

Das Fach Geschichte und Kultur wird in der Rubrik „Zusätzliche Schulfächer“ eingetragen mit dem folgenden Wortlaut in polnischer Sprache:

historia i kultura mniejszości narodowej niemieckiej [Geschichte und Kultur der deutschen nationalen Minderheit]

Falls an der Schule das Fach Geografie des identitätsbezogenen Landes geführt worden ist, wird das Schulfach in der Rubrik „Andere Schulfächer“ aufgelistet mit dem folgenden Wortlaut in polnischer Sprache:

geografia Niemiec [Geografie Deutschlands]

Der Noteneintrag zu diesem Schulfach lautet: „uczestniczył“ bzw. „uczestniczyła“ [teilgenommen]

Unklarheiten nach der Bildungsreform gelöst:

  • Abmeldung vom Fach „Deutsch als Minderheitensprache“ vor dem Abschluss der Bildungsstufe

Im Falle einer Abmeldung seitens der Eltern vor dem Abschluss der jeweiligen Bildungsstufe resultiert dies im fehlenden Eintrag der genannten Schulfächer auf dem Schulabschlusszeugnis. Das bedeutet keine Note auf dem Schulabschlusszeugnis für die Fächer „Minderheitensprache - Deutsch“ und „Geschichte und Kultur der nationalen deutschen Minderheit“.

Beispiel:

Die Schüler besuchten Deutsch als Minderheitensprache (DaM) bis zur 6. Klasse, haben somit auch das Bildungsangebot im Fach Geschichte und Kultur abgeschlossen, jedoch nach der 6. Klasse haben sie sich vom DaM-Unterricht abgemeldet. In solchen Fällen wird im Schulabschlusszeugnis der Grundschule kein Eintrag dieser Fächer verzeichnet.

  • Die Möglichkeit zum Erhalt eines Schulzeugnisses in zwei Sprachen (Polnisch und Deutsch) bei DaM-Unterricht

Im Falle des DaM-Unterrichts besteht die Möglichkeit zum Erhalt des Schulzeugnisses in polnischer und deutscher Sprache. In solchen Fällen besteht das Schulzeugnis aus zwei Teilen: Der erste Teil wird nach dem für die Bildungsstufe festgelegten Muster ausgestellt, gedruckt und ausgefüllt; der zweite Teil besteht aus einem Zeugnis ausgestellt nach dem gleichen Muster, das übersetzt, ausgedruckt und in der Minderheitensprache (Deutsch) ausgestellt wird. Die Übersetzung, das Ausdrucken und die Ausfüllung der Zeugnisse in der Minderheitensprache (Deutsch) garantiert der Schulleiter auf Antrag eines volljährigen Lernenden oder Eltern eines minderjährigen Lernenden.

Damit verknüpft: Offizielle Stellungnahme des polnischen Bildungsministeriums„Minderheiten-Schulfächer“ und ihre Bezeichnung.

 

  • Publiziert in Bildung

Korrespondenz mit dem Bildungsministerium bez. den Bildungsproblemen der deutschen Minderheit

Im Juni 2019 hat der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen von dem Unterstaatssekretär des polnischen Bildungsministerium Maciej Kopeć ein Schreiben erhalten, in dem Herr Kopeć seine Bereitschaft zur Lösung der Bildungsprobleme der deutschen Minderheit deklariert. Dies betrifft insbesondere die neue Interpretation, die sich auf das Problem des Deutschunterrichts als Minderheitensprache und als Fremdsprache in der 7. und 8. Klasse der Grundschule bezieht.

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden neuen Schuljahr und fehlenden Informationen seitens des Bildungsministeriums wandte sich der VdG-Vorsitzende, anhand eines Schreiben, an den Bildungsminister Dariusz Piontkowski mit der Bitte um entsprechende Informationen.

Nehmen Sie zur Kenntnis den Inhalt beider Schreiben:

MEN.Podsekretarz Stanu M.Kopeć 1MEN.Podsekretarz Stanu M.Kopeć 2Pismo MEN 08.08.2019 1

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Niederlage des Staates und der Minderheit

Als ich Unterlagen für die bevorstehenden Gespräche des Deutsch-Polnischen Runden Tisches vorbereitet habe, habe ich mich wieder mit der Bildungsstrategie der deutschen Minderheit beschäftigt. Ich erinnerte mich an die einzelnen Treffen voller leerer Worte und der Zurückweisung unserer Vorschläge durch die Regierungsseite aus "formalen" Gründen. Wir haben uns zwar mit der Aktualisierung und Vertiefung des schwachen Dokuments beschäftigt, aber jeder Versuch einer radikaleren Veränderung, die Änderungen in einzelnen Gesetzen oder dem Haushalt benötigen würden, ist gescheitert. Es kam heraus, dass alle Seiten damit einverstanden waren, dass der Deutschunterricht ineffektiv und teuer ist, sowie keine Garantie gibt, die Sprache wirklich zu erlenen. Es gab aber kein Einverständnis z. B. für eine zusätzliche Finanzierung des Prozesses der Gründung von Vereinsschulen in Trägerschaft der Deutschen Minderheit. Es gab kein Einverständnis für eine Garantie seitens der Regierung, dass eine Schule oder zumindest eine zweisprachige Klasse in den Gemeinden entstehen wird, in denen laut Volkszählung mindestens jeder zehnte Bewohner sich als Deutscher deklariert hatte. Es gab keine Verpflichtung der Regierung pädagogische Institute an Hochschulen zu gründen, die Lehrer zum Unterricht einzelner Fächer in deutscher Sprache vorbereitet hätten. Solcher Mängel könnte man mehr aufweisen. Mit Begeisterung wurde dagegen die Bereitschaft der Organisationen der deutschen Minderheiten zu einer Reihe von Maßnahmen aufgenommen, wie z. B. Gründung von Bildungszentren. Als aber herauskam, dass die Regierungsseite die Unterstützung für derlei Projekte auf die Beratung seitens der Kuratorien beschränken will, haben die Vertreter der deutschen Minderheit die Unterzeichnung eines solchen Dokuments abgelehnt. Er blieb also einseitig signiert durch den Minister und ist wohl die einzige Bildungsstrategie einer Minderheit ohne Unterschrift der Seite, der sie eigentlich gewidmet ist.

Es wundert also nicht, dass sowohl die Regierung als auch die Organisationen der Minderheit dem Dokument wenig Gewicht beimessen. In den Prozess der Bildung dieses nichts bedeutenden Dokumentes kam erst Leben, als ich die Beamten und Minister erinnert habe, dass Polen die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert hatte, und somit sollte ihnen daran gelegen sein, den Inhalt der Regierungsstrategie an die Verpflichtungen anzugleichen, die aus der Charta hervorgehen. Wie ein Mantra wird bis heute wiederholt, dass Polen die Charta realisiert, während jeder Besuch der Experten des Europarates mit einer negativen Benotung endet und ein polnischer Wissenschaftler errechnet hat, dass während der 10 Jahre Polen lediglich 15,5 % der Verpflichtungen aus der Charta gegenüber der deutschen Minderheit erfüllt hat. Und das sieht man mit bloßem Auge, denn wäre die Charta realisiert, gäbe es in Oberschlesien öffentliche Schulen und Grundschulen oder auch Klassenzüge mit Deutsch als Unterrichtssprache, und Eltern könnten unter allen zugänglichen Schulen in der Region auch eine solche frei wählen.

Es bewegt mich die Frage, warum der Staat ein Dokument ratifizierte, das er nicht realisiert. Dagegen modifizieren wir lediglich ein damit nicht in Einklang stehendes System. Es kann Unbekümmertheit sein oder gezieltes Vorgehen. Es ist aber zweifellos ein Beweis für die Herangehensweise des Staates an die Minderheitenpolitik. Es ist aber auf jeden Fall eine Niederlage des Staates, die leider auch zu einer Niederlage der deutschen Volksgruppe in Polen auf dem Weg zum Erhalt ihrer Identität wurde. Nach meiner Kolumne "Homo sovieticus" habe ich gehört, wenn ich als Chef des VdG für diese Niederlage verantwortlich sei (sic!), ich kein Recht habe die Mitglieder aufzufordern, ihr kulturelles Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Ich denke jedoch, je größer meine oder unsere Ratlosigkeit beim Thema der "deutschen Schulen" in Polen ist, um so wichtiger ist dieser Aufforderung.

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Eine Pressekonferenz die sich auf das Thema der Erklärung des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, bezüglich den Problemen des Deutschunterrichts als Minderheitensprache und als Fremdsprache in den Grundschulen bezieht

Am heutigen Tag (21.03.2019) hat der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen eine Pressekonferenz organisiert, die sich auf das Thema der Erklärung des Verbandes, bezüglich den Problemen des Deutschunterrichts als Minderheitensprache und als Fremdsprache in den Grundschulen bezieht.

Am Mittwoch (20.03.2019) während der Gemeinsamen Kommission der Regierung für nationale und ethnische Minderheiten haben Vertreter der deutschen Minderheit dem stellvertretenden Minister des Bildungsministerium Herr Maciej Kopeć die „Erklärung des Verbandes in Bezug auf den Versuch des Bildungsministeriums einer Umgestaltung des Deutschunterrichts ab der 7. Klasse in den Schulen mit Deutsch als Minderheitensprache” überreicht.

In der Pressekonferenz haben der VdG-Vorsitzende Bernard Gaida, der Abgeordnete Ryszard Galla, der Vorsitzende der SKGD im Oppelner Schlesien Rafał Bartek, der Ansprechspartner des VdGs im Bereich der Bildung Hubert Kołodziej teilgenommen. Die Führung der Pressekonferenz übernahm Chefredaktur des Wochenblatt.pl Rudolf Urban.

 

 

  • Publiziert in Bildung
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