53. Delegiertenversammlung des VdG
Am 28. Mai 2022 wird im Pilgerheim auf dem Sankt Annaberg die 53. Verbandsratssitzung des Verbandes deutscher Gesellschaften stattfinden. Die uns bevorstehende Sitzung ist eine Wahlversammlung, die mit einigen Änderungen verbunden sein wird, es wird ein neuer Vorstand und Revisionskommission des Verbandes gewählt werden.
Der VdG als Dachorganisation der deutschen Minderheit in Polen unterscheidet sich grundsätzlich in seiner Tätigkeit und den Aufgaben von der Arbeit der einzelnen Mitgliedsorganisationen. Der Verband bemüht sich, seine Mitglieder in den Regionen zu vertreten und somit ist eine überregionale Aktivität erforderlich. Somit handelt es sich einerseits um eine politische Vertretung der deutschen Volksgruppe gegenüber der polnischen und deutschen Regierung, aber auch um die Schaffung von angemessenen Bedingungen zur Förderung und Stärkung der deutschen Kultur, Identität, Bildung und Sprache. Zu einer nicht unbedeutenden Rolle des VdG gehört die Sorge und Bemühungen um Erhaltung des Finanzierungsniveaus der deutschen Vereine. Die sich ständig verändernde politische Realität und die Aktivität unserer Vereine führen zur Intensität der Arbeit und Aufgeschlossenheit gegenüber den neuen Bedingungen.
Angesichts dessen bitten wir um verantwortungsbewusste Wahl Ihrer Delegierten, die Ihre Organisation während der Verbandsratssitzung vertreten werden. Berücksichtigen Sie bitte bei der Wahl Ihrer Delegierten die Sprachkenntnisse, denn sowohl die Korrespondenz als auch die Vorstandssitzungen sowie sehr viele unterschiedliche Treffen werden in der deutschen Sprache geführt. Es liegt uns viel daran, dass es Personen sind, die Erfahrung in der Organisations- und Kulturtätigkeit, im Bildungswesen mit sich bringen, aber auch Personen, denen die Grundlagen der Gewinnung und Anwendung von Projektmitteln aus unterschiedlichen Quellen vertraut sind. Jegliche Erfahrungen in den genannten und ähnlichen Bereichen, die auf einer unentbehrlichen und starken deutschen Identität der Delegierten basieren, wären zweifelsohne von großer Nützlichkeit bei der Realisierung der Aufgaben des Verbandes deutscher Gesellschaften. Aber das wichtigste ist die absolute Identifizierung mit den Zielen der deutschen Minderheit.
Da die Zahl der Delegierten sich aus der Zahl der beitragszahlenden Mitglieder ergibt, bitten wir die einzelnen Organisationen, uns die Zahl der zahlenden Mitglieder (Stand vom 31.12.2021) anzugeben. Gemäß der Satzung des VdG kann eine Mitgliedorganisation je 2500 zahlende Mitglieder einen Delegierten zu der VdG-Verbandsratssitzung bestimmen. Somit bitten wir Sie umgehend bis zum 1. April 2022 die Zahl der zahlenden Mitglieder, den Namen des Delegierten samt vollständigen Kontaktangaben (E-Mail, Telefonnummer, Adresse) und kurzer Beschreibung an das VdG-Büro entweder per E-Mail oder traditionelle Post zu senden. Die Bestimmung der Delegierten belegen Sie bitte durch einen Beschluss Ihres Vorstandes. Beachten Sie bitte, dass das Fehlen Ihres Delegierten während der Sitzung nicht im Interesse Ihrer Gesellschaft liegt.
Wenn Sie einen Bedarf sehen, irgendwelche Änderungen in der Satzung des Verbandes deutscher Gesellschaften einzuführen, Vorschläge für die Fassung von Beschlüssen oder Vorschläge für das Arbeitsprogramm haben, so möchten wir Sie bitten, uns diese samt einer kurzen Begründung auch bis zu der o. g. Frist zu schicken. Dank der Einhaltung der Frist werden, die von Ihnen unterbreiteten Vorschläge, von dem Rechtsberater gut vorbereitet werden können.
Alle weiteren organisatorischen Informationen werden den Mitgliedsorganisationen des VdG zum späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
- Publiziert in VdG