Log in

Das Minderheitenrecht der Republik Polen

Das polnische Minderheitenrecht vom 6. Januar 2005 regelt folgende Angelegenheiten:

  • Es definiert den Begriff einer nationalen Minderheit.
  • Es besagt, dass es jedem Menschen frei zusteht zu entschieden ob er als Angehöriger einer Minderheit behandelt werden soll oder nicht. Diese Wahl darf keine negativen Auswirkungen haben.
  • Es besagt, dass niemand dazu verpflichtet ist sich öffentlich zu der Angehörigkeit einer Minderheit zu bekennen.
  • Es verbietet jegliche Zwangsassimilation der Angehörigen einer Minderheit.
  • Es sichert die Tatsache, dass niemand seine Angehörigkeit zu einer Minderheit auf irgendeine Weise beweisen muss.
  • Es erlaubt die Sprache einer Minderheit als Hilfssprache in Kontakten mit der Gemeinde und in Rechtsverfahren zu benutzten.
  • Es erlaubt zusätzliche geographische Benennungen von Ortschaften und Straßen in der Sprache einer Minderheit zu benutzten.

Letzte Änderung am Freitag, 24 Februar 2017 12:46