Das Minderheitenrecht der Republik Polen
- geschrieben von Łukasz Biły
- Publiziert in Politik
Das polnische Minderheitenrecht vom 6. Januar 2005 regelt folgende Angelegenheiten:
- Es definiert den Begriff einer nationalen Minderheit.
- Es besagt, dass es jedem Menschen frei zusteht zu entschieden ob er als Angehöriger einer Minderheit behandelt werden soll oder nicht. Diese Wahl darf keine negativen Auswirkungen haben.
- Es besagt, dass niemand dazu verpflichtet ist sich öffentlich zu der Angehörigkeit einer Minderheit zu bekennen.
- Es verbietet jegliche Zwangsassimilation der Angehörigen einer Minderheit.
- Es sichert die Tatsache, dass niemand seine Angehörigkeit zu einer Minderheit auf irgendeine Weise beweisen muss.
- Es erlaubt die Sprache einer Minderheit als Hilfssprache in Kontakten mit der Gemeinde und in Rechtsverfahren zu benutzten.
- Es erlaubt zusätzliche geographische Benennungen von Ortschaften und Straßen in der Sprache einer Minderheit zu benutzten.
Letzte Änderung am Freitag, 24 Februar 2017 12:46