MEN holt sich die Meinung von Schuldirektoren ein
- geschrieben von Ryszard Karolkiewicz
- Publiziert in Bildung
Am vergangenen Freitag haben sich in Warschau Schulleiter von Minderheiten-Schulen mit Vertretern des Bildungsministeriums (MEN) getroffen, um über den Entwurf einer neuen Verordnung zu diskutieren, mit der der Unterricht für nationale und ethnische Minderheiten nach der Schulreform geregelt werden soll. An der Sitzung nahmen der Staatssekretär Maciej Kopeć, Direktor der Zentralen Prüfungskommission Marcin Smolik und Vertreter des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Administration teil. Auch Vertreter der deutschen Minderheit beteiligten sich an den Gesprächen.
Das Treffen mit den Schulleitern war von vornherein als ein Arbeitstreffen geplant. Der Zweck war es, mit den Schulleitern über die Form und Inhalte der sog. Identitätsverordung zu diskutieren.
Ein Rückblick: Der Schulunterricht zur Erhaltung der nationalen, kulturellen und sprachlichen Identität der Minderheiten war bis dahin durch eine Verordnung des Bildungsministers von 2007 geregelt. In Anbetracht der anstehenden Schulreform verliert jedoch diese Verordnung an Gültigkeit. Die Reform des Schulsystems erfordert es, dass auch die Regelungen zum Minderheiten-Schulwesen an das neue Bildungsgesetz und viele andere Vorschiften angepasst werden. Deswegen arbeitet das Bildungsministeriums an einer ganz neuen Fassung der Identitätsverordung und holt sich die Meinung von den Minderheiten-Schuldirektoren ein, bevor der Entwurf der Verordnung für Konsultationen freigegeben wird.
Welche neuen Regelungen sind im Entwurf des Projekts zu erwarten? Die wichtigsten organisatorischen Aspekte, die neu geregelt werden sollen, umfassen die Termine für die Antragstellung, Verpflichtungen des Schulleiters gegenüber den Eltern, die Prozedur des Abmeldens eines Kindes vom Sprachunterricht, die Zahl der Anträge, die für die Organisation des Unterrichts notwendig sind, und das wöchentliche Stundenkontingent für den Sprachunterricht und für Geschichte und Kultur.
Das Ministerium beabsichtigt jedoch nicht, mit seinen Vorschlägen die Privilegien der Minderheiten zu kürzen, vielmehr geht es in vielen Fällen um einen neuen Wortlaut der bereits geltenden Regelungen. So wird der Unterricht für Minderheiten weiterhin auf Antrag der Eltern organisiert. Die 3 Stunden Sprachunterricht als Zusatzfach werden nach wie vor in allen Klassen der Grund- und Oberschulen angeboten. Auf Wunsch der Eltern kann auch der Unterricht in zwei Sprachen oder in der Sprache der Minderheit organisiert werden. Auch das Fach Geschichte und Kultur findet seinen Platz in den Lehrplänen der Schulen.
Die in der Sitzung am Freitag diskutierten Vorschläge des Bildungsministeriums und Anmerkungen der Schulleiter werden bald in die neue Verordnung mit einbezogen. Der Entwurf der Verordnung soll im Juni für Konsultationen freigegeben werden. Es ist zu erwarten, dass die neuen Vorschriften ab 1. September in Kraft treten.
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