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Polnisches Bildungsministerium antwortet auf die Petition

Am 8. März dieses Jahres reichten Vertreter der deutschen Minderheit, Eltern und Schüler über 13.000 Unterschriften an das Ministerium für Bildung und Wissenschaft mit Sitz in Warschau im Rahmen einer Petition ein, in der sie sich gegen die MEiN-Verordnung aussprachen, die im Februar dieses Jahres eingeführt wurde, um die Anzahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als nationale Minderheitensprache zu begrenzen (wir haben HIER darüber geschrieben).

Frau Agnieszka Kała, Lehrerin einer der kleineren Schulen, die von den Folgen der oben genannten Verordnung betroffen sind und Initiatorin der Petition, erhielt kürzlich eine Antwort des Ministeriums.

Auszüge aus dem Schreiben zitieren wir unten. Vollstädigen Inhalt des Schreibens (PL) finden Sie auf den Bildern.

Das Fehlen systemischer Lösungen, die die Organisation und Finanzierung des Erlernens der polnischen Sprache in der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, führt zu einem großen Missverhältnis in der Höhe der von den Behörden der Republik Polen und der Bundesregierung und den Bundesländern für das Erlernen der Sprache des Nachbarlandes überwiesenen Mittel. (...)

Die [polnischen] Parlamentarier beschlossen, dass die Einsparungen, die sich aus der Kürzung des Zuschusses für das allgemeine Bildungswesen (39.800 Tsd. PLN) ergeben, für die Erhöhung der Ausgaben in Teil 83 - Zweckreserven und die Schaffung einer neuen Zweckreserve mit dem Titel "Mittel für den Polnischunterricht in Deutschland" verwendet werden sollten.

Um die Förderung an die reduzierte Stundenzahl des Unterrichts von Deutsch als nationale Minderheitensprache anzupassen, war es notwendig, eine Änderung der Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft über die Art und Weise der Aufteilung des Bildungsteils des allgemeinen Zuschusses für lokale Gebietskörperschaften im Jahr 2022 vorzubereiten. In Übereinstimmung mit der Anforderung (...) wurde die Wirkung der Änderung der Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften (...) in die Verteilung der Höhe der Bildungszuschüsse für 2022 einbezogen. (...)

Im Rahmen der Aktivitäten der Regierung (einschließlich des Innen- und Verwaltungsministers und des Außenministers) ist das Ministerium für Bildung und Wissenschaft bereit, mit Partnern in Deutschland und Vertretern der deutschen Minderheit in Polen zusammenzuarbeiten, um eine Lösung zu entwickeln, um die negativen Auswirkungen der eingeführten Änderungen zu verhindern.

Odpowiedz petycja 1

Odpowiedz petycja 2

Odpowiedz petycja 3

 

 

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Starke Reaktion der deutschen Minderheit gegen das Vorgehen des Bildungsministeriums

Die Vertreter der deutschen Minderheit setzen sich unermüdlich dafür ein, dass die am 4. Februar 2022 eingeführte Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die die Anzahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache begrenzt, zurückgenommen wird. Aus Protest setzten sie ihre Teilnahme an der Arbeit der Gemeinsamen Kommission der nationalen und ethnischen Minderheiten aus. Im Gegenzug erhielt die Europäische Kommission eine offizielle Klage vom Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, in der auf eine Reihe von Bestimmungen hingewiesen wird, gegen die die im Februar eingeführte Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft eklatant verstößt.

Klage an die Europäische Kommission

Die Gründe für die Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission wurden vom Vorsitzenden des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida, geschildert:

Der Vorstand des VdG beschloss, eine solche Beschwerde einzureichen, weil wir erfolglos - und zwar seit Dezember - versucht hatten, einen Dialog in der Phase aufzunehmen, in der nur über eine Kürzung des Bildungszuschusses gesprochen wurde. Erst später wurde etappenweise klargestellt, dass die Absicht dieser Schritte darin besteht, die Subventionen ausschließlich für den Deutschunterricht zu reduzieren, ohne Änderungen für andere nationale Minderheiten in Polen. Unsere Versuche, einen Dialog aufzunehmen, Treffen zu organisieren und schließlich die Tätigkeit des Abgeordneten Ryszard Galla, der versuchte, eine politische Lösung für dieses Problem zu finden, mithilfe eines Treffens auf der Ebene Polens und Deutschlands - all diese Bemühungen sind wirkungslos geblieben. Wir richteten Briefe sowohl an den Marschall des Sejm als auch an die Minister der polnischen Regierung. An den Ministerpräsidenten selbst habe ich Briefe am 12., am 25. Januar und am 24. Februar geschickt. All diese Schriften blieben ohne nennenswerte Reaktion.

Als EU-Bürger erkennen wir an, dass wir das Recht haben, in einem Streit mit unserer eigenen Regierung auf europäischer Ebene Hilfe zu suchen. Daher die Entscheidung, diese Beschwerde einzureichen. Als Bürger des polnischen Staates können wir dieser Diskriminierung nicht zustimmen.

Lesen Sie auch: Stellungnahme des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit

Wie die Vertreter der deutschen Minderheit betonen, verstößt die Verordnung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, die eine Einschränkung einführt, die sich nur auf eine der neun in Polen lebenden nationalen Minderheiten bezieht, nicht nur gegen die Bestimmungen der Verfassung der Republik Polen, die die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz garantieren, sondern auch gegen das in Polen geltende EU-Recht und eine Reihe anderer für Polen verbindlicher Dokumente. Nach monatelangen erfolglosen Bemühungen um ein Treffen mit dem Minister für Bildung und Wissenschaft, um die Verordnung des Bildungsministeriums zurückzuziehen, hat der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen beschlossen, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen. In der Beschwerde, die eindeutig auf eine Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen hinweist, heißt es: “Zusammen mit der förmlichen Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union sollte die Europäische Kommission eine Schutzmaßnahme beantragen, die die zuständigen polnischen Behörden verpflichtet, die Anwendung diskriminierender Vorschriften unverzüglich auszusetzen und die Anwendung von Rechtsinstrumenten zu untersagen, die zu weiteren Verletzungen der Rechte und Freiheiten von Bürgern führen, die der deutschen nationalen Minderheit angehören.” Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, der gestern (5. April 2022) die Klage eingereicht hat, wird pro bono von der Anwaltskanzlei Dentons Europe Dąbrowski i Wspólnicy sp. k. vertreten.

Der Anwalt, Patrick Radzimierski, erklärt: “Wenn die Diskriminierung die Merkmale einer systemischen Diskriminierung annimmt, also einer Diskriminierung die vom Staat gesteuert wird, ist sie umso gefährlicher, weil sie zeigt, dass der Staat, der die Bürger vor Diskriminierung schützen sollte, genau das Gegenteil tut und bestimmte Gruppen aufgrund ihrer Zugehörigkeit – anstatt ihnen Schutz zu bieten – aus dem einen oder anderen Grund diskriminiert oder schikaniert. Wenn diese Diskriminierung Kinder betrifft, ist es schwierig, rein juristische Begriffe zu finden. Es ist einfach verachtenswert, wenn es die Schwächsten trifft, diejenigen, die am meisten Unterstützung und Schutz brauchen. Wir sind dazu entschlossen, diese Art von Diskriminierung mit allen zur Verfügung stehenden und legalen Mitteln zu bekämpfen.” Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Europäische Kommission in dieser Angelegenheit ergreifen würde, fügte er hinzu: “Das wirksamste Instrument könnte sein, dass die Kommission den Gerichtshof der EU ersucht, eine Schutzklausel zu erlassen, die Polen auffordert, die rechtlichen Maßnahmen, die das diskriminierende System eingeführt haben, aufzuheben oder zu widerrufen.”

Sehen Sie auch:

Information zur Klage des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (DE)
Union of German Socio-Cultural Associations in Poland complains to European Commission (ENG)

“Ich persönlich hatte die Möglichkeit, neun Jahre lang Deutsch als Minderheitensprache zu lernen, und das war nicht nur für meine Identität wichtig, sondern eröffnete mir auch berufliche  Perspektiven, neue Chancen und Möglichkeiten. Durch die Reduzierung des Deutschunterrichts von drei auf eine Stunde pro Woche wird die Weitergabe der Sprache und des damit verbundenen kulturellen Erbes völlig unmöglich gemacht. Es ist einfach unerreichbar, die Sprache zu lehren, den Wortschatz zu erweitern, die Grammatik zu strukturieren, ganz zu schweigen von der Vermittlung von Kultur und Geschichte”, sagte Weronika Koston, Vertreterin des Bundes der Jugend der Deutschen Minderheit in Polen. “Mit dieser rein politischen Entscheidung werden Kindern und Jugendlichen schlichtweg alle Möglichkeiten genommen, sich zu entwickeln und ihren Horizont zu erweitern. Wir sind zu Bürgern zweiter Klasse geworden”, fügte sie hinzu.

Die jungen Menschen sind weiterhin aktiv, um ihren Widerstand gegen die Maßnahmen des Ministeriums zum Ausdruck zu bringen: Weronika Koston erwähnte nicht nur die Aktion #niemamowy #sprachlos, die in den sozialen Medien zu sehen ist, sondern kündigte auch eine weitere Aktion an, mit der junge Menschen ihren Widerstand gegen die Maßnahmen des Ministeriums zum Ausdruck bringen: einen Schreibmarathon von Postkarten an alle Abgeordneten der Republik Polen.

Verzicht auf die Teilnahme an den Arbeiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten

Die seit 2005 bestehende Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten ist ein Beratungsgremium des Premierministers, in dem – gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten – Stellungnahmen zu Fragen abgegeben werden, die aus Sicht der Minderheiten wichtig sind. Bei der Ausarbeitung der Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Änderung des Stundenumfangs für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache wurde dieses Gremium jedoch völlig ignoriert. “Auf diese Weise wurde mir zu verstehen gegeben, dass meine Arbeit, meine Erfahrung und meine Meinung für die polnische Regierung nicht von Bedeutung sind. So musste ich einsehen, dass eine weitere Beteiligung an der Arbeit der Gemeinsamen Kommission sowohl vom Ministerpräsidenten als auch von meiner Gemeinschaft als Akzeptanz eines diskriminierenden Gesetzes interpretiert werden würde”, betont Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen. “Abgesehen von der absurden Annahme, dass der Unterricht einer nationalen Minderheitensprache in einem Umfang von 45 Minuten pro Woche effektiv durchgeführt werden kann, hat diese Verordnung unserer Gemeinschaft deutlich gezeigt, dass sie wie eine Gemeinschaft polnischer Bürger zweiter Klasse behandelt wird”, fügt er hinzu. 

Vertreter der deutschen Minderheit betonen, dass die von dem Bildungsministerium eingeführte Verordnung zwei Kategorien von in Polen lebenden Minderheiten schafft: “Die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft, die eine direkte Diskriminierung der deutschen Minderheit einführt, indem sie den Zugang zum Minderheitenschulwesen nur auf die Kinder und Jugendlichen dieser einen Gemeinschaft beschränkt, hat in dieser Hinsicht alles verändert, was in den letzten Jahrzehnten im Hinblick auf die Minderheitenpolitik des polnischen Staates aufgebaut wurde”, erklärt Rafał Bartek, Vorsitzender der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien und Mitglied der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten seit ihrer Gründung im Jahr 2005 und ihr Ko-Vorsitzender in den Jahren 2012-2018. Der Vorsitzende der SKGD verbirgt seine Bitterkeit nicht: “Was haben wir falsch gemacht? Womit haben wir, als loyale polnische Bürger, eine solche Diskriminierung verdient? Wofür werden die Kinder der deutschen Minderheit bestraft? Was ist der Grund für eine so weitreichende Entscheidung der polnischen Regierung?” Die Vertreter der deutschen Minderheit haben am vergangenen Freitag, dem 1. April 2022, die Aussetzung ihrer Mitgliedschaft in der Arbeit der Gemeinsamen Kommission erklärt. Sie deuten hin, dass sie erst dann in die Kommission zurückkehren werden, wenn die diskriminierende Regelung gegen Kinder und Jugendliche der deutschen Minderheit abgeschafft wird.

Sehen Sie auch: Aufhebung der Arbeiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten (Bernard Gaida)
Aufhebung der Arbeiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten (Rafał Bartek)

Lesen Sie auch: Wochenblatt.pl: “Es ist reine Gemeinheit”
Tagesschau: Nur noch eine Deutschstunde pro Woche

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Verordnung zur Begrenzung der Stundenzahl von Deutsch als Minderheitensprache: Rund 500 Lehrer verlieren ihren Arbeitsplatz

Gemäß der Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 4. und 10. Februar 2022, die sich zur deutschen Minderheit bezieht, wurde die Anzahl der Stunden von Deutsch als Minderheitensprache reduziert. Mitte Februar wurde im Ministerium für Bildung und Wissenschaft eine parlamentarische Inspektion durchgeführt, die sich auf die eingeführten Regelungen bezog. Während der heutigen Pressekonferenz (4. März 2022) in Groß Strehlitz kommentierten die Initiatoren der Prüfung, Abgeordnete Krystyna Szumilas und Ryszard Galla, deren Ergebnisse.

Krystyna Szumilas: "Wir haben festgestellt, dass die Arbeiten unter Verstoß von allen Regeln der Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt wurde. Die Verordnungen wurden nicht konsultiert und stehen im Widerspruch zum Gesetz über die Sprachen nationaler Minderheiten sowie gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Demokratie. Dies ist ein Schlag gegen eine der in Polen lebenden nationalen Minderheiten."

Abgeordnete Szumilas betonte die schwierige Situation, in die sich kleine ländliche Schulen begeben haben: "Schulen überlegen nicht jetzt nur, ob sie in der Lage sein werden, Minderheitensprachkurse durchzuführen, sondern ob sie überhaupt imstande werden zu funktionieren. Wir haben das Ministerium gefragt, ob die sozialen Folgen geschätzt wurden und wie viele Lehrer ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Das Ministerium schätzt, dass dies etwa 500 Lehrer sind, die ab September keinen Arbeitsplatz in der polnischen Schule haben werden."

Abgeordneter Galla hob eine Reihe von Schwächen der Verordnung: "Im Gesetzgebungsverfahren sind Konsultationen vorgesehen. Die Verordnung sollte konsultiert werden, und zwar zunächst mit der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Nationalen und Ethnischen Minderheiten, aber auch auf lokalem Niveau: mit der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Selbstverwaltungen."

Krystyna Szumilas:

Wir wollen in einem Rechtsstaat leben. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichbehandelt werden; egal welcher Minderheit sie angehören, ob sie von den Regierenden gemocht werden oder nicht. Jeder polnische Staatsbürger hat das Recht auf Gleichbehandlung; und der Staat und die Regierung sollten dieses Recht respektieren.

Abgeordneter Galla bezog sich auch auf die Worte von Minister Przemysław Czarnek, der am vergangenen Donnerstag während einer Pressekonferenz in Oppeln erklärte, dass der Änderungsantrag eine parlamentarische Initiative sei:

Als es noch ein parlamentarischer Änderungsantrag war, erhielt der Vorschlag in den Kommissionen keine Unterstützung. Erst Anfang Dezember, als der Vorschlag zu einer Änderung der vereinten Rechten wurde und vom stellvertretenden Marschall Terlecki unterzeichnet wurde, erhielt sie die Unterstützung der polnischen Regierung und des Verteidigungsministeriums. Der Sejm stimmt mit der Mehrheit der Stimmen ab; Herr Czarnek, Herr Piątkowski und Herr Rzymkowski stimmten ebenfalls für die Kürzung dieser Subvention. Die Regierung ist also dafür, was passiert ist, genauso verantwortlich.

Die Abgeordneten haben eine Antrag vorgelegt, in dem sie sowohl Minister Czarnek als auch dem Premierminister Mateusz Morawiecki auffordern, die genannte Verordnung aufzuheben. „Wir werden weiter verfolgen, wie ihre Folgen sind“, haben sie angekündigt.

Lesen Sie auch: 
Irgendwann lenkt er doch ein (Wochenblatt.pl)

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Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und dt. Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Weitreichende Konsequenzen

Am 29. und 30. März 2022 hat die Delegation der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und dt. Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Reise nach Polen unternommen. Ziel des Besuchs war das Joseph-von-Eichendorff- Kultur- und Begegnungszentrum in Lubowitz, wo die Gruppe Spenden für Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich im Zentrum aufhalten, übergeben hat, und in Oppeln, wo die Delegation eine Reihe von Treffen abhielt: Mit dem Marschall der Woiwodschaft, Andrzej Buła, mit Schuldirektoren und Lehrern, die von den Auswirkungen der am 4. Februar 2022 eingeführten Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft betroffen werden, wodurch der Umfang des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache von drei Stunden pro Woche auf eine reduziert wird und, anschließend mit dem Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften Polen. Der Besuch endete mit einer Pressekonferenz im Sitz des VdG in der ul. Słowackiego 10 in Oppeln. 

Die Auswirkungen der Verordnung auf die Situation der deutschen Minderheit wurden vom Vorsitzenden des VdG in Polen, Bernard Gaida, erörtert: Gerade jetzt, im März, im April - sofern diese Regelung nicht zurückgezogen wird - wird das seit 30 Jahren in Polen aufgebaute Sprachlernsystem von Deutsch als Minderheitensprache im Grunde abgebaut (...). Aufgrund der Tatsache, dass die Verordnung, die ab dem 1. September gelten soll, die Schulleitung zwingt, jetzt Lehrpläne für das nächste Schuljahr zu entwickeln, d.h. bereits jetzt werden etwa 2/3 der Deutschlehrer in Polen die Information erhalten, dass es keine Arbeit mehr für sie gibt. Nach unseren Schätzungen könnten etwa 450-500 Deutschlehrer betroffen sein.

Im Anschluss auf die heutigen Treffen sagte Silke Launert, Bundestagsabgeordnete der Fraktion CDU/CSU, während der Konferenz: Sprache ist Ausdruck von Identität, von Zusammenhalt, Kultur, und es ist deshalb sowohl für die betroffenen SchülerInnen, künftigen Kinder und Eltern schade, sondern eigentlich für alle Menschen, Einwohner Polens in Deutschland. Die deutsche Minderheit hat eine Brückenfunktion für beide Länder und wir leben in einem gemeinsamen Europa. Wir haben Lehrerinnen gehört, die Angst haben, dass sie durch den Abbau der Deutschstunden ich einen neuen Beruf suchen müssen, und dass es mehrere davon geben, und dass es natürlich eine Folge, Auswirkungen haben kann, dass die deutsche Sprache, insbesondere bei den deutschen Minderheiten, immer mehr verschwindet - ein ganz wesentlicher Teil ihrer Kultur.

Auf eine Frage nach den möglichen Schritten, die der Deutsche Bundestag in dieser Angelegenheit unternehmen werde, sagte Sven Oole, Geschäftsführer der Arbeitsgruppe: Unsere Fraktion ist die größte Oppositionsfraktion im deutschen Bundestag. Die Erkenntnisse unserer Reise werden wir in unserer Fraktion diskutieren, sowohl mit den Innen- als auch mit den Außenpolitikern. Wir beabsichtigen, eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, und mit einem Entschließungsantrag, eine Debatte im Bundestag durchzuführen.

Als Reaktion auf die am 4. Februar dieses Jahres in Polen eingeführte Verordnung wandte sich der VdG, in der Hoffnung auf eine Intervention, an eine Reihe von Institutionen; Briefe zu diesem Thema wurden unter anderem an den Premierminister geschickt; der Standpunkt des VdG wurde auch vom polnischen Bürgerbeauftragten und einer Reihe von Institutionen unterstützt; ihre Gutachten haben auch unabhängige Wissenschaftler veröffentlicht; die Verordnung bleibt bisher in Kraft. Mit dem Besuch der Delegation hofft der Verband auf einen weiteren Schritt dazu, die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft zurückzuziehen.

 

Eines der Hauptziele des Besuchs der Bundestagsabgeordneten der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutscher Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion war sicherlich das Thema Deutsch als Minderheitensprache. Die Politiker haben aber auch mehrere Besuche in Oppeln und in der Woiwodschaft Schlesien auf dem Plan. Lesen Sie mehr: Unionspolitiker bei der Minderheit (Wochenblatt.pl).

Gespräch der Gruppe mit ukrainischen Flüchtlingen in Lubowitz / rozmowa z ukraińskimi uchodźczyniami w Łubowicach. Foto: Ewelina Stroka, radio Mittendrin  Gespräch mit Schuldirektorinnen und Deutschlehrerinnen in der Schule in Oppeln Malino / Rozmowa z kierowniczkami i nauczycielkami j. niemieckiego w szkole w Opolu Malinie. Foto: Jens Baumann Treffen mit dem VdG Vorstand / Spotkanie z Zarządem ZNSSK w Polsce. Foto: VdG

Sehen Sie auch: Interview mit Frau Silke Launert (CDU/CSU Bundestagsfraktion):

 

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Ombudsmann im Brief an das Ministerium des Innern und der Verwaltung: Hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung sind die Kürzungen weiterhin besorgniserregend

Auf die Einladung des polnischen Ministeriums für Inneres und Verwaltung, an den Arbeiten zum "IV. Bericht über die Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in der Republik Polen in den Jahren 2017-2021" mitzuwirken, hat der polnische Bürgerbeauftragte Marcin Wiącek seine Bemerkungen zusammengestellt und in einem Schreiben veröffentlicht.

In dem Schreiben stellt der Ombudsmann fest: 

Zu den Interventionen, die erwähnt werden sollten, gehören u. a. Fragen im Zusammenhang mit dem Erlernen der Sprache einer nationalen Minderheit durch Schüler, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören. Der Menschenrechtskommissar griff unter anderem die Frage der Unmöglichkeit auf, eine Minderheitensprache als Gegenwartssprache zu erlernen. Auf dieses Problem wurde vor allem von den Organisationen der deutschen Minderheit in Polen hingewiesen (XI.813.14.2019). Im Berichtszeitraum griff der Bürgerbeauftragte auch einen Fall auf, in dem es um die Begrenzung der ursprünglich im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel für den Sprachunterricht nationaler und ethnischer Minderheiten durch den Sejm der Republik Polen ging, infolgedessen die Subvention für die Kommunalverwaltung für den Deutschunterricht im Vergleich zum Vorjahr um fast 40 Mio. PLN gekürzt wurde. Ein solches Verfahren wirft weiterhin Bedenken des Bürgerbeauftragten hinsichtlich der Vereinbarkeit u.a. mit der Verfassung der Republik Polen (XI.813.18.2021) auf.

Den vollständigen Inhalt des Briefes können Sie HIER nachlesen (PL).

Die Charta wurde 1992 vom Europarat gebilligt, um Regionalsprachen und Minderheitensprachen in Europa zu schützen und zu fördern. Polen hat das Dokument am 12. Februar 2009 ratifiziert; es trat in Kraft am 1. Juni 2009.

Quelle: Polnischer Bürgerbeauftragter

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Senat gegen die Verordnung des Ministers

Als Reaktion auf die am 4. Februar 2022 veröffentlichte Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die die Höhe des Bildungszuschusses für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache reduziert, hat sich der Senat der Republik Polen in einer Erklärung an das Ministerium für Bildung und Wissenschaft geäußert, in der er diese Entscheidung scharf kritisiert:

Die eingeführte Änderung diskriminiert die deutsche nationale Minderheit erheblich, außerdem ist sie eine Bestimmung, die gegen die Verfassung der Republik Polen, das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und die Regionalsprache sowie die von Polen ratifizierten internationalen Übereinkommen verstößt. Dies führt zu zusätzlichen Spannungen in den Beziehungen zwischen den Nachbarländern, was angesichts der angespannten internationalen Lage in Europa besonders ungünstig ist. Es ist unverständlich, dass nur eine nationale Minderheit dieser Entscheidung unterliegt. (...)

Die deutsch-polnische Senatsgruppe fordert die Wiederherstellung der Stundenanzahl des Sprachunterrichts für den Zustand, der in der Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 über die Bedingungen und die Art und Weise der Durchführung von Aufgaben öffentlicher Kindergärten, Schulen und Institutionen festgelegt ist, die es ihnen ermöglichen, das Gefühl der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern nationaler und ethnischer Minderheiten und der Gemeinschaften, die die Regionalsprache verwenden, aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus halten wir an der Erwartung fest, den Betrag von 39,8 Mio. PLN für den Bildungszuschuss für den Sprachunterricht nationaler und ethnischer Minderheiten wiederherzustellen.

Den vollständigen Inhalt der Erklärung können Sie HIER nachlesen.

Den Appell, den wir - samt einer "beklagenswerter Antwort" - von Frau Senatorin Danuta Jazłowiecka bekommen haben, kann man unten nachlesen (Datei zum Herunterladen).

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Adam Bodnar: Dies ist das erste Mal in der Geschichte Polens, dass man mit einem Federstrich die Rechte von Minderheiten differenzieren kann

Am 4. Februar dieses Jahres wurde eine Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft erlassen, wonach die Anzahl der Unterrichtsstunden von Deutsch als Minderheitensprache von drei Stunden auf eine reduziert wurde. Ist das überhaupt möglich? Welche Rechte haben nationale und ethnische Minderheiten überhaupt? Wie soll man mit dem antideutschen Narrativ umgehen?

Wir empfehlen das Interview mit Professor Adam Bodnar, Rechtsanwalt, akademischem Lehrer, Vizepräsident der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, Ombudsmann der VII. Amtszeit, Professor an der Universität für Sozial- und Geisteswissenschaften SWPS. Moderation: Prof. Tomasz Grzyb (Gespräch in polnischer Sprache). 

Diskussion wurde vom Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit im Rahmen offener Webinare des Ausbildungsprogramms für junge Führungskräfte der deutschen Minderheit Akademia organisiert.

Wir empfehlen auch: Bodnar: In was für einem Land wollen wir leben, was für ein Land wollen wir sein? (Na temat, 25. Januar 2022; PL).

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Vertreter der deutschen Minderheit im Bundesministerium: Eine inakzeptable Diskriminierung

Am Freitag, den 18. März, hat im deutschen Bundesministerium des Innern und für Heimat ein Treffen zwischen den Vertretern der deutschen Minderheit und Frau Staatssekretärin Juliane Seifert statt. Zum Hauptthema wurde die Situation der deutschen Minderheit nach der am 4. Februar diesen Jahres eingeführten Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft über Kürzung der Mittel für Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache.

„Abgesehen davon, dass man sich über die Unzulässigkeit einer solchen offensichtlichen Diskriminierung im EU-Mitgliedstaat einig ist, haben wir einen Meinungsaustausch über mögliche Wege zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung geführt“, äußerte sich über das Treffen Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Gesellschaften. „Als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEN habe ich generell über die Politik der Bundesregierung gegenüber den deutschen Minderheiten allgemein erörtert und erhielt die Zusicherung, dass sie in vollem Umfang fortgesetzt wird“, ergänzte er.

Begleitet war Bernard Gaida vom Stellvertretenden Vorsitzender des VdG, Rafał Bartek und Mitglied des Vorstandes, Maria Neumann. Die am Treffen ebenfalls teilnehmende Weronika Koston, Vorstandsmitglied im Bund der Jugend der Deutschen Minderheit, stellte die Perspektive der jungen Menschen dar, die von den Entscheidungen des Ministeriums am stärksten betroffen werden:

Die Möglichkeit, neun Jahre lang Deutsch als Minderheitensprache zu lernen, war nicht nur wichtig für meine Identität, sondern auch eine Chance und eine Tür zu neuen Möglichkeiten und beruflichen Perspektiven.

Lesen Sie mehr dazu: „Suche nach Lösungen“ beim Wochenblatt.pl

Zwei Tage zuvor trafen sich Bernard Gaida mit Prof. Bernd Fabritius, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Auch bei diesem Gespräch war die Situation der deutschen Minderheit in Polen Verordnung des Bilnungsministerium das Hauptthema. Dabei fehlte es nicht nach "unternommenen Bemühungen, diese im bilateralen Dialog zu korrigieren", so Bernd Fabritius:

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