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Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur deutschen Minderheit in Polen

Am 17. Mai 2022 hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Fragen wurden nach der Delegationsreise formuliert, die im März dieses Jahres nach Oppeln unternommen wurde (wir haben HIER darüber geschrieben) und sprechen u. a. die Situation der deutschen Minderheit in Polen an, die sich angesichts der ab dem 1. September 2022 geplanten Reduzierung der Mittel für den muttersprachlichen Deutschunterricht wesentlich geändert hat.

„Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag [beobachtet] mit großer Sorge, dass die ca. 300 000 Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen in jüngster Zeit unter politischen Druck geraten sind“, schreiben die Politiker. Eine Auswahl der gestellten Fragen listen wir unten ab; laut der Geschäftsordnung des Bundestages sollten die Antworten innerhalb der nächsten 14 Tagen formuliert werden.

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei der signifikanten Mittelkürzung, welche nur die deutsche Minderheit betrifft, um eine Diskriminierung handelt?

Wie hat die Bundesregierung auf den Sejm-Beschluss vom 27. Januar 2022 bzw. auf die Verordnung des polnische Bildungsministers vom 4. Februar 2022 reagiert?

Inwiefern sind die Mittelkürzungen bei den Antrittsbesuchen der Bundesregierung in Warschau im Dezember 2021 von deutscher Seite aus angesprochen worden?

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die ab 1. September 2022 wirkende Reduzierung des muttersprachlichen Unterrichts für die deutsche Minderheit abzuwenden,

a) auf bilateraler Ebene
b) auf europäischer Ebene?

Lesen Sie mehr: Wochenblatt.pl: Lage der deutschen Minderheit in Polen: Fragenkatalog an Bundesregierung
Vollen Inhalt der kleinen Anfrage finden Sie HIER

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Gespräche im Ministerium

Vertreter der deutschen Minderheit kamen heute im Bildungsministerium mit Staatssekretären mehrerer Ressorts zusammen, um über das Problem der Kürzung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache zu diskutieren. Ein klares Signal zum Richtungswechsel gab es allerdings nicht.

"Wir steckten in einem Gespräch, das polnischerseits vom Symmetriegedanken geleitet war“, sagt VdG-Vorsitzender Bernard Gaida. Die polnische Regierung signalisierte zwar Bereitschaft zu konkreten Schritten, zunächst müsse sich aber Deutschland auf die dort lebenden Polen zubewegen. „Deswegen war es für mich besonders wichtig, dass der Gesandte Kremer betont hat, die Bundesregierung versuche politische Probleme konkret zu definieren und Lösungen zu finden. Auch für die Polen in Deutschland werden Lösungen gesucht, aber die Voraussetzung für weiteren Dialog ist die Beseitigung der erst jetzt eingeführten Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen“, sagt Bernard Gaida.

Vollständiger Inhalt des Beitrags: Gespräche im Ministerium (Wochenblatt.pl).

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Unterricht in zwei Sprachen: Qualifizierungsprüfungen für Lehrkräfte

Gemäß der aktuellen Rechtsgrundlage: Verordnung des Ministers für nationale Bildung vom 1. August 2017 über die detaillierten Qualifikationen von Lehrern:

1. Qualifikationen für den Unterricht in den Schulen, Kindergärten, Gruppen oder Abteilungen, die den Schüler:innen der nationalen Minderheiten, ethnischen Minderheiten oder Gemeinschaften, die die Regionalsprache verwenden, ermöglichen, eine nationale, ethnische oder sprachliche Identität zu erhalten, besitzt diejenige Person, die Qualifikationen aufweist, die für die Lehrertätigkeit erforderlich sind, die in § 3 Abs. 1 und § 4 bestimmt sind, und außerdem kennt die Sprache einer nationalen Minderheit, einer ethnischen Minderheit oder die Regionalsprache, in der sie den Unterricht erteilt.

2. Die Kenntnisse der in Absatz 1 genannten Sprache werden bestätigt durch:

a) ein Hochschulabschlusszeugnis – Deutsche Philologie;
b) ein Abschlusszeugnis des Fremdsprachenkolleges – Deutsche Philologie;
c) oder eine Bescheinigung über die Kenntnis der Sprache gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache (Gesetzblatt 2017, Pos. 823).

Termine der kommenden Sprachprüfungen:

  • 20.05.2022 um 17:00 Uhr;
  • 09.06.2022 um 16:30 Uhr;
  • 28.06.2022 um 13:00 Uhr.

Mehr dazu (allgemeine Informationen, Antragsformular, Bewerbungen) erfahren Sie auf folgenden Webseiten:

Kollekte für die KUL

Ich habe mich bemüht, Ostern ausschließlich religiös zu erleben, aber der russische Angriff auf die Ukraine ist nicht zu vergessen, und das gemeinsame Tragen des Kreuzes durch eine Ukrainerin und eine Russin im römischen Kolosseum ruft noch immer extrem unterschiedliche Meinungen hervor. Verschiedene Ebenen prallen aufeinander, und die per Definition evangelische stößt mit dem realen und leidenden Blick russischer Opfer, der Ebene kalter politischer Berechnungen oder distanzierender Historiker zusammen. Es ist gut, dass in polnischen Kirchen dem Karfreitagsgebet ein Gebet hinzugefügt wurde, in dem der Angreifer und sein Opfer klar benannt wurden, was aus dem Vatikan weniger eindeutig hörbar war, wodurch die evangelische Dimension des Symbols an Kraft verlor.

In viel kleinerem Maßstab offenbarte sich am Ostermontag anlässlich der jährlichen Kollekte für die Katholische Universität Lublin die Dissonanz zwischen dem religiösen Inhalt und der politischen oder gesellschaftlichen Ordnung. Ich kann mich weder durch diese Sammlung noch durch den Brief des Rektors der Katholischen Universität Lublin von dem Gedanken ablenken lassen, dass der Bildungsminister Przemysław Czarnek ein Student und Professor dieser Universität ist. In diesem Zusammenhang betrachte ich die Worte des Rektors: „Ein Wissenschaftler und ein Student, die rationales Denken mit dem christlichen Glauben in Einklang bringen, können sich nicht nur auf den Erwerb von Wissen beschränken, sondern sollten in sich ständig die Hoffnung erneuern, dass das Erkennen und Vermitteln der Wahrheit sich in der Praxis widerspiegelt und dazu beiträgt, das Leben zum Besseren zu verändern. Auch ein Wissenschaftler und ein Student an einer katholischen Universität sind berufen, täglich Zeugen einer freudigen Hoffnung zu sein, erleuchtet vom Glanz der acht Segnungen, die über zeitliche Ungerechtigkeit, Leid, Trauer und Hilflosigkeit hinausgehen (…).“

Betroffen von der Benachteiligung unserer Kinder, die im neuen Schuljahr durch die Ministerialverordnung 2/3 des Deutschunterrichts weniger haben werden, ... nur weil es nicht ukrainisch, kaschubisch oder weißrussisch ist, frage ich mich, wie sich der christliche Glaube darin praktisch widerspiegeln kann? Oder wie kann diese Regulierung das Leben zum Besseren verändern? Und schließlich die grundlegende Frage: Wie kann diese vom Bildungsministerium eingeführte Diskriminierung Hoffnung bringen, die über zeitliche Ungerechtigkeit, Trauer und Hilflosigkeit hinausgeht? Das Auseinanderdriften dieser politischen Praxis mit den schönen Prinzipien, denen Mitarbeiter einer katholischen Universität, wie der Universität Lublin, dienen sollten und über die der Rektor, Prof. Dr. Mirosław Kalinowski, schreibt, schmerzt in diesem Fall besonders. Ich beschloss, meine Einzahlung für die diesjährige Kollekte für einen anderen Zweck zu verwenden.

Bernard Gaida

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Im Schatten des Krieges

Der Frühling hat begonnen. Leider fallen nur wenige hundert Kilometer von uns entfernt Raketen auf Menschen, ganze Städte liegen in Trümmern und Flüchtlinge suchen in einem fremden Land einen Ersatz für die Normalität. Die Medien haben uns an die Berichterstattung aus der Ukraine gewöhnt. Sie wird alltäglich, obwohl sie immer noch schrecklich ist und uns mit dem Tod konfrontiert. Auch weit entfernt vom Krieg gibt es Situationen, die uns zwingen, uns vorzustellen, was dort passiert.

Gestern habe ich im Kulturhaus in Guttentag, wo sich das Spendenlager für Flüchtlinge befindet, folgende Geschichte gehört: als eine Mutter mit zwei Kindern Kleider für sie auswählte und ein Krankenwagen über den Marktplatz fuhr, sprangen die Kinder plötzlich unter den Tisch. Dieser Reflex zeigt den Schrecken der erlebten Situation, denn unsere Kinder würden zum Fenster rennen, um den Krankenwagen zu sehen!

In einem kürzlich gegebenen Interview musste ich die Frage beantworten, wie sich der Krieg in der Ukraine auf die Situation der deutschen Minderheiten in Europa auswirken könnte. Die Frage suggerierte gleichzeitig, dass ukrainische Deutsche „im Exil" weiter handeln würden. Ob es so sein wird, weiß ich nicht. Aber gewiss betrifft der Krieg nicht nur die deutschen Minderheiten in der Ukraine und in Russland. In der Ukraine, wo die Deutschen wie alle anderen Opfer des Krieges sind und in Russland, wo sie zur Ersatzzielscheibe für Putins Rache werden können. Dies war in ihrer Geschichte während beider Weltkriege - und nicht nur da - auch schon der Fall.

 Der Krieg wirkt sich aber auch auf unsere Situation in Polen aus, wo die Regierung versucht, Schritte, die gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte verstoßen, hinter der Solidaritätswelle mit der Ukraine und den Aktivitäten in der NATO und der EU zu verbergen oder zumindest zum Schweigen zu bringen. Einer dieser Fälle ist leider die jüngste Diskriminierung von Deutschen, nämlich deutschen Kindern in polnischen Schulen, die immer noch in Kraft ist. Ein echter Dialog seitens der Regierung wird abgelehnt, obwohl bekannt ist, dass die Zeit gegen diese Kinder und ihre Lehrer spielt. Ich befürchte, dass auch der Druck der Bundesregierung nachlässt, da kriegsbedingte Entscheidungen im Vordergrund stehen.

Deshalb müssen wir selbst handeln: Eltern sollten sich nicht für zusätzlichen Unterricht, sondern für einen zweisprachigen Unterricht erklären, der ihren Kindern einen viel größeren Kontakt mit der deutschen Sprache ermöglicht, was natürlich zu einer Verpflichtung für die Kommunen wird, gleichzeitig aber auch eine zusätzliche Finanzspritze bedeutet. Wo dies nicht gelingt, sollten die Kommunen die drei zusätzliche Stunden zugunsten der Schüler aufrechterhalten. Der VdG muss derweil über das abgelehnte Dialogangebot hinausgehen und anderweitig seine Ablehnung gegen die aktuelle Sachlage zum Ausdruck bringen. Und dies wird kommen.

Bernard Gaida

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Senat gegen die Verordnung des Ministers

Als Reaktion auf die am 4. Februar 2022 veröffentlichte Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die die Höhe des Bildungszuschusses für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache reduziert, hat sich der Senat der Republik Polen in einer Erklärung an das Ministerium für Bildung und Wissenschaft geäußert, in der er diese Entscheidung scharf kritisiert:

Die eingeführte Änderung diskriminiert die deutsche nationale Minderheit erheblich, außerdem ist sie eine Bestimmung, die gegen die Verfassung der Republik Polen, das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und die Regionalsprache sowie die von Polen ratifizierten internationalen Übereinkommen verstößt. Dies führt zu zusätzlichen Spannungen in den Beziehungen zwischen den Nachbarländern, was angesichts der angespannten internationalen Lage in Europa besonders ungünstig ist. Es ist unverständlich, dass nur eine nationale Minderheit dieser Entscheidung unterliegt. (...)

Die deutsch-polnische Senatsgruppe fordert die Wiederherstellung der Stundenanzahl des Sprachunterrichts für den Zustand, der in der Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 über die Bedingungen und die Art und Weise der Durchführung von Aufgaben öffentlicher Kindergärten, Schulen und Institutionen festgelegt ist, die es ihnen ermöglichen, das Gefühl der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern nationaler und ethnischer Minderheiten und der Gemeinschaften, die die Regionalsprache verwenden, aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus halten wir an der Erwartung fest, den Betrag von 39,8 Mio. PLN für den Bildungszuschuss für den Sprachunterricht nationaler und ethnischer Minderheiten wiederherzustellen.

Den vollständigen Inhalt der Erklärung können Sie HIER nachlesen.

Den Appell, den wir - samt einer "beklagenswerter Antwort" - von Frau Senatorin Danuta Jazłowiecka bekommen haben, kann man unten nachlesen (Datei zum Herunterladen).

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Adam Bodnar: Dies ist das erste Mal in der Geschichte Polens, dass man mit einem Federstrich die Rechte von Minderheiten differenzieren kann

Am 4. Februar dieses Jahres wurde eine Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft erlassen, wonach die Anzahl der Unterrichtsstunden von Deutsch als Minderheitensprache von drei Stunden auf eine reduziert wurde. Ist das überhaupt möglich? Welche Rechte haben nationale und ethnische Minderheiten überhaupt? Wie soll man mit dem antideutschen Narrativ umgehen?

Wir empfehlen das Interview mit Professor Adam Bodnar, Rechtsanwalt, akademischem Lehrer, Vizepräsident der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, Ombudsmann der VII. Amtszeit, Professor an der Universität für Sozial- und Geisteswissenschaften SWPS. Moderation: Prof. Tomasz Grzyb (Gespräch in polnischer Sprache). 

Diskussion wurde vom Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit im Rahmen offener Webinare des Ausbildungsprogramms für junge Führungskräfte der deutschen Minderheit Akademia organisiert.

Wir empfehlen auch: Bodnar: In was für einem Land wollen wir leben, was für ein Land wollen wir sein? (Na temat, 25. Januar 2022; PL).

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Vertreter der deutschen Minderheit im Bundesministerium: Eine inakzeptable Diskriminierung

Am Freitag, den 18. März, hat im deutschen Bundesministerium des Innern und für Heimat ein Treffen zwischen den Vertretern der deutschen Minderheit und Frau Staatssekretärin Juliane Seifert statt. Zum Hauptthema wurde die Situation der deutschen Minderheit nach der am 4. Februar diesen Jahres eingeführten Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft über Kürzung der Mittel für Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache.

„Abgesehen davon, dass man sich über die Unzulässigkeit einer solchen offensichtlichen Diskriminierung im EU-Mitgliedstaat einig ist, haben wir einen Meinungsaustausch über mögliche Wege zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung geführt“, äußerte sich über das Treffen Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Gesellschaften. „Als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEN habe ich generell über die Politik der Bundesregierung gegenüber den deutschen Minderheiten allgemein erörtert und erhielt die Zusicherung, dass sie in vollem Umfang fortgesetzt wird“, ergänzte er.

Begleitet war Bernard Gaida vom Stellvertretenden Vorsitzender des VdG, Rafał Bartek und Mitglied des Vorstandes, Maria Neumann. Die am Treffen ebenfalls teilnehmende Weronika Koston, Vorstandsmitglied im Bund der Jugend der Deutschen Minderheit, stellte die Perspektive der jungen Menschen dar, die von den Entscheidungen des Ministeriums am stärksten betroffen werden:

Die Möglichkeit, neun Jahre lang Deutsch als Minderheitensprache zu lernen, war nicht nur wichtig für meine Identität, sondern auch eine Chance und eine Tür zu neuen Möglichkeiten und beruflichen Perspektiven.

Lesen Sie mehr dazu: „Suche nach Lösungen“ beim Wochenblatt.pl

Zwei Tage zuvor trafen sich Bernard Gaida mit Prof. Bernd Fabritius, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Auch bei diesem Gespräch war die Situation der deutschen Minderheit in Polen Verordnung des Bilnungsministerium das Hauptthema. Dabei fehlte es nicht nach "unternommenen Bemühungen, diese im bilateralen Dialog zu korrigieren", so Bernd Fabritius:

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