Antrag auf Deutsch als Minderheitensprache
- geschrieben von Ryszard Karolkiewicz
- Publiziert in Bildung
Seit dem 1. September 2017 gelten neue Regelungen zur Organisation des Deutschunterrichts für die Kinder und Jugendliche der deutschen Minderheit in Polen. Der Antrag auf diesen Unterricht wurde durch die entsprechende Verorgung geregelt.
Der Antrag der Eltern auf muttersprachlichen Deutschunterricht für ihre Kinder ist eine Voraussetzung dafür, dass dieser Unterricht im Kindergarten oder in der Schule angeboten wird.
Den Antrag muss man bei der Leitung der Einrichtung stellen, wenn das Kind eingeschult bzw. zum Kindergarten angemeldet wird. Auch für die Kinder, die bereits eine Schule oder einen Kindergarten besuchen, besteht die Möglichkeit, den Deutschunterricht zu beantragen. In diesem Fall muss der Antrag aber bis spätestens 20. September gestellt werden, wenn das Kind den Unterricht noch in demselben Schuljahr besuchen soll.
Den Antrag stellt man in einer Schule nur einmal. Er gilt für alle folgenden Schuljahre. Beim Schulwechsel ist allerdings ein neuer Antrag erforderlich.
Der Antrag ist keine Erklärung der Mitgliedschaft in einer Organisation der deutschen Minderheit. Der Antrag ist ausschließlich Ausdruck des Willens der Eltern, die ihre Zugehörigkeit zu der deutschen Nationalgruppe subjektiv empfinden und die es wollen, dass ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule seine Muttersprache Deutsch lernt. Von den Eltern verlangt man nicht, dass sie ihre Mitgliedschaft in einer Minderheitenorganisation, ihre Staatsbürgerschaft oder ihre Herkunft nachweisen. Hierzu gelten die Regelungen des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten oder die Regionalsprache vom 6. Januar 2005:
Niemand kann dazu gezwungen werden, seine Zugehörigkeit zu einer Minderheit nachzuweisen.
Die Eltern können den Antrag handschriftlich formulieren. Sie können auch ein Muster verwenden, das als Anlage zur Verordnung über die Organisation des muttersprachlichen Unterrichts beiliegt.
Die Verordnung samt Anlage 1 (Musterantrag) kann unter diesem Link heruntergeladen werden:
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