Bildungsministerium regelt den Sprachunterricht für Minderheiten neu
- geschrieben von Ryszard Karolkiewicz
- Publiziert in Bildung
In Anbetracht der anstehenden Bildungsreform ist das polnische Bildungsministerium gezwungen, die Regelungen zum Sprachunterricht für nationale und ethnische Minderheiten in Polen neu zu gestalten. Die Umwandlung der 6-klässigen Grundschulen in 8-klässige Grundschulen und die Neugestaltung der Oberschulen erfordern es, dass auch eine Reihe von Vorschriften neu erlassen werden muss. Im Bereich des Bildungswesens für nationale und ethnische Minderheiten regelte bis dahin eine Verordnung des Bildungsministers von 2007 sämtliche Aufgaben und Privilegien der Schulleiter, Schulträger und der Eltern der deutschen Minderheit in Polen. Nun wird der neue Wortlaut der Vorschriften vorgeschlagen. Die Formen des Sprachunterrichts, Voraussetzungen für den Unterricht in öffentlichen Schulen und sämtliche organisatorischen Aspekte finden wir derzeit ein einem Entwurf des Bildungsministeriums, der letzte Woche für Konsultationen freigegeben wurde. Wir fassen zusammen:
- Schulen und Kindergärten werden den Sprachunterricht für nationale Minderheiten weiterhin auf schriftlichen Antrag der Eltern organisieren.
- Die Termine für die Antragstellung sollen neu festgelegt werden. Während bis dahin die Eltern den Sprachunterricht für ihre Kinder für das kommende Schuljahr bis Ende April beantragen mussten, werden sie in Zukunft mit Ihrer Entscheidung bis 20. September warten können.
- Das Abmelden des Kindes durch die Eltern vom Minderheiten-Sprachunterricht wird nun formell in den Vorschiften verankert. Das Bildungsministerium setzt jedoch voraus, dass dies bis spätestens 30. September erfolgen darf, sonst muss der Sprachunterricht bis zum Abschluss des Schuljahres besucht werden.
- Die Schulleiter werden verpflichtet sein, die Eltern über die Ziele und Inhalte des Unterrichts, Einträge im Schulzeugnis und alle anderen Konsequenzen zu informieren, die sich für den Schüler aus dem Antrag der Eltern ergeben.
- Die Stundenzahlen für den Sprachunterricht und für das Fach Geschichte und Kultur der nationalen Minderheit wurden grundsätzlich beibehalten. Er erfolgte lediglich eine Anpassung der neuen Regelungen an die neuen Rahmenlehrpläne.
- Die Zahl der Anträge der Eltern, die für einen Minderheiten-Sprachunterricht in der Schule erforderlich ist, hat sich prinzipiell nicht geändert. Die Bildung von Gruppen, die in zwei Sprachen unterrichtet werden bzw. deren Unterricht ganz in der Sprache der Minderheit stattfindet, unterliegt hier einer gewissen Einschränkung: in den Schulen müssen mindestens 7, in den Kindergärten - mindestens 14 Kinder für den Unterricht angemeldet werden.
- Außer dem Sprachunterricht, dem Unterricht in eigener Geschichte und Kultur wird immer noch der Unterricht in Geographie des Herkunftslandes in den Schulen organisiert werden.
Mehr dazu lesen Sie in der polnischen Fassung dieses Artikels bzw. direkt im Entwurf der Verordnung. Der Entwurf wird auf der Regierungs-Webseite unter Rządowe Centrum Legislacji freigegeben. Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt, werden wir Sie auf unserer Webseite über Einzelheiten informieren.
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