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Die Sprache ist dort, wo die Eltern sie sich wünschen.

Der Sejm hat das neue Bildungsgesetz verabschiedet. Die Sprachen der Minderheiten bleiben unberührt. Diese beruhigenden Worte des Bildungsministeriums konnten die Vertreter der Minderheiten von der gestrigen Sitzung des Sejm-Ausschusses für nationale und ethnische Minderheiten in Warschau auf ihren Heimweg mitnehmen.

Komisja Sejmowa ds. mniejszości narodowych i etnicznychDas Bildungsministerium informierte beim Treffen mit Sejm-Abgeordneten und Vertretern der nationalen und ethnischen Minderheiten, welche Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsgesetz (Ustawa Prawo oświatowe) geplant seien. Selbstverständlich müssen viele Aspekte des Minderheiten-Schulwesens formell neu geregelt werden, unter anderem die Organisation des Unterrichts in den Klassen 7 und 8 der Grundschule und die damit verbundenen neuen Rahmenlehrpläne. Sobald das neue Bildungsgesetz in Kraft tritt, wird vor allem die Verordnung über die Organisation des Sprachunterrichts für nationale und ethnische Minderheiten von 2007 überarbeitet. Der Entwurf der Novellierung dieser Verordnung liege längst vor, so das Bildungsministerium. Mit der Publikation habe man jedoch gewartet, denn zuerst musste das neue Bildungsgesetz verabschiedet werden. Man habe bei der Novellierung eine Reihe von Änderungen berücksichtigt, die vor allem von der deutschen Minderheit immer wieder beantragt wurden. So sollte das Thema der Anträge, die von manchen Eltern mitten im Schuljahr zurückgezogen werden und für Chaos in Schulen sorgen, neu geregelt werden. Selbstverwaltungseinheiten würden angewiesen werden, wie die Bildungssubvention fürs Minderheitenschulwesen zweckgemäß zu verwalten sei. Aber im Zusammenhang mit der Schulreform können die Minderheiten damit rechnen, dass der Schulunterricht für Minderheiten weiterhin in den drei üblichen Formen organisiert werden kann: als Zusatzstunden, als Sachfachunterricht in zwei Sprachen und als Unterricht in der Minderheitensprache. Auch der wöchentliche Stundenkontingent würde unverändert bleiben. Die Voraussetzung für Deutsch als Minderheitensprache in öffentlichen Schulen bleibt natürlich, dass die Eltern diesen Unterricht beim Schulleiter oder im Kindergarten beantragen. Wie die Bildungsministerberaterin Grażyna Płoszajska mitteilte, "gibt’s die Sprache [der Minderheit] dort, wo die Eltern sie sich wünschen".

Auf das Bildungsministerium kommt in den kommenden Wochen eine Menge Arbeit zu. Die Rahmenlehrpläne für Minderheitensprachen in der Grundschule sind zwar da, würden aber momentan unter Berücksichtigung der Anmerkungen unter anderem der deutschen Minderheit auf Ihren Endstand gebracht. Die Novellierung der Verordnung über die Organisation des Minderheiten-Sprachunterrichts werde bald den zivilgesellschaftlichen und ministerialen Konsultationen unterliegen.

Die gestrige Sitzung war auch der Anlass für die Präsentation der Pläne des Bildungsministeriums in Bezug auf die Finanzierung des Minderheiten-Schulwesens im kommenden Jahr. Dem vorgelegten Bericht des Ministeriums konnte man z.B. die Gesamtsumme der Bildungssubvention entnehmen, die an die Selbstverwaltungseinheiten zur Pflege der Sprache aller nationalen und ethnischen Minderheiten und der Regionalsprache der Kaschuben übergeben werden soll. 2017 soll sie sich demnach auf insgesamt 374 Mio. Zloty. belaufen. Zum Vergleich wurden für das Jahr 2016 365 Mio. Zloty im Haushalt für diesen Zweck eingeplant, wovon 161 Mio. allein zur Pflege der nationalen und sprachlichen Identität der größten nationalen, deutschen Minderheit an die Selbstverwaltung überwiesen wurden. Unter dem Strich dürften weder Schulen noch Schulträger durch die Bildungsreform bei der Organisation des Deutschunterrichts benachteiligt sein. Zumindest nicht bis August 2017, denn ab September werde die Bildungssubvention dann neu berechnet und es ist zu erwarten, dass das Bildungsministerium die Finanzierung des Minderheiten-Schulwesens ab Schuljahr 2017/2018 neu definieren wird. Im Auftrag des Bildungsministeriums solle eine Expertengruppe bis Mai 2017 die damit zusammenhängenden Analysen und Vorschläge ausarbeiten.

Letzte Änderung am Mittwoch, 08 Februar 2017 20:54