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Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten

Die Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten wurde gemäß des polnischen Minderheitengesetzes aus dem Jahr 2005 als ein Beratungsorgan des polnischen Ministerpräsidenten berufen.

Zu den Aufgaben der Gemeinsamen Kommission gehört insbesondere:

  • Meinungsäußerung im Bereich der Realisation der Rechte und Bedürfnisse der Minderheiten, Bewertung der geltenden Rechte und Formulierung von Vorschlägen der Verbesserung des Minderheitenstandards.
  • Meinungsäußerung zu Programmen, welche zum Erhalt und Stärkung der Identität einer nationalen Minderheit führen sollen.
  • Meinungsäußerung zu Projekten und Rechtsverordnungen, welche die Minderheiten betreffen.
  • Meinungsäußerung zur Höhe und Verteilung der staatlichen Fördermittel, die zum Erhalt und Stärkung der Minderheitenidentität führen sollen.
  • Tätigkeiten die zum Entgegenwirken der Diskrimination der Minderheiten führen sollen.

Die Gemeinsame Kommission stellt sich aus Vertretern aller anerkannten nationalen (weißrussische, tschechische, litauische, deutsche, armenische, russische, slowakische, ukrainische, jüdische) und ethnischen Minderheiten (Karaimische, lemkische, Roma, kaschubische) in der Republik Polen undVertretern der Regierung zusammen. Die Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten gemäß einem Antrag des Ministers für Administration und Digitalisierung berufen.

Die Gemeinsame Kommission wird von zwei Vorsitzenden verwaltet: einem Vertreter des Ministers für Administration und Digitalisierung und einem Vertreter der nationalen und ethnischen Minderheiten.

Gemäß dem Minderheitenrecht werden die Meinungen der Gemeinsamen Kommission unmittelbar dem Ministerpräsidenten und dem Ministerialrat übergeben. Die Gemeinsame Kommission verfügt ebenfalls über die Möglichkeit sich an Institutionen und Wissenschaftler mit der Bitte um Rat oder Information zu wenden. Ebenfalls kann sie diese zu ihrer Arbeit einladen.

Die erste Sitzung der gemeinsamen Kommission fand am 21. September 2005 statt. Während dieser Sitzung wurden folgende Arbeitsgruppen der Kommission berufen: Arbeitsgruppe zu Fragen der Bildung, Arbeitsgruppe zu Fragen der Kultur und Medien und die Arbeitsgruppe zu Fragen der Roma.

Die Vertreter der deutschen Minderheit in der Gemeinsamen Kommission sind Rafał Bartek (ab 2012 Mitvorsitzender) und Bernard Gaida.

Letzte Änderung am Freitag, 24 Februar 2017 13:41