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Bernard Gaida

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Stellungnahme des VdG in Polen zur Situation in der Ukraine

Seit einigen Tagen herrscht östlich von Polen Krieg. Der barbarische und unprovozierte Überfall auf die Ukraine durch Truppen der Russischen Föderation in Zusammenarbeit mit Belarus wurde weltweit verurteilt und mit Sanktionen belegt, während die Behörden, die Armee und die ukrainische Gesellschaft seit Beginn des Konflikts breite Unterstützung erfahren haben. Mit Bewunderung beobachten wir den Heroismus, mit dem sich die Ukrainer gegen den Aggressor wehren, aber auch mit Entsetzen und Trauer sehen wir die Katastrophe der Zivilbevölkerung in den bombardierten Ortschaften. Infrastruktur, Gesellschafts- und Privateigentum werden zerstört, Menschen verlieren ihr Zuhause, ihr Lebenswerk und das Leben selbst. Indem sie alle Verträge brechen, Grenzen überschreiten und die Menschenrechte verletzen, erfüllt die Russische Föderation mit ihren Taten die Worte von Präsident Putin, in denen er das Recht der Ukrainer auf eine eigene Nationalität und folglich auf einen eigenen Staat infrage stellte.

Der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften (VdG) in Polen schließt sich entschieden der Verurteilung der Aggression gegen das ukrainische Volk an, das – wie jedes andere Land auch – das Recht auf die Unverletzlichkeit seiner Grenzen und auf ein Leben und eine sichere Entwicklung hat. Wir sind gegen jeden Konflikt, der den Frieden stört, vor allem in Europa, das in der Vergangenheit so viel gelitten hat, und wir sind besorgt, wenn auch zugleich erleichtert über die Unterstützung vieler Länder der Welt, die es den Ukrainern ermöglicht, sich zu verteidigen. Seit Jahren erkennen und unterstützen wir die Bestrebungen der Ukraine, Teil einer großen Gemeinschaft demokratischer Länder der Europäischen Union zu werden, die die Garantie für Rechtsstaatlichkeit, bürgerliche Freiheiten, Achtung der Menschenrechte und nationaler Minderheiten zu bieten bietet. Indem sie ihr Land gegen einen Aggressor verteidigen, der diese Werte verletzt, beweisen sie, wie sehr sie es verdienen.

Der VdG in Polen, der Rat der Deutschen in der Ukraine, aber auch die Organisation der deutschen Minderheit in Russland (Internationaler Verband der Deutschen Kultur, IVDK) sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM), die mit Dutzenden anderer nationaler Minderheiten in Europa durch die Mitgliedschaft in der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) verbunden sind. In Würdigung des Mutes nahmen wir dankbar die Entschließung der Deutschen in der Russischen Föderation an, die sich unmissverständlich von dem von ihr verübten Überfall distanzierte. Gemeinsam betonen wir das Recht eines jeden auf seine eigene kulturelle, sprachliche und nationale Identität, die er zum Ausdruck bringen und pflegen kann. Dieses Recht kann nur in einem Europa verwirklicht werden, das versöhnte Vielfalt und Multikulturalität als Grundwert anerkennt, sowohl in der Innenpolitik der Staaten als auch über deren Grenzen hinweg. Sie infrage zu stellen führt zu Diskriminierung, Verletzung der Menschenrechte und letztlich zu Aggression. Der von der Russischen Föderation angezettelte Krieg widerspricht diesen Werten und muss von allen verurteilt werden, denen diese Werte am Herzen liegen.

Am 24. Februar wurde der Krieg zu einer Tatsache, die Tausenden von Menschen, die auf ein Leben in Frieden gehofft hatten, den Tod und vielfältiges Leid brachte. Die Deutschen in Schlesien, Pommern, Ermland und Masuren fühlen sich mit ihnen solidarisch und unternehmen gemeinsam mit dem bewundernswerten Engagement der polnischen Gesellschaft alle Anstrengungen, um den Menschen in der Ukraine selbst, aber auch denjenigen zu helfen, die als Flüchtlinge ihr Land verlassen und in den Nachbarländern Zuflucht vor den russischen Bomben und Geschützen suchen. Unter ihnen befinden sich Angehörige der zahlreichen in der Ukraine lebenden nationalen Minderheiten, darunter auch ethnische Deutsche. Wir fühlen mit ihnen in besonderer Weise mit, da unsere Gemeinschaften eine einzigartige Gemeinsamkeit des Schicksals teilen. 

Wir fordern Präsident Putin und seine Unterstützer auf, zur Vernunft zu kommen und diesen Krieg zu beenden!

Im Namen des Vorstandes
Bernard Gaida
VdG-Vorsitzender

  • Publiziert in VdG

Nationalismus

Die Flagge der Ukraine ist seit einiger Zeit auf meinem Facebook-Profilbild zu sehen. Am Sonntag habe ich auf meiner Seite Udo Lindenbergs Protestlied "Wozu sind Kriege da" aus dem Jahr 1981 veröffentlicht. Darin wird diese Frage an einen namentlich nicht genannten Präsidenten gerichtet ist. In der DDR meinte man damit den US-Präsidenten, aber heute passt der Text sicher zu Putin. Das sind nette, aber kraftlose Zeichen der Solidarität mit den Menschen, die von der an der Grenze stationierten russischen Armee bedroht werden.

Gestern hat Putin eine weitere Grenze überschritten und die Unabhängigkeit zweier selbst ernannter Republiken im Donbass offiziell anerkannt. Als er dies ankündigte, räumte er ein, dass die Ukraine kein Staat oder Nation sei, sondern tatsächlich nur ein annektierter Teil Russlands. In Kürze werden gemäß seinem Befehl russische Einheiten dieses Gebiet offiziell betreten. Denn inoffiziell sind sie in Form von „Grünen Männchen“ von Anfang an da. Die westliche Welt, so wie sie ist, droht mit ohnmächtigen Sanktionen.

Ich lese gerade Goetz Alys hervorragendes Buch „Europa gegen die Juden“. Kritisch sieht der Historiker Woodrow Wilsons Idee der „Selbstbestimmung“, die er nach 1918 in Europa implementierte. Er schreibt, dass Wilson unter diesem Konzept „den von den USA geprägten Weg zur nationalen Unabhängigkeit, zu modernen Verfassungen mit demokratischer Legitimität, zur Rechtsstaatlichkeit, zu einem fairen Ausgleich zwischen den Nationen und ihren Interessen, zur Reduzierung von Gewalt und egoistischer Aggression verstand". Dieser Idee verdankt auch Polen seine Existenz, das zusammen mit anderen Ländern auf den Ruinen multinationaler Monarchien errichtet wurde. Aber schon damals sah Wilsons Berater Lansing diese Idee als "eine Ladung Dynamit" an und sagte: "Ich sehe die Gefahr, solche Ideen in den Köpfen bestimmter Personengruppen zu verankern." Durch diese Idee geweckte Egoismen ließen damals Polen entstehen, nicht aber die Ukraine. Der Schriftsteller Alfred Döblin schrieb 1924 bei einem Besuch in diesem neuen Polen: „Die Staaten von heute sind das Grab der Nationen.“ So sah er den Staat, dessen Gestalt „mehr oder weniger zufällig“ sei und der die Masse „seiner Untertanen“ nicht aufwertete, sondern sie in die Barbarei des Nationalismus trieb. „Was für ein dreister Stolz, die sogenannte Volksgemeinschaft (...) über alle anderen zu stellen. Die Freiheit, die sie predigen, widerspricht anderen ebenso wichtigen Freiheiten (...). Ich will keine Nation als Selbstzweck.“

Wenn ich diese Worte lese, sehe ich diese nationalen Egoismen nicht nur in Putins Handlungen, der sich das Recht anmaßt, den Begriff der Nation zu definieren, sondern auch in der willkürlichen Entscheidung von Minister Czarnek, der sich das Recht herausnimmt zu sagen, dass deutsche Kinder in Polen weniger Unterricht ihrer Sprache verdienen als andere.

Bernard Gaida

  • Publiziert in Blogs

Kollektive Verantwortung

Dresden wurde am 13. Februar 1945 bombardiert. Meine Tante, die den Bombenangriff überlebt hat, lebt noch und ist überzeugt, dass ein Wunder sie gerettet hat. Sie war 16 Jahre alt. Dresden wurde von den Engländern bombardiert, um möglichst viele Zivilisten zu töten, und weniger, um militärische Ziele anzugreifen. Vielleicht hat die Tatsache, dass der Bahnhof samt Umgebung mit Tausenden aus Schlesien fliehenden Familien, hauptsächlich Frauen und Kindern, gefüllt waren, dazu geführt, dass sie das Dresdner Zentrum umso mehr mit Bombem überschütteten.

Als ich mir am Sonntag die polnisch sprachigen Beiträge ansah, die dieser Tragödie und den Zehntausenden Toten in Dresden gewidmet waren, fand ich in den meisten Kommentaren mit Entsetzen nicht nur Gleichgültigkeit, nicht nur Lob für die Bombardierung dieser Menschen, sondern auch Hass für die Opfer. Fast 80 Jahre nach dem Krieg herrscht immer noch das Konzept der kollektiven Verantwortung für Verbrechen, das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn. Kein Mitleid, keine Besinnung, kein Bezug zu christlichen Werten. Kommentatoren entschieden, dass es als Vergeltung für die Verbrechen des Dritten Reiches erlaubt sei, wehrlose Menschen anzugreifen.

Hinter der Front organisierten die Sieger bereits Arbeitslager für Menschen in Schlesien, die keine Zeit hatten oder nicht fliehen wollten, oder deportierten sie in die UdSSR. Ohne individuelle Schuld, ohne Urteil, oft noch minderjährig. Im Namen der kollektiven Verantwortung. Aus dem gleichen Grund durften sie nach dem Krieg und nach dem Ende der Jahre des physischen Terrors nicht wieder in Würde leben und ihre Identität, Sprache und Kultur wurde bekämpft. Das dauerte Jahrzehnte.

In der Zeit, als im Westen die Deutschen mit der Aufarbeitung ihrer schrecklichen Vergangenheit kämpften und der Wiedererlangung ihrer Fähigkeit, Mitglied der Gemeinschaft der demokratischen Staaten zu werden, wurde östlich der Elbe alles getan, um Hass zu kultivieren und vor allem, um das Prinzip der kollektiven Verantwortung für den Krieg durch Übertragung auf nachfolgende Generationen aufrecht zu erhalten. Und das zusammen mit dem Wunsch, sich zu rächen. Die Kirche versuchte, diese Kette zu durchbrechen. Ziemlich erfolglos.

Schließlich fiel der Eiserne Vorhang und alles beschleunigte sich in Polen. Das demokratische System, die Verständigung mit Deutschland, der Beitritt zur Europäischen Union. Die Rechte nationaler Minderheiten, auch der deutschen, sind festgeschrieben. Niemals auf höchster europäischer Ebene, aber doch im Bewusstsein, polnischen Bürgern, die jedoch nicht polnischer Nationalität sind, ihre Würde und ihnen das Recht wieder zu geben, ihre Sprachen in polnischen Schulen zu lernen. Und plötzlich kommt am 4. Februar 2022 die Idee der kollektiven Verantwortung mit Schwung in die Politik zurück. Die Abgeordneten der parlamentarischen Mehrheit und ihre Regierung entschieden, dass die Deutschen in Polen, genauer gesagt ihre Kinder, für den angeblich unbefriedigenden Unterricht der polnischen Sprache in der Bundesrepublik bestraft werden sollten. Die Bestrafung hat eine spezifische Dimension, indem zwei Stunden der Sprache ihrer Vorfahren pro Woche wegfallen. Oder steckt dahinter vielleicht doch dieser sorgsam gepflegte und von Generation zu Generation übertragene Hass?

Bernard Gaida

  • Publiziert in Blogs

Stellungnahme des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit

Der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen verurteilt hiermit lautstark und entschieden die Einführung der Diskriminierung der deutschen Minderheit und die Stigmatisierung von Kindern, die Deutsch als nationale Minderheitensprache lernen, in

das polnische Rechtssystem, die nationale und ethnische Minderheitenpolitik und das Bildungsrecht in Polen.

Erfolgt ist diese Diskriminierung letztendlich am 4. Februar 2022, als der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft Przemysław Czarnek die Verordnung zur Änderung der "Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise, wie Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen die Aufgaben erfüllen, die der Erhaltung der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern dienen, die nationalen und ethnischen Minderheiten und Gemeinschaften angehören, und die eine Regionalsprache sprechen" veröffentlichte. Die Veränderung, die zweifellos als historisch in der Geschichte der Republik Polen bezeichnet werden kann, ist in einem einfachen Satz enthalten: "In Paragraf 8 Absatz 3 werden nach den Worten ’im Umfang von 3 Wochenstunden’ die Worte ’und bei Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, 1 Wochenstunde’ eingefügt". Mit diesem Satz wurde die Aufteilung von Schülern, die nationalen Minderheiten angehören, in zwei Kategorien auf der Grundlage ihrer Volkszugehörigkeit eingeführt.

So wird eine der in Polen anerkannten nationalen und ethnischen Minderheiten einer besonderen Diskriminierung ausgesetzt. Wir sind davon überzeugt, dass die Einführung doppelter Standards für verschiedene Gruppen in einer ähnlichen Situation im Widerspruch zu Artikel 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" steht, in dem es heißt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" und Artikel 32 der polnischen Verfassung, der besagt, dass "1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Jede Person hat das Recht auf Gleichbehandlung durch die öffentlichen Behörden. 2. Niemand darf im politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden, aus welchem Grund auch immer."

Vor zwei Jahren feierten wir den 15. Jahrestag des "Gesetzes über nationale u

nd ethnische Minderheiten". Darin lesen wir: "Artikel 6.1. Die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist verboten. 2) Die Behörden sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit: 1. Die volle und tatsächliche Gleichstellung von Angehörigen einer Minderheit und Angehörigen der Mehrheit im wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben gefördert wird; 2. Personen geschützt werden, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt ausgesetzt sind; 3. der interkulturelle Dialog gestärkt wird." Es ist unschwer zu bemerken, dass die am 4. Februar 2022 erlassene Verordnung auch im Widerspruch zu diesem Rechtsakt steht.

Der jetzigen Entscheidung ging die Tatsache voraus, dass das polnische Parlament am 17.12.2021 bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 gleichzeitig eine Änderung verabschiedete, die eine erhebliche Kürzung der für den Unterricht in den Sprachen der nationalen und ethnischen Minderheiten bereitgestellten Mittel im Bildungsbereich des allgemeinen Zuschusses für lokale Selbstverwaltungen vorsah. Gegen diese Entscheidung, die die Kommunalverwaltungen, die Lehrer, aber vor allem die Bildung der Jüngsten trifft, bezog der Ombudsmann klare Stellung: "Als Ombudsmann kann ich damit nicht zustimmen, dass die Kürzung von Ausgaben auf Kosten von Gemeinschaften oder Gruppen erfolgen sollte, die in verschiedenen Bereichen des sozialen oder kulturellen Lebens ohnehin oft an den Rand gedrängt werden und denen die staatlichen Institutionen besonders verpflichtet sind". Auch Vertreter der deutschen und anderer Minderheiten, Experten, Akademiker, Geschäftsleute, Lehrer und Vertreter der Polonia in Deutschland sprachen sich gegen diese Maßnahme aus. Petitionen dagegen wurden von rund 10.000 Wissenschaftlern, Unternehmern und Eltern unterzeichnet. Auch der polnische Senat, der die Rechte von Minderheiten als Verfassungsgut anerkennt, schlug eine weitere Änderung vor, die die reduzierte Subvention wiederherstellt. Trotz zahlreicher Gegenstimmen wurde die Änderung schließlich am 27. Januar 2022 abgelehnt und die Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen erheblich gekürzt. Es fiel uns jedoch schwer zu glauben, dass es vor über dreißig Jahren nach der Errichtung des demokratischen Systems möglich ist, eine so eklatante Diskriminierung der eigenen Bürger und in diesem Fall der Kinder aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in das Rechtssystem aufzunehmen.

Die Rhetorik, die die oben genannten Maßnahmen begleitet, verstärkt die negative öffentliche Stimmung gegenüber nationalen und ethnischen Minderheiten, und insbesondere gegenüber der deutschen Minderheit. Angesichts der ungünstigen Atmosphäre, die Minderheiten umgibt, und der Tatsache, dass die Diskriminierung polnischer Staatsbürger deutscher Nationalität rechtlich sanktioniert wird, fordern wir die Regierung der Republik Polen und insbesondere Minister Przemysław Czarnek, Professor der Katholischen Universität Lublin dazu auf, auf die Worte einer großen Autorität zu hören, die mit seiner Alma Mater verbunden ist, des heiligen Johannes Paul II, der in seiner Botschaft zum XXII Weltfriedenstag „Um Frieden zu schaffen, Minderheiten achten” vom Jahr 1989 schrieb: "Wenn die Kirche von Diskriminierung im Allgemeinen oder von spezifischer Diskriminierung spricht, die Minderheitengruppen schadet, wendet sie sich in erster Linie an ihre eigenen Mitglieder, unabhängig von deren Stellung oder Verantwortung in einer bestimmten Gesellschaft. So wie es in der Kirche keine Diskriminierung geben darf, kann auch kein Christ wissentlich Strukturen oder Haltungen fördern oder unterstützen, die Menschen von anderen Menschen oder Gruppen von anderen Gruppen trennen".

Als Bürger der Republik Polen, die mit ihren Steuern zum Staatshaushalt beitragen und die die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere Bürger, sowohl diejenigen, die der Mehrheit angehören, als auch diejenigen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, und die von der Richtigkeit ihrer Empörung über die uns auferlegte Diskriminierung überzeugt sind, erwarten wir, dass die Änderung vom 4. Februar 2022 aus dem Rechtsverkehr gezogen wird. Wir teilen Ihnen mit, dass wir uns durch die Entscheidungen der Behörden berechtigt und gezwungen sehen, alle verfügbaren rechtlichen, medialen und gesellschaftlichen Mittel im In- und Ausland einzusetzen, um die verfassungsmäßige Ordnung gegenüber uns wiederherzustellen.

Wir fordern auch die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Europarates, die OSZE, die Europäische Union und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, in den internationalen und bilateralen Beziehungen mögliche Maßnahmen zu ergreifen, um die europäischen Werte zu verteidigen, die durch die oben genannten Beschlüsse des Sejm und der polnischen Regierung verletzt werden. Jeder muss auch mit größerer Entschlossenheit fordern, dass die Republik Polen die Verpflichtungen, die sich aus der ratifizierten Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ergeben, in vollem Umfang erfüllt, da ihre Bestimmungen wirksam vor den Situationen schützen, die wir gerade erleben.

Wir lassen uns auch von den Worten des Unterzeichners, Bernard Gaida leiten, die er bei den diesjährigen Gedenkveranstaltungen in Gleiwitz, Schwientochlowitz und Lamsdorf, zur Erinnerung an die Nachkriegstragödie der unschuldigen schlesischen Zivilbevölkerung sprach: "Die Diskriminierung, vor der wir heute die Augen verschließen, wird nur noch zunehmen". 

Bernard Gaida
Vorsitzender des Vorstands des VdG in Polen
Oppeln, den 7. Februar 2022

Kopie des Schreibens:
auf Deutsch
auf Polnisch
auf Englisch

  • Publiziert in VdG
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