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Stellung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten zur Diskriminierung der deutschen Minderheit in Frage des Sprachunterrichts

Stellung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten zur Diskriminierung der deutschen Minderheit in Frage des Sprachunterrichts

(...) Bestimmungen der Verordnung des polnischen Bildungsministeriums vom 4. Februar 2022 führen in Polen ab dem 1. September 2022 zwei Standards für den Sprachunterricht nationaler Minderheiten ein: einen für die deutsche Minderheit, den anderen – für andere Minderheiten. Es ist schwer vorzustellen, dass in einem demokratischen Rechtsstaat die Sprache einer der Minderheiten nach anderen Regeln unterrichtet wird als die der anderen Minderheiten. Dies bedeutet, dass der Staat seine Bürger, die sich in gleicher Situation befinden, unterschiedlich behandelt und dass der Staat somit zu einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Bürgern der Republik Polen führt: den Schülern, die zur deutschen Minderheit gehören. Die Bestimmungen dieses Rechtsakts stehen im Widerspruch zur Verfassung der Republik Polen, zum Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und zur Regionalsprache sowie zu den von Polen ratifizierten internationalen Übereinkommen.

Die Bedenken werden durch die Tatsache verstärkt, dass gerade die Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 10. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung über die Art der Verteilung des Bildungsteils des allgemeinen Zuschusses für kommunale Einheiten im Jahr 2022 veröffentlicht wurde, nach der die Gewichte, auf deren Grundlage die Höhe der Subventionen für kommunale Einheiten berechnet wird, im Verhältnis zu Schülern oder Studenten, die der deutschen Minderheit angehören, reduziert wurden.

Es ist auch von Bedeutung, dass all diese Aktivitäten unter dem tatsächlichen Wegfall der Rolle der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten stattfanden, die ein Stellungnahme- und Beratungsgremium des Premierministers ist, und zu ihren Aufgaben es gehört, "Meinungen über die Umsetzung der Rechte und Bedürfnisse von Minderheiten zu äußern, einschließlich der Bewertung der Art und Weise der Umsetzung dieser Rechte und der Formulierung von Vorschlägen für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Umsetzung der Rechte und Bedürfnisse von Minderheiten sicherzustellen".

Die Entwürfe der oben genannten Verordnungen des Ministeriums wurden der Gemeinsamen Kommission zur Stellungnahme nicht vorgelegt, was einen Verstoß gegen Artikel 23. Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten und die Regionalsprache (Gesetzblatt von 2005 Nr. 17, Position 141) darstellt, in dem es heißt: "Zu den Aufgaben der Gemeinsamen Kommission gehören: (...) 3. Abgabe von Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsakten, die Minderheitenangelegenheiten betreffen."

Wir appellieren an die höchsten Behörden der Republik Polen, die die deutsche Minderheit diskriminierenden Rechtsvorschriften zu ändern, die durch die Verordnungen des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 und 10. Februar 2022 eingeführt wurden. Unserer Meinung nach schaden sie nicht nur der deutschen Minderheit, sondern verletzen sie auch die Grundlagen der seit 1989 umgesetzten Politik des Staates gegenüber nationalen und ethnischen Minderheiten. Solche Rechtsvorschriften stehen auch offenkundig im Widerspruch zu den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates.

Grzegorz Kuprianowicz, Vizevorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, vertretend die Minderheiten
11. Februar 2022

Kopie des Schreibens HIER

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Die Entscheidung des Bildungsministers verklagt bei der OSZE

Im Zusammenhang mit dem letzten Beschluss des polnischen Ministeriums für BIldung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 zur Begrenzung des Stundenumfangs von Deutsch als Minderheitensprache hat am 9. Februar 2022 der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen eine Beschwerde an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geschickt:

Der Unterricht einer Minderheitensprache basiert sowohl auf innerstaatlichen gesetzlichen Regelungen als auch auf internationalen Regelungen des Europarates. Im Zusammenhang mit den vom Sejm und der Regierung der Republik Polen angenommenen Beschlüssen haben wir es mit einer eindeutigen Diskriminierung von Bürgern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu tun, mit der Nichteinhaltung der Artikel der polnischen Verfassung, der "Rahmenkonvention für den Schutz nationaler Minderheiten" und der "Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen". Die Berichte des Sachverständigenausschusses des Europarats über die Umsetzung der Verpflichtungen aus europäischen Vorschriften in Polen weisen regelmäßig auf erhebliche Mängel in der Minderheitenbildung hin. Alle Empfehlungen des Ministerkomitees beweisen, dass Polen viele der Verpflichtungen bezüglich des Unterrichts der Minderheitensprache, zu deren Umsetzung es sich freiwillig bereit erklärt hat, noch immer nicht erfüllt hat.

Deutsche in Polen haben als nationale Minderheit das Recht auf das Bildungssystem in der Minderheitensprache. Minderheitenpädagogik, verstanden als wesentlicher Bestandteil der nationalen, sprachlichen und kulturellen Identität, sollte gerade angesichts des langjährigen Deutschunterrichtsverbots, kultureller Diskriminierung und der damals noch fehlenden rechtlichen Anerkennung der deutschen Minderheit in der Volksrepublik Polen unterstützt werden. Trotz dieser Diskriminierung verpflichtete sich das damalige Polen bereits 1975 in Helsinki in der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, das Recht der Angehörigen von Minderheiten auf Gleichheit vor dem Gesetz zu respektieren und ihnen die Möglichkeit des effektiven Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, den Beitrag anzuerkennen, den nationale Minderheiten zur Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der Kultur leisten können, unter Berücksichtigung der legitimen Interessen der Angehörigen dieser Minderheiten. (...)

Die Republik Polen ist auch Unterzeichner der Charta von Paris für ein neues Europa von 1990. Diese Karte wurde zum Symbol der offiziellen Schließung der Divisionen auf dem europäischen Kontinent. Die Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten schwingen in diesem Dokument sehr deutlich mit: „Wir bekräftigen, dass die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität nationaler Minderheiten geschützt werden muss und Angehörige nationaler Minderheiten das Recht haben, diese Identität frei auszudrücken, zu bewahren und zu entwickeln, ohne Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz." Durch den Beschluss des Kultusministers vom 4. Februar verlor die deutsche Minderheit diese Gleichberechtigung vor dem Gesetz.

Die Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen ist im Kontext der polnischen OSZE-Präsidentschaft besonders unverständlich. Als Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften zählen wir besonders auf das Verständnis für die Situation der deutschen Minderheit und konkrete Maßnahmen des polnischen Außenministers Zbigniew Rau, der die Arbeit der OSZE leitet und als eine der Prioritäten dieser Arbeit betrachtet, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen. Wir können uns nur schwer vorstellen, dass eine solche diskriminierende Bestimmung in Polen in Kraft sein könnte. (...) 

Dem Brief wurde auch die Stellung des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen beigefügt. Vollen Inhalt des Briefes an die OSZE (in englischer Sprachversion) lesen Sie HIER

Die Stellung des VdG in englischer Sprachversion ist HIER zu sehen. 

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Prof. Dr. Bernd Fabritius: Wer die Bildung der jungen Generation beschädigt, schadet künftigen Generationen

Am 7. Februar 2022 traf der Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, in Oppeln ein. Während der Pressekonferenz im Anschluss an die Treffen im Sitz des VdG bestritt Prof. Fabritius fehlerhafte Informationen über das Erlernen der polnischen Sprache in Deutschland, auf deren Grundlage die Entscheidung der polnischen Regierung, die Mittel für Deutsch als Minderheitensprache zu kürzen, gerechtfertigt ist. Seine Aussage wird im Folgenden dargestellt:

Ich wäre 30 Jahre nach Abschluss des bilateralen Vertrages über gutnachbarschaftliche Beziehungen und Freundschaft zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland sehr gerne in das schöne Land gekommen, um auf die 30 Jahre partnerschaftliche Beziehungen hinzuweisen und positive Erfolge zu feiern, wie sich das in gutnachbarschaftliche Beziehungen gebührt. Wir sind leider überrascht worden von einer Entscheidung, die zuerst im Gesetzgebungsorgan, im Sejm, zuerst geschrieben worden ist, die aber vor wenigen Tagen, in einer Verordnung des zuständigen Ministeriums, Einklang gefunden hat, die aus Sicht der Bundesregierung in eine Diskriminierung der als nationale Minderheit in Polen lebenden deutschen Minderheit bedeutet.

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Wir bedauern es sehr, dass es zu derart diskriminierenden Entscheidung gekommen ist, ohne dass man die bestehenden bilateralen Formate des Gesprächs und Dialogs genutzt hat, weil wir dann die falschen Grundlagen, auf denen diese Fehlentscheidung beruht, hätten richtigstellen können. Mit großer Verwunderung haben wir die Begründung dieser diskriminierenden Entscheidung zur Kenntnis genommen.

Die Begründung soll, so Nachrichten in den Medien, dadurch erfolgen, dass angeblich Polinnen und Polen, die in Deutschland leben, Unterstützung brauchen, weil Deutschland diese Unterstützung zum muttersprachlichen, herkunftssprachlichen Unterricht nicht leisten würde.

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Die Begründung dieser Entscheidung ist offenkundig falsch. Es ist der Bundesregierung sehr, sehr wichtig, dass die Polinnen und Polen, die in Deutschland leben, selbstverständlich ihre eigene Sprache lernen und an die kommenden Generationen weitergeben können, weil das Teil der eigenen Identität ist. Deswegen wendet der deutsche Steuerzahler pro Jahr über 200 Millionen EUR auf, um knapp 15 Tausend Oberstufenschüler mit dem Angebot des Polnischunterrichtes zu versorgen. Wir legten in den Bundesländern, die es in Deutschland gibt, nach dem föderalen System bestehenden Zuständigkeitsregeln über die Länder diesen Unterricht an und wir wissen aus den Untersuchungen der Kultusministerkonferenz, dass es keinen ungedeckten Bedarf gibt. Es gibt keine Nachfrage, die diese 200 Millionen Euro nicht befriedigen würde.

Wir haben über die Kultusministerkonferenz der Länder die Organisationen der Polinnen und Polen in Deutschland aufgefordert, überall dort, wo noch mehr Bedarf besteht, zu benennen, weil wir das gerne weiter erfüllen wollen. Antwort war aber: Es ist kein Fehlbedarf, es ist genug Unterricht.

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Ich habe aus der heutigen Presseveröffentlichung des Bildungsministeriums in Warschau entnommen, das kritisiert wird, dass auf der Bundesebene keine Bildung bezahlt wird. Das ist an sich zutreffend, da es in den Ländern finanziert wird. Die Bundesregierung finanziert keine einzige Schule. Auch keine einzige Stunde Mathematik oder Physik oder Biologie oder Deutsch. Alles, was unterrichtet wird, wird von den Ländern finanziert und das sind Gelder des deutschen Steuerzahlers und wir werden das Geld gerne weiter einsetzen, um die Identität der Polinnen und Polen in Deutschland auch durch die eigene Sprachbindung zu sichern. Das ist unser Anliegen.

Ich denke, es wäre sehr wichtig gewesen und es wäre auch für die Zukunft wichtig sein, dass wir im gegenseitigen vertrauensvollen Dialog, so wie wir es auch bis dahin schon hatten, über gemeinsame Anliegen auch gemeinsam sprechen und deswegen lade ich meine Kollegen, mit denen wir im deutsch-polnischen Runden Tisch in der Vergangenheit immer konstruktiv beraten haben, ein, diese Beratung wieder aufzunehmen und die, aus meiner Sicht nicht begründete und auf einem Missverständnis, auf falschen Annahmen beruhende Entscheidung so schnell wie möglich zu korrigieren und die Diskriminierung zu beenden.

Ich habe meine Aufgabe als Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gerade die deutsche Minderheit in Polen als eine dem eigenen Staat, der Republik Polen, sehr loyale Gemeinschaft erlebt. Und ich erlebe jetzt eine Gruppe von polnischen Bürgern deutscher ethnischer Zugehörigkeit, die im tiefen Herzen verletzt ist: Durch diese subjektiv als Diskriminierung des eigenen Landes empfundene Entscheidung. Uns ist sehr, sehr wichtig, dass wir die Loyalität der Deutschen in Polen zum eigenen Staat unterstützen und festlegen, so wie es geht, und deswegen ist es mir wichtig, das Signal des Beistandes auszusenden. Die Bundesregierung steht unverrückbar an der Seite der deutschen Minderheit in Polen und wir werden versuchen, im partnerschaftlichen Dialog mit unserem Partner, mit den Vertreter der polnischen Regierung, auch diese Thematik wieder zu bereinigen und das Missverständnis zu klären, das ich hier unterstelle.

Lassen Sie mich als letztes versichern. Ich bin in den letzten Tagen, nach Erlass dieser Verordnung gefragt worden, ob Deutschland jetzt auch den Unterricht von Polnisch in Deutschland kürzt. Ich sage ihnen aus voller Überzeugung: Nein, das machen wir nicht, es wäre eine kapitale Fehlentscheidung, so wie das hier eine kapitale Fehlentscheidung gewesen ist. Wer die Bildung der jungen Generation beschädigt und verletzt, schadet künftigen Generationen. Und deswegen werden wir in Deutschland selbstverständlich auch den Unterricht von Polnisch als Herkunftssprache für die dort lebenden Polinnen und Polen weiterführen und wir denken nicht daran, das Gleiche zu tun, was hier, vielleicht aufgrund von fehlerhaften Informationen, entschieden wurde. Wir hoffen eher, dass diese falsche Entscheidung korrigiert wird.

Dies ist eine Situation, in der zum ersten Mal in der Geschichte Polens der Bildungsminister Außenpolitik betreibt. Glauben Sie, dass dies keine Intervention erfordern würde? 

Selbstverständlich. Ich sehe es als meine Pflicht an, bei dem Gespräch am 22. Februar, das ist in wenigen Tagen, auszudehnen, auch weil ich bei unseren Partnern, bei der polnischen Regierung, aufgrund von Fehlentscheidungen, aufgrund von falschen Informationen, bewahren möchte. Den Premierminister werde ich vermutlich nicht treffen, weil es für die bilateralen Angelegenheiten klare Zuständigkeitsregeln gibt. Wir haben einen deutsch-polnischen Runden Tisch und ich bin der Ko-Vorsitzende diesen deutsch-polnischen Runden Tisches für die Fragen der Deutschen in Polen. Mein Gesprächspartner ist der Minister, in dessen Verantwortung diese Entscheidung liegt. Und deswegen spreche ich mit ihm.

Was denkt der neue deutsche Bundeskanzler zu dieser Angelegenheit?

Ich gebe zu, dass ich diese Angelegenheit mit Bundeskanzler Scholz noch nicht besprochen habe und ich hoffe, dass es auch gar nicht dazu kommt, dass ich sie mit ihm besprechen müsste. Ich denke, dass es sich um ein Missverständnis handelt, das auf Ebene der zuständigen Minister geklärt werden kann. Ich denke, es sollte nicht notwendig werden, eine solche Frage derart hoch politisch aufzuhängen. Mein Anliegen wäre, dass wir uns partnerschaftlich den Themen widmen. Deutschland und Polen sind Partnerländer, die so wichtig und positiv zusammenarbeiten, auch wenn es um essenzielle Fragen in Europa geht.

Die polnische Sprache wird in Deutschland als Sprache für die Kinder von Einwanderern behandelt. Mit anderen Worten, Kinder, deren Eltern aus dem Irak oder der Türkei stammen, lernen Polnisch nach den gleichen Prinzipien. Daher erschien unter den Argumenten, dass es nicht zu den gleichen Bedingungen wie die deutsche Sprache in Polen für Minderheiten ist.

Ihre Feststellung ist richtig. Sie beruht deswegen nicht auf der gleichen Grundlage, weil die Deutschen in Polen eine autochthone, nationale Minderheit sind, die seit Jahrhunderten in diesem Gebiet leben. Und sie deswegen unter die Regelwerke des Europarates fallen, die Polen ratifiziert hat. Die Polen und Polinnen in Deutschland sind eine in Deutschland sehr geschätzte und sehr willkommene ethnische Minderheit, aber keine autochthone, keine nationale, die unter die Regelwerke des Europarates fallen würde; das ist nicht so. Eine Muttersprache ist immer eine Muttersprache. Ganz egal, ob es eine Muttersprache einer Polin, eines Polen, eines Türken, eines Portugiesen oder eines Italieners, oder eines Deutschen ist. Unser Ansatz ist, dass wir allen in Deutschland lebenden ethnischen Gruppierungen die Möglichkeit eröffnen wollen, auf höchstem Niveau die eigene kulturelle Identität zu behalten. Und das wird im besonderen Maße auch für die Polinnen und Polen.

Lassen Sie mich noch eine Ergänzung machen. Die vorher von mir genannten über zwei Millionen Euro pro Jahr. Das ist nicht nochmal alles, das betrifft nur die oberen Jahrgänge. Wenn ich die Kindergärten und die einfachen Schulen wieder dazu nehme, ist es wesentlich mehr. Die Bundesrepublik Deutschland wendet in Polen Geld auf, das der Bundestag beschlossen hat, aus deutschen Steuermitteln, um außerhalb des staatlichen Schulsystems außerschulischen Sprachunterricht zu finanzieren.

Polen finanziert nach meinen Informationen in Polen keinen außerschulischen Unterricht für die Minderheiten. Nicht für die deutsche, nicht für eine andere. Wenn das Interesse besteht, dass man in Deutschland außerschulischen Unterricht in eine Förderung einbringt, dann wäre das gegenseitige Dialogformat der richtige Ort, um darüber zu sprechen und vielleicht gegenseitige Lösungen zu finden.

Wie viele Stunden pro Woche können polnische Kinder in Deutschland Polnisch als Muttersprache lernen?

Das kann ich Ihnen nicht mit einer einfachen Zahl beantworten, wie es in Polen ist, weil wir kein zentrales System haben. Die Länder entscheiden das. Wir haben das Prinzip des Bedarfs und die Polinnen und die Polen in Deutschland entscheiden, wie viel Unterricht sie haben wollen. Sie melden Bedarf an. Und wir erfüllen ihn, weil war das Interesse daran haben. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Polonia in Deutschland dafür bedanken, dass sie sich gerade in dieser Situation solidarisch an die Seite der deutschen Minderheit in Polen gestellt haben und bestätigt haben, dass sie selbst das nicht gut finden.

Letzter Satz dazu: Unsere beiden Länder können sich glücklich schätzen, derartige Brücken für das bilaterale Verhältnis zu haben wie die deutsche Minderheit in Polen und die Polinnen und Polen in Deutschland.

 

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Stellungnahme des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit

Der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen verurteilt hiermit lautstark und entschieden die Einführung der Diskriminierung der deutschen Minderheit und die Stigmatisierung von Kindern, die Deutsch als nationale Minderheitensprache lernen, in

das polnische Rechtssystem, die nationale und ethnische Minderheitenpolitik und das Bildungsrecht in Polen.

Erfolgt ist diese Diskriminierung letztendlich am 4. Februar 2022, als der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft Przemysław Czarnek die Verordnung zur Änderung der "Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise, wie Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen die Aufgaben erfüllen, die der Erhaltung der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern dienen, die nationalen und ethnischen Minderheiten und Gemeinschaften angehören, und die eine Regionalsprache sprechen" veröffentlichte. Die Veränderung, die zweifellos als historisch in der Geschichte der Republik Polen bezeichnet werden kann, ist in einem einfachen Satz enthalten: "In Paragraf 8 Absatz 3 werden nach den Worten ’im Umfang von 3 Wochenstunden’ die Worte ’und bei Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, 1 Wochenstunde’ eingefügt". Mit diesem Satz wurde die Aufteilung von Schülern, die nationalen Minderheiten angehören, in zwei Kategorien auf der Grundlage ihrer Volkszugehörigkeit eingeführt.

So wird eine der in Polen anerkannten nationalen und ethnischen Minderheiten einer besonderen Diskriminierung ausgesetzt. Wir sind davon überzeugt, dass die Einführung doppelter Standards für verschiedene Gruppen in einer ähnlichen Situation im Widerspruch zu Artikel 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" steht, in dem es heißt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" und Artikel 32 der polnischen Verfassung, der besagt, dass "1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Jede Person hat das Recht auf Gleichbehandlung durch die öffentlichen Behörden. 2. Niemand darf im politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden, aus welchem Grund auch immer."

Vor zwei Jahren feierten wir den 15. Jahrestag des "Gesetzes über nationale u

nd ethnische Minderheiten". Darin lesen wir: "Artikel 6.1. Die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist verboten. 2) Die Behörden sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit: 1. Die volle und tatsächliche Gleichstellung von Angehörigen einer Minderheit und Angehörigen der Mehrheit im wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben gefördert wird; 2. Personen geschützt werden, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt ausgesetzt sind; 3. der interkulturelle Dialog gestärkt wird." Es ist unschwer zu bemerken, dass die am 4. Februar 2022 erlassene Verordnung auch im Widerspruch zu diesem Rechtsakt steht.

Der jetzigen Entscheidung ging die Tatsache voraus, dass das polnische Parlament am 17.12.2021 bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 gleichzeitig eine Änderung verabschiedete, die eine erhebliche Kürzung der für den Unterricht in den Sprachen der nationalen und ethnischen Minderheiten bereitgestellten Mittel im Bildungsbereich des allgemeinen Zuschusses für lokale Selbstverwaltungen vorsah. Gegen diese Entscheidung, die die Kommunalverwaltungen, die Lehrer, aber vor allem die Bildung der Jüngsten trifft, bezog der Ombudsmann klare Stellung: "Als Ombudsmann kann ich damit nicht zustimmen, dass die Kürzung von Ausgaben auf Kosten von Gemeinschaften oder Gruppen erfolgen sollte, die in verschiedenen Bereichen des sozialen oder kulturellen Lebens ohnehin oft an den Rand gedrängt werden und denen die staatlichen Institutionen besonders verpflichtet sind". Auch Vertreter der deutschen und anderer Minderheiten, Experten, Akademiker, Geschäftsleute, Lehrer und Vertreter der Polonia in Deutschland sprachen sich gegen diese Maßnahme aus. Petitionen dagegen wurden von rund 10.000 Wissenschaftlern, Unternehmern und Eltern unterzeichnet. Auch der polnische Senat, der die Rechte von Minderheiten als Verfassungsgut anerkennt, schlug eine weitere Änderung vor, die die reduzierte Subvention wiederherstellt. Trotz zahlreicher Gegenstimmen wurde die Änderung schließlich am 27. Januar 2022 abgelehnt und die Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen erheblich gekürzt. Es fiel uns jedoch schwer zu glauben, dass es vor über dreißig Jahren nach der Errichtung des demokratischen Systems möglich ist, eine so eklatante Diskriminierung der eigenen Bürger und in diesem Fall der Kinder aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in das Rechtssystem aufzunehmen.

Die Rhetorik, die die oben genannten Maßnahmen begleitet, verstärkt die negative öffentliche Stimmung gegenüber nationalen und ethnischen Minderheiten, und insbesondere gegenüber der deutschen Minderheit. Angesichts der ungünstigen Atmosphäre, die Minderheiten umgibt, und der Tatsache, dass die Diskriminierung polnischer Staatsbürger deutscher Nationalität rechtlich sanktioniert wird, fordern wir die Regierung der Republik Polen und insbesondere Minister Przemysław Czarnek, Professor der Katholischen Universität Lublin dazu auf, auf die Worte einer großen Autorität zu hören, die mit seiner Alma Mater verbunden ist, des heiligen Johannes Paul II, der in seiner Botschaft zum XXII Weltfriedenstag „Um Frieden zu schaffen, Minderheiten achten” vom Jahr 1989 schrieb: "Wenn die Kirche von Diskriminierung im Allgemeinen oder von spezifischer Diskriminierung spricht, die Minderheitengruppen schadet, wendet sie sich in erster Linie an ihre eigenen Mitglieder, unabhängig von deren Stellung oder Verantwortung in einer bestimmten Gesellschaft. So wie es in der Kirche keine Diskriminierung geben darf, kann auch kein Christ wissentlich Strukturen oder Haltungen fördern oder unterstützen, die Menschen von anderen Menschen oder Gruppen von anderen Gruppen trennen".

Als Bürger der Republik Polen, die mit ihren Steuern zum Staatshaushalt beitragen und die die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere Bürger, sowohl diejenigen, die der Mehrheit angehören, als auch diejenigen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, und die von der Richtigkeit ihrer Empörung über die uns auferlegte Diskriminierung überzeugt sind, erwarten wir, dass die Änderung vom 4. Februar 2022 aus dem Rechtsverkehr gezogen wird. Wir teilen Ihnen mit, dass wir uns durch die Entscheidungen der Behörden berechtigt und gezwungen sehen, alle verfügbaren rechtlichen, medialen und gesellschaftlichen Mittel im In- und Ausland einzusetzen, um die verfassungsmäßige Ordnung gegenüber uns wiederherzustellen.

Wir fordern auch die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Europarates, die OSZE, die Europäische Union und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, in den internationalen und bilateralen Beziehungen mögliche Maßnahmen zu ergreifen, um die europäischen Werte zu verteidigen, die durch die oben genannten Beschlüsse des Sejm und der polnischen Regierung verletzt werden. Jeder muss auch mit größerer Entschlossenheit fordern, dass die Republik Polen die Verpflichtungen, die sich aus der ratifizierten Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ergeben, in vollem Umfang erfüllt, da ihre Bestimmungen wirksam vor den Situationen schützen, die wir gerade erleben.

Wir lassen uns auch von den Worten des Unterzeichners, Bernard Gaida leiten, die er bei den diesjährigen Gedenkveranstaltungen in Gleiwitz, Schwientochlowitz und Lamsdorf, zur Erinnerung an die Nachkriegstragödie der unschuldigen schlesischen Zivilbevölkerung sprach: "Die Diskriminierung, vor der wir heute die Augen verschließen, wird nur noch zunehmen". 

Bernard Gaida
Vorsitzender des Vorstands des VdG in Polen
Oppeln, den 7. Februar 2022

Kopie des Schreibens:
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Eine Besinnung gab es nicht

Gestern (27. Januar 2022) hat der Sejm endgültig über den Staatshaushalt und damit auch über die Höhe der Mittel für den Minderheitensprachenunterricht entschieden. Die Entscheidung in diesem Fall ist negativ. Der Sejm hat die Kürzungen im Minderheitensprachenunterricht bestätigt und wird dieses Jahr 40 Millionen Zloty kürzen.

„Noch vor den Abstimmungen habe ich einen formellen Antrag auf Pause gestellt, damit die Marschallin mit den Mitgliedern der Vereinigten Rechten (Abgeordnete der Koalitionsparteien, Anm. d.Red.) spricht und ihnen klar machen kann, wie schädlich eine solche Entscheidung sein könnte. Eine Entscheidung, die gegen die Verfassung, das Minderheitenrecht und besonders für Kinder gefährlich ist. Ich habe zur Besinnung aufgerufen“, berichtet der Abgeordnete Ryszard Galla direkt aus dem Sejm.

Voller Inhalt des Artileks beim Wochenblatt.pl HIER

Bei den Ausschussmitgliedern und Gästen, die an der heutigen Sitzung des Ausschusses für nationale und ethnische Minderheiten teilnahmen, löste die Erklärung, dass die Finanzierungsänderungen nur die deutsche Sprache als Minderheitensprache betreffen sollen, eine Welle der Empörung aus. Lesen Sie mehr dazu HIER

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Ethische Dimension

Ich kann nicht mehr zählen, wie viele Menschen ich besucht habe, mit wie vielen ich über den Plan gesprochen habe, die Subventionen für den Deutschunterricht für Schüler aus der deutschen Minderheit zu kürzen. In all den Interviews, auf Pressekonferenzen, in Experteninterviews oder in der Stellungnahme des Ombudsmanns werden rechtliche, finanzielle und soziale Aspekte analysiert. Inzwischen hat die Sache, abgesehen von diesen vielen wichtigen Aspekten, eine weitere Dimension, die ich für die Zwecke dieser Kolumne die ethische nennen werde.

Es ist logisch, da die Rechte nationaler Minderheiten aus den Menschenrechten hervorgehen und ihre eindeutig ethische Dimension haben. Sie basiert auf dem Begriff der „menschlichen Person“ und der damit verbundenen Würde, die Rechte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Zugang zu Bildung voraussetzt. Freiheit ist auch das Recht, die eigene Identität zu definieren, das heißt, auch die Zugehörigkeit zu einer Sprachgemeinschaft.

Hier berühren wir, was in der aktuellen Debatte oft ausgeblendet wird, nämlich die weniger rechtlichen als eher ethischen Verpflichtungen des Staates gegenüber seinen vom Nachkriegsschicksal besonders betroffenen Bürgern. Konzentrieren wir uns nur auf die Sprache, die durch die Grenzverschiebungen und die Vertreibung von Millionen Deutschsprachigen in Schlesien, Pommern, Ermland, Masuren und vielen anderen Orten plötzlich von der Amtssprache zur Sprache einer kleinen Gruppe von Einwohnern wurde. Nur diejenigen Einwohner, die zwar aus verschiedenen Gründen nicht vertrieben, später nicht ausgesiedelt wurden, aber als Deutsche (mit wenigen Ausnahmen in Niederschlesien und Pommern) nicht geduldet waren. Auch ihre Sprache, die zu Recht als wichtigster Bestandteil ihrer deutschen Identität galt, wurde nicht geduldet. Daher wurden sie einer effektiven sprachlichen Diskriminierung ausgesetzt, die diese nicht nur aus dem öffentlichen Raum, sondern auch aus dem privaten Bereich verbannte.

In den Schubladen vieler unserer Häuser liegen Bußgelder für den Gebrauch der deutschen Sprache im Stall oder auf dem Feld. Die Archive enthalten Dokumente über die Unterbringung in Arbeitslagern wegen derselben „Vergehen“. Ich erinnere mich, dass ich in der Schule von Lehrern schikaniert wurde, sogar wegen nur einzelner deutscher Wörter. Bei Bewerbungen um Stellen in Ämtern oder anderen Führungspositionen wurden bei der Frage nach Fremdsprachenkenntnissen Deutschkenntnisse verschleiert, um die Stelle bekommen zu können. All dies war nichts anderes als der Entzug der Freiheit, die jedem Menschen zusteht.

Das demokratische Polen ermöglicht es, verstaatlichtes Eigentum in Reprivatisierungsprozessen zurückzugewinnen, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Die Sprache verdient auch die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, das heißt, ihren früheren Platz in der Gemeinschaft, die von der Staatsmaschinerie diskriminiert wurde. Der Sejm darf dies nicht verhindern, indem er Gelder für die Bildung wegnimmt.

Bernard Gaida

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FUEN verurteilt Mittelkürzungen für Minderheitensprachunterricht in Polen

Die FUEN ist zutiefst empört über die vom Sejm, einer Kammer des polnisches Parlaments, am Freitag, den 17.12.2021, verabschiedeten Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz für das Jahr 2022, der eine erhebliche Kürzung der Bildungszuschüsse für den Unterricht von Minderheitensprachen um 39,8 Millionen PLN (rund 10 Millionen Euro) vorsieht. Die Kürzung betrifft hauptsächlich den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache, kann sich aber genauso schwerwiegend auf die Unterrichtsmöglichkeiten bei den anderen anerkannten Minderheiten in Polen auswirken.

Die deutsche Minderheit in Polen hat ein Recht darauf, dass ihre Muttersprache im staatlichen Schulsystem gefördert wird, damit sie ein wesentlicher Teil ihrer kulturellen Identität bleibt. Auf der Grundlage des von Polen ratifizierten Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Charta zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen haben die Deutschen in Polen als autochthone nationale Minderheit ein Recht auf diese notwendige Förderung. Nur durch diese staatliche Förderung ist es möglich, den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache aufrechtzuerhalten. Wenn die Mittelkürzung wie geplant beibehalten wird, ist dies ein neuer und tiefer Schlag für die Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen.

Der Sprecher der AGDM und Vorstandsvorsitzende des VDG, Bernard Gaida, erklärte dazu in einem offiziellen Schreiben an die Mitglieder des polnischen Senats: „Diese Senkung der Bildungssubvention bedeutet vor allem eine Senkung der Bildungsstandards für unsere Kinder, weitere Generationen polnischer Staatsangehöriger, die zu nationalen und ethnischen Minderheiten gehören. Diese Maßnahmen können die Zukunft vieler ländlicher Schulen in den von Minderheiten bewohnten Regionen beeinträchtigen“

FUEN-Präsident Loránt Vincze ist entsetzt über die Mittelkürzungen und erklärt: „Es ist unbegreiflich, dass einer nationalen Minderheit die Mittel zum Erwerb ihrer Muttersprache und damit die Grundlage für den Fortbestand und die Entwicklung ihrer Identität entzogen werden“. Er sichert der deutschen Minderheit die größtmögliche Unterstützung des FUEN-Präsidiums zu: „Die FUEN wird die deutsche Minderheit in Polen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen und diese Angelegenheit in politischen Gesprächen auf höchster Ebene ansprechen. Wir sind der Meinung, dass die Rechte und die Finanzierung der in Polen lebenden nationalen Minderheiten nicht durch Bestrebungen, die auf eine stärkere Unterstützung der polnischen Gemeinschaften im Ausland abzielen, beeinträchtigt werden dürfen.“

Die FUEN fordert die politischen Verantwortlichen der Republik Polen auf, die geplanten Mittelkürzungen zurückzunehmen und den Fortbestand des Deutschunterrichts für Angehörige der deutschen Minderheit zu sichern.

Quelle: FUEN 

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"Unsere Sprache, unsere Identität"

Gestern (13. Januar 2022) organisierte die Allensteiner Gesellschaft der Deutschen Minderheit eine Pressekonferenz mit dem Titel "Unsere Sprache, unsere Identität", um ihren Protest gegendie Entscheidung der Abgeordneten in der Sitzung des Sejm vom 17. Dezember 2021 zum Ausdruck zu bringen, die der Gemeinschaft nationaler und ethnischer Minderheiten schädigt.

Jarosław Słoma: Behandeln wir die nationalen Minderheiten in Ermland und Masuren, aber auch in ganz Polen, so wie wir möchten, dass Polonia in den Ländern, in denen es lebt, behandelt wird.

Sabina Reguła: Die Region Ermland und Masuren ist die multikulturellste Region Polens, dieser Multikulturalismus bereichert diese Region und die Bewohner unserer Provinz. Hier sind die größten Vertreter nationaler und ethnischer Minderheiten die deutsche und ukrainische Minderheit.

Voller Inhalt der Konferenz unten:

Quelle: Allensteiner Gesellschaft der Deutschen Minderheit.

Auch der Verband der Deutschen Gesellschaften in Ermland und Masuren hat seine Stellungnahme zur Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache an Schulen veröffentlicht.

Verband der Deutschen Gesellschaften in Ermland und Masuren, der die polnischen Bürger deutscher Abstammung vertritt, fordert, dass die Maßnahmen zur Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache an polnischen Schulen aufgegeben werden, da diese Maßnahmen unser verfassungsmäßiges Recht einschränken und den polnisch-deutschen Beziehungen schaden.

In der Verfassung der Republik Polen heißt es in Artikel 35 (1): "Die Republik Polen gewährleistet den polnischen Bürgern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit, ihre eigene Sprache zu pflegen und weiterzuentwickeln, ihre Bräuche und Traditionen zu bewahren und ihre eigene Kultur zu entwickeln".

Gemäß dem Gesetz des Sejm vom 6. Januar 2005 erkennt Polen diejenigen polnischen Staatsbürger als nationale Minderheit an, die sich in Bezug auf Sprache, Kultur oder Tradition deutlich von anderen Bürgern unterscheiden und deren Vorfahren seit mindestens 100 Jahren auf dem heutigen Gebiet der Republik Polen leben. Die Bundesrepublik Deutschland hat ähnliche Regelungen. Nach deutschem und polnischem Recht handelt es sich bei den 2,2 Millionen in Deutschland lebenden Polen nicht um eine nationale Minderheit, sondern um polnische Emigranten. Sie erhalten jedoch Unterstützung.

Die Organisation des Unterrichts in der Volksgruppensprache wird durch die Verordnung des Ministers für Volksbildung vom 18. August 2017 im Detail geregelt. Sie bestimmt unter anderem die Anzahl der Wochenstunden und die Größe der Gruppen. Eine Kürzung der Bildungssubvention um rund 40 Millionen PLN wird den Bildungsminister veranlassen, seine Verordnung für 2017 zu ändern. Die Anzahl der Deutschstunden wird von 3 auf 1 pro Woche reduziert. Dies ist weniger als das Minimum, um effektives Lernen zu gewährleisten.

In Artikel 21 des Vertrags über gute Nachbarschaft von 1991 verpflichteten sich Polen und Deutschland, Angehörigen von Minderheitengruppen angemessene Möglichkeiten zum Erlernen ihrer Muttersprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu bieten. Ist eine Kürzung der Subventionen eine Garantie für ausreichende Möglichkeiten?

Voller Inhalt der Stellung HIER.

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