Deutsch in der Schule
- geschrieben von Ryszard Karolkiewicz
- Publiziert in Bildung
Deutsch als Minderheitensprache
Deutsch als Minderheitensprache (DaM) kann in den öffentlichen Schulen des polnischen Bildungssystems unterrichtet werden, wenn die Eltern bei der Schulleitung diesen Unterricht beantragen. Der Antrag verpflichtet die Schulleitung dazu, den Minderheiten-Sprachunterricht in der Schule zu organisieren. Die Einzelheiten dazu (Unterrichtsformen, Aufgaben des Schulleiters, Stundenzahlen usw.) werden vor allem in der mittelerweile neuen Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 formuliert.
Im Einzelnen heißt es:
Der DaM-Unterricht kann auf allen Bildungsetappen angeboten werden. Es ist möglich, dass der Unterricht auch für 3 Schüler einer Schule organisiert wird.
DaM kann in Gruppen unterrichtet werden, die aus Schülern desselben Jahrgangs oder verschiedener Jahrgänge bestehen.
In der 5. und 6. Klasse der Grundschule besuchen die Schüler der Minderheit auch das Fach Geschichte und Kultur. Dieses Fach wird auch in der Oberschule angeboten.
Die Schule kann den Unterricht Geographie des Herkunftslandes anbieten.
Die Voraussetzung für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache ist es, dass ein Elternteil / ein Erziehungsberechtigter bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag auf Minderheiten-Sprachunterricht stellt.
Der Antrag ist keine Erklärung der Mitgliedschaft in einer Organisation der deutschen Minderheit. Der Antrag ist ausschließlich Ausdruck des Willens der Eltern, die ihre Zugehörigkeit zu der deutschen Volksgruppe subjektiv empfinden und die es wollen, dass ihr Kind die Minderheitensprache Deutsch lernt. Von den Eltern verlangt man nicht, dass sie ihre Mitgliedschaft in einer Minderheitenorganisation, ihre Staatsbürgerschaft oder ihre Herkunft nachweisen.
Der Antrag wird freiwillig gestellt und ist als vertrauliches Dokument zu behandeln. Die Einsicht in dieses Dokument können lediglich die Leitung der Schule und befugte staatliche Kontrollinstanzen haben. Das Kind kann auch von diesem Unterricht - unter Einhaltung der gesetzlichen Termine - abgemeldet weden.
Lesen Sie mehr unter Antrag auf Deutsch als Minderheitensprache.
Unterrichtsformen in der Schule
Zusätzlicher Deutschunterricht - Bei jedem Schultyp werden 3 Deutschstunden pro Woche angeboten.
Unterricht in zwei Sprachen - Bei dieser Form wird Deutsch mit mindestens 4-6 Stunden pro Woche unterrichtet. Darüber hinaus werden mindestens 4 Fächer pro Bildungsetappe in zwei Sprachen (Deutsch und Polnisch) angeboten. In diesen Stunden unterrichtet ein Fachlehrer, der beide Sprachen beherrscht. Er entscheidet je nach Bedarf und Unterrichtszielen, welche Inhalte in Deutsch und welche in Polnisch formuliert werden und in welcher Sprache die Unterrichtsmaterialien zum Einsatz kommen. In solchen Klassen ist es allerdings erforderlich, dass die Fächer Geschichte Polens, Geographie Polens und das Fach Polnisch eben in Polnisch durchgenommen werden. Diese Unterrichtsform ist bereits ab der 1. Klasse der Grundschule möglich.
Der gesamte Unterricht in Deutsch - Hierfür müssen deutschsprachige Fachlehrer für alle Schulfächer zur Verfügung stehen, die ihren Fachunterricht in Deutsch durchführen. Die gesamte Kommunikation findet in Deutsch statt und alle Lerninhalte werden auch in Deutsch angeboten. Allerdings muss in solchen Gruppen gewährleistet werden, dass die Fächer Geschichte Polens, Geographie Polens und das Fach Polnisch eben in Polnisch durchgenommen werden.
Deutsch als Minderheitensprache in der Schule hängt mit gewissen Verpflichtungen und Privilegien für den Schüler zusammen:
Das Fach Deutsch als Minderheitensprache ist ein Pflichtfach.
- Die Note aus diesem Fach steht auf dem Zeugnis.
- Die Note wird zur Berechnung der Durchschnittsnote des Schülers herangezogen und beeinflusst die Versetzung und den Schulabschluss des Schülers.
Das Fach Geschichte und Kultur ist - sofern angeboten - ein Zusatzfach.
- Die Note aus diesem Fach steht auf dem Zeugnis und wird zur Berechnung der Durchschnittsnote des Schülers herangezogen.
- Die Note beeinflusst jedoch die Versetzung und den Schulabschluss des Schülers nicht.
Über die Bezeichnung der oben genannten Fächer auf den Schulzeugnissen erfahren Sie mehr in den Beiträgen: "Minderheiten-Schulfächer" und ihre Bezeichnung und Offiziele Stellungnahme des polnischen Bildungsministeriums hinsichtlich der Schulzeugniseinträge.
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