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VdG in Polen in einem Brief an die Bevollmächtigte für Gleichbehandlung: "Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen?"

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Am 7. Februar 2022 hat sich der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen an die polnische Bevollmächtigte für Gleichbehandlung, Frau Anna Schmidt, in Bezug auf die Kürzung der die Mittel für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache gewandt Die Antwort kam Anfang März (wir haben HIER darüber geschrieben). Im Inhalt des Schreibens stellte uns die Bevollmächtigte lediglich nur Informationen zur Verfügung, die sie vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft erhalten hat, schlägt jedoch keine spezifischen Lösungen vor. Der weitere Teil der Korrespondenz in dieser Angelegenheit stellen wir im Folgenden dar:

Leider können wir diese Antwort nicht als erschöpfend und zufriedenstellend betrachten, insbesondere angesichts der Informationen, die Sie vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft über den Grund erhalten haben, warum beschlossen wurde, die Anzahl der Stunden des Sprachenlernens nur für Kinder der deutschen nationalen Minderheit zu reduzieren. (...)

Als Regierungsbevollmächtigter für die Gleichbehandlung befassen Sie sich mit der Frage der Achtung der Vielfalt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, einschließlich der Bekämpfung von Diskriminierung, daher bitten wir Sie, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung von Schülern der deutschen Minderheit in Ihre Zuständigkeit fallen. Liegt es in Ihrer Zuständigkeit, einen Antrag auf Aufhebung der Verordnung zu stellen? Welche konkreten Schritte werden Sie angesichts eines klaren Grundrechtsbruchs unternehmen?

Vollständiger Inhalt des Schreibens (in polnischer Sprachversion) HIER.

Letzte Änderung am Donnerstag, 10 März 2022 11:00