Log in

Deutsch als Minderheitensprache - Rechtsgrundlagen

Seit dem 1. September 2017 gelten neue Regelungen zur Organisation des muttersprachlichen Unterrichts für die Kinder der deutschen Minderheit.

Deutsch: eine Sprache - zwei Schulfächer

Die deutsche Sprache kann im polnischen Bildungssystem sowohl als Fremdsprache als auch als Muttersprache unterrichtet werden. Die Kinder im Kindergarten kommen mit der deutschen Sprache in Berührung, wenn der Kindergarten die deutsche Sprache für seinen Fremdsprachenunterricht gezielt ausgewählt hat. Das Fach Deutsch als Fremdsprache kann in Schulen bereits ab der 1. Klasse der Grundschule angeboten werden. Ab der 7. Klasse der Grundschule kann Deutsch auch als eine zweite Fremdsprache unterrichtet werden, wenn die erste Fremdsprache z. B. Englisch war. Über der Wahl der Fremdsprache, die in einer Schule oder einem Kindergarten unterrichtet wird, entscheidet jeweils der Direktor der Einrichtung unter Berücksichtigung der Wünsche der lokalen Gemeinschaft und der Möglichkeiten seiner Schule bzw. seines Kindergartens.

Deutsch als Minderheitensprache

Für die Kinder der deutschen Volksgruppe in Polen schafft der polnische Staat die Möglichkeit, ihre Muttersprache Deutsch im Fach Deutsch als Minderheitensprache (DaM) zu lernen. Der DaM-Unterricht kann sowohl in Schulen als auch in Kindergärten immer auf Antrag der Eltern organisiert werden. Die Voraussetzungen dafür, Termine der Antragstellung, Aufgaben der Schulleitung und sonstige Regelungen werden durch eine entsprechende Verordnung bestimmt.

Seit dem 1. September 2017 gelten für alle Aspekte des muttersprachlichen Unterrichts Regelungen der folgenden Verordnung des Bildungsministers:

Rozporządzenie Ministra Edukacji Narodowej z dnia 18 sierpnia 2017 r. w sprawie warunków i sposobu wykonywania przez przedszkola, szkoły i placówki publiczne zadań umożliwiających podtrzymywanie poczucia tożsamości narodowej, etnicznej i językowej uczniów należących do mniejszości narodowych i etnicznych oraz społeczności posługującej się językiem regionalnym

Zur Pflege der nationalen Identität organisieren die Schulen auch den Unterricht in der eigenen Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit und auf Wunsch auch den Unterricht in Geographie des Herkunftslandes.

Mehr zu diesem Thema und Regelungen, die ab dem 1. September 2017 gelten, lesen Sie in userem Artikel Deutsch als Minderheitensprache nach der Bildungsreform.

Letzte Änderung am Montag, 21 Mai 2018 12:42