Minderheiten-Sprachunterricht im neuen Bildungsgesetz
- geschrieben von Ryszard Karolkiewicz
- Publiziert in Bildung
Im Zusammenhang mit der geplanten Bildungsreform hat das polnische Bildungs- ministerium einen Entwurf des neuen Bildungsgesetzes vorgelegt. Wir untersuchen den Stellenwert der Minderheitensprachen im zu reformierenden Bildungssystem.
Eines muss zu Beginn deutlich gesagt werden: Solange der Entwurf nicht vom Sejm verabschiedet wird, gilt das alte Bildungsgesetz und sonstige Verordnungen, die unter anderem die Rechte der Minderheiten absichern. Die Entwürfe des Bildungsministeriums stehen momentan zur Debatte und werden von mehreren Behörden, Institutionen und Vereinigungen begutachtet. Das Bild der geplanten Änderungen ergibt sich vor allem aus dem Dokument 'Projekt ustawy - Prawo oświatowe' vom 16. September 2016.
Nichtsdestoweniger muss man sich zur Zeit auf die Lektüre von insgesamt drei Gesetzen einstellen: Das erste ist das alte Bildungsgesetz von 1991 (ustawa o systemie oświaty) mit seinen unzähligen Novellierungen, die bis 2016 verabschiedet wurden. Das zweite ist das neue Bildungsgesetz (projekt ustawy - Prawo oświatowe), mit dem die vom Bildungsministerium geplante Schulreform eingeführt werden soll. Das dritte ist ein Gesetz, dass sämtliche Änderungen im alten Bildungsgesetz und sonstigen Vorschriften regelt (projekt ustawy Przepisy wprowadzające ustawę - Prawo oświatowe). Klingt kompliziert? So ist es auch. Die zwei neuen Gesetze umfassen insgesamt fast 380 Seiten, die die 340 Seiten des alten Bildungsgesetzes ergänzen und auf andere Vorschriften verweisen.
Zum Glück sind die Regelungen zu Minderheitensprachen grundsätzlich unverändert geblieben. Selbstverständlich muss man in Betracht ziehen, dass der Minderheiten-Sprachunterricht in den geplanten Klassen 7 und 8 der Grundschule neu geregelt werden muss. Das Gleiche betrifft die Oberschulen. Im Zusammenhang mit der Bildungsreform werden Neuregelungen eingeführt, die das Examen für die 8-Klässler (egzamin ósmoklasisty) von Null auf gestalten und somit Einfluss auf das Ablegen einer Sprachprüfung zum Abschluss der Grundschule haben. Das Ministerium plant auch separate Gesetze, die die Finanzierung des Schulsystems und die Messung der Leistungen der Schüler anbetreffen. Außerdem müssen die Rahmenlehrpläne, Grundcurricula, Vorschriften zur Organisation des Schulunterrichts und viele andere Aspekte des Schulwesens neu geregelt werden.
Die neue Organisation des Schulunterrichts ist auch für Deutsch als Minderheitensprache (DaM) von Bedeutung. Leider weiß momentan niemand, wie der DaM-Unterricht in den Klassen 7-8 aussehen soll. Bisher regelte die sog. Identitäts-Verordnung von 2007 die Form, die Stundenzahlen und sämtliche Voraussetzungen für den Deutschunterricht für die deutsche Minderheit in Polen. Auch der Unterricht zur Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit wurde durch die Verordnung geregelt. Sobald das neue Bildungsgesetz verabschiedet wird, muss auch diese Verordnung neu gestaltet werden. Nach Angaben des Bildungsministeriums sei ein Entwurf der Verordnung bereits vorbereitet worden. Dieser enthalte auch mehrere neue Regelungen, die von der deutschen Minderheit in den letzten Jahren beantragt wurden. Die Novellierung der Verordnung habe man jedoch stoppen müssen und man erwarte auch weitere Änderungen, die im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsgesetz notwendig sein werden.
Was wir heute aus den vorgelegten Entwürfen wissen, sind unter anderem die Regelungen zum Examen der 8-Klässler: Im Zusammenhang mit dem Minderheiten-Sprachunterricht, den viele Kinder der deutschen Minderheit besuchen, müssen dann die Schüler außer Polnisch, Mathematik und Geschichte bestimmt eine Fremdsprache ablegen. Ob die Kinder der deutschen Minderheit auch Deutsch als Fremdsprache ablegen dürfen, wird damit zusammenhängen, ob sie Deutsch als Fremdsprache auf der Schule gelernt haben. Sollte jemand in der Grundschule nur Deutsch als Minderheitensprache gelernt haben, muss er dann im Examen eine andere Fremdsprache wählen. Und das bleibt im Vergleich zum bisherigen Gymnasial-Examen unverändert. Vergleichbare Modifizierung der Abitur-Vorschriften ist auch zu erwarten.
Neue Anforderungen werden an die Satzungen der Schulen gestellt, die DaM-Unterricht anbieten. Laut Entwurf soll in der Satzung jeder Schule mit DaM-Unterricht auch die Organisation des Minderheiten-Unterrichts verankert werden. Auch die Schulbibliotheken bekommen neue Auflagen. Zu ihren Aufgaben soll es unter anderem gehören, die kulturelle Aktivität und soziale Kompetenzen von Schülern zu fördern, deren nationale und sprachliche Identität gepflegt werden soll.
Im Hinblick auf die geplanten Reformen des Schulwesens sind die beiden neuen Gesetzesentwürfe nur ein Beginn der Änderungen, die auf unsere Schulen zukommen. Sie sind auch Vorboten der Änderungen, die auch in der Gesetzgebung zu erwarten sind. Über sämtliche neuen Regelungen werden wir Sie laufend informieren und die Gesetzesentwürfe finden Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums unter https://men.gov.pl/pl/reforma-prawo-oswiatowe.
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