Am vergangenen Dienstag, dem 10. Mai 2022, fand eine Sitzung der polnischen Regierungskommission für nationale und ethnische Minderheiten statt. Obwohl einer der Hauptpunkte des Treffens der Bericht der Regierungsbevollmächtigten für Gleichbehandlung über das Funktionieren des Antidiskriminierungsrechts in der Europäischen Union mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Diskriminierung nationaler und ethnischer Minderheiten war, wurde diese Frage im umfangreichen Bericht ... konsequent weggelassen.
Der Bericht der polnischen Regierungsbevollmächtigten für Gleichbehandlung, Frau Anna Schmidt, wurde innerhalb der ersten Dutzend Minuten der Sitzung vorgestellt. Aufgrund der Abwesenheit der Bevollmächtigten wurde diese Aufgabe vom Chefspezialisten des Büros und Frau Schmidts Vertreter übernommen; die Ministerin selbst war leider in der Sitzung (die übrigens teilweise in Hybrid-Form organisiert wurde) nicht anwesend.
Die Vertreter nationaler Minderheiten, die sich am Treffen beteiligt haben, machten keinen Hehl aus ihrer Enttäuschung. Ihre Erwartung war doch klar: Dass das Thema des Unterrichtens von Deutsch als Minderheitensprache und der Diskriminierung von Kindern, die diese Sprache lernen, welche sich aus der Verordnung des polnischen Bildungsministeriums vom 4. und 10. Februar dieses Jahres ergibt, angesprochen wird.
Unerfüllte Erwartungen
"Ich bedauere, dass Frau Ministerin nicht Mal online unter uns ist. (...) Der Bericht ist sehr breit gefächert, was wir aber erwarten würden, erscheint hier gar nicht", kommentierte der Abgeordnete der deutschen Minderheit, Ryszard Galla, und erinnerte an die Briefe, die der Vorsitzende des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida, bereits im Februar dieses Jahres an die Bevollmächtigte geschickt hatte:
Diese Informationen werden für den 1. Mai vorbereitet, aber ich möchte Fragen ansprechen, die mit dem Thema, denke ich, das Ihnen bekannt ist, d. h. mit dem Unterricht von Deutsch als Muttersprache. (...) Heute haben wir den Monat Mai. Warum lassen Sie diesen Aspekt in diesem Bericht aus? Warum gibt es in dieser Information nicht einmal einen einzigen Satz über die Diskriminierung von Kindern, und das ist eine Gruppe von 48, fast 50.000, die nur in einem eingeschränkten Bereich Deutsch als Muttersprache lernen können?
Diese Erklärung begleiteten auch weitere Fragen, die Abgeordneter Galla an Frau Ministerin gestellt hat:
- In den Definitionen geben Sie an, dass im Gesetz, in der Verfassung und in den von Ihnen gegebenen Informationen qualifiziert sich [das] für Diskriminierung. Wenn Sie anderer Meinung sind, lassen Sie mich Ihnen zusätzliche Rechtsgutachten zusenden, aus denen es klar und deutlich hervorgeht. [Meine erste Frage bezieht sich also auf] Ihre klare Definition dieses Elements der Diskriminierung.
- Meine zweite Frage bezieht sich auf Ihre Handlungen. (...) Den Minister für Bildung und Wissenschaft nur um Informationen zu bitten, ist wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. (...) In ihrer Rede erklärte die Ministerin, dass "Sie dies mit Besorgnis betrachte". Ich würde also gerne wissen, wie Frau Ministerin auf diese Entscheidungen des Bildungsministeriums reagiert?
- Und meine letzte Frage: (...) Wir haben auch (…) mit Informationen eine Anfrage an den polnischen Premierminister gerichtet. Wir haben jedoch keine Antwort erhalten, oder wir haben beiläufige Antworten erhalten. War die Ministerin auch so freundlich, Herrn Ministerpräsidenten Morawiecki darüber zu informieren, dass es ein Phänomen der Diskriminierung einer der Minderheiten gibt, nämlich der Kinder, die Deutsch als Muttersprache lernen? Ich möchte Sie bitten, dies sehr ernst zu nehmen; ich bitte Frau Ministerin um Informationen in schriftlicher Form.
Erklärungen immer noch unzureichend
Bernard Gaida, der Vorsitzende des VdG in Polen, drückte ebenfalls seine Enttäuschung über die unzureichenden Schritte aus, die Frau Ministerin unternommen hat:
Ihre Besorgnis auszudrücken – und ferner nichts mehr – im Falle der Diskriminierung einer Gruppe und von 50.000 Kindern? Für eine Regierungsbevollmächtigte für Gleichbehandlung... ist das gar keine Reaktion. Sie sind nur besorgt darüber und beschränken sich darauf, Bildungsminister Czarnek danach zu fragen. Einen Minister, der dieses Thema seit vielen Monaten ignoriert, ohne sich auch nur mit denen zu treffen, die er diskriminiert, oder mit ihren Vertretern.
VdG-Vorsitzender Gaida erinnerte an die Fragen, die der VdG in Polen der Ministerin Schmidt bereits im Februar gestellt hatte. Fragen, auf die es noch keine Antwort gibt:
- Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung von Schülern der deutschen Minderheit fallen in Ihre Zuständigkeit?
- Liegt es in Ihrer Zuständigkeit, einen Antrag auf Aufhebung der Verordnung zu stellen?
- Welche konkreten Schritte werden Sie angesichts eines klaren Grundrechtsbruchs unternehmen? [mehr dazu HIER].
"Leider ist dieses Ignorieren der Antwort in unserem Fall etwas, das uns nicht mehr überrascht", kommentierte Bernard Gaida. "Minister Czarnek ignoriert uns; wir werden vom Ministerpräsidenten ignoriert, der bereits vier Briefe von uns erhalten und alle Briefe an das Ministerministerium weitergeleitet hat, ohne sie überhaupt gelesen zu haben. (...) In diesem Zusammenhang (...) frage ich: Werden wir herausfinden, was die spezifischen Kompetenzen der Bevollmächtigten sind?"
Grzegorz Kuprianowicz, Co-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, der ebenfalls bei dem Treffen anwesend war, betonte: "Es scheint, dass dies eine beispiellose Angelegenheit ist, die wir seit vielen Jahrzehnten in Polen nicht mehr hatten, wenn eine der Minderheitengruppen auf rechtlicher Ebene diskriminiert wird." Er erneuerte auch die Bitte, die von der Vorsitzenden des Ausschusses für nationale und ethnische Minderheiten, Wanda Nowicka unterstützt wurde, sich mit der Bevollmächtigten Schmidt zu treffen, um sowohl die Frage der Diskriminierung von Kindern, die der deutschen Minderheit angehören, als auch die Angelegenheiten anderer in Polen lebenden Minderheiten zu erörtern.
Nichterfüllung von Verpflichtungen?
Die unbefriedigende Tätigkeit der Ministerin Schmidt wurde auch von der Vorsitzenden der Sejm-Kommission für Nationale und Ethnische Minderheiten, Frau Wanda Nowicka, scharf kommentiert:
Sie haben ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, aber dann schreiben Sie nur, was Minister Czarnek als Antwort auf ihre Frage schreibt - als ob es uns beruhigen würde. Denn Herr Minister Czarnek interpretiert die Tatsache, dass die Verringerung der Stundenzahl »nicht automatisch bedeutet, dass die Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt werden, um sicherzustellen, dass nationale und ethnische Minderheiten ihre eigene Sprache bewahren und entwickeln können und die Schüler der deutschen nationalen Minderheit nicht die Bedingungen verloren haben, die notwendig sind, um ihre kulturelle Identität zu bewahren.« Sollte es in der Repräsentation, Interventionen und Initiativen zur Bekämpfung der offenen Diskriminierung von Minderheiten darum gehen, dann denke ich, dass solche Vorgehensweise an eine Nichterfüllung der Amtspflichten grenzt.
Zum Abschluss ihrer Rede fügte die Vorsitzende Nowicka hinzu: "Wir bitten um Intervention und ich denke auch, dass das Treffen, um welches Herr Kuprianowicz gebeten hat, stattfinden sollte. Wenn eine solche Intervention nicht durchgeführt wird – fuhr sie fort – dann möchte ich um Informationen bitten (...), aus welchen Grund es nicht dazu gekommen ist“.