Wichtige Information bez. der deutschen Staatsangehörigkeit!
- geschrieben von Anna Hermasz
- Publiziert in Veranstaltungen
Der Ablauf der Geltungsdauer des Staatsangehörigkeitsauswei
Bei der Stellung eines Antrags auf die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises muss zwingend der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden.
Der Nachweis wird in der Regel durch einen gültigen Pass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland geführt oder durch andere geeignete Nachweise, z.B. eine Einbürgerungsurkunde.
In Zweifelsfällen, z.B. bei langjährigem Auslandsaufenthalt oder der Unmöglichkeit, andere geeignete Nachweise vorzulegen, kann es auch erforderlich sein, einen Staatsangehörigkeitsauswei
Bitte beachten Sie: Grundsätzlich muss ein Staatsangehörigkeitsauswei
Bis zum 28.08.2007 waren Staatsangehörigkeitsauswei
Der Ablauf der Geltungsdauer des Staatsangehörigkeitsauswei
Nur in Fällen, in denen Zweifel an der Deutscheneigenschaft bestehen, kann es erforderlich werden, einen neuen Staatsangehörigkeitsauswei
Personen deutscher Abstammung brauchen in der Regel keinen Staatsangehörigkeitsauswei
Der Aufwand eines erneuten Feststellungsverfahrens kann somit vermieden werden.
Bei Fragen können Sie das Konsulat telefonisch (Mo. – Di. 08:00 – 16:30 Uhr, Mi. und Do. 08:00 – 17:00 Uhr, Fr. 08:00 - 14.00 Uhr) unter der Telefonnummer +48 77 423 27 20 oder über folgendes Kontaktformular kontaktieren: https://polen.diplo.de/