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Jahresempfang des Bundes der Vertriebenen

Am Mittwoch, den 27. April 2022, fand in Berlin die erste nach der Herbstwahl im Deutschen Bundestag Jahrestagung des Bundes der Vertriebenen (BdV) statt. An dem Treffen nahmen u. a.  Vertreter der Regierung, der Parteien CDU/CSU und SPD sowie des Arbeitskreises Deutscher Minderheiten (AGDM) und der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland teil; Der Empfang bot auch Gelegenheit, die neue Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Frau Natalie Pawlik (SPD), vorzustellen.

"Besonders gefreut hat mich, dass die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag durch viele Abgeordnete überzeugend stark vertreten war und so ein deutliches Zeichen der Unterstützung unserer Anliegen gesetzt hat", so Prof. Dr. Bernd Fabritius, Präsident des BdV.

In den Gesprächen wurde der aktuellen Situation in der Ukraine besondere Aufmerksamkeit geschenkt; die deutsche Ministerin für Inneres und Heimat, Nancy Faeser, die bei dem Treffen anwesend war, versicherte die aktuelle Unterstützung und Finanzierung der deutschen Minderheit in der Ukraine. Diskutiert wurde auch das Thema der Kürzung der Finanzierung von Deutsch als Minderheitensprache in Polen:

"Alle [Anwesenden] sind über die diskriminierende Behandlung von Schülern der deutschen Minderheit in Polen entsetzt, interessieren sich für die Klage, die bei der Europäischen Kommission in dieser Angelegenheit eingereicht wurde und wie die Bundesregierung mit diesem Problem umgeht", berichtete der Vorsitzende des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida. "Von besonderer Bedeutung war die Aussage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass diese Diskriminierung inakzeptabel ist und die Bundesregierung geeignete diplomatische Maßnahmen ergreifen wird, um sie zu beseitigen (...) Ich hoffe, dass meine Erklärungen dazu beitragen werden, den Druck auf die Regierung der Republik Polen zu erhöhen, damit diese schädliche und rechtlich unbegründete Verordnung aufgehoben wird", führ er fort.

Lesen Sie mehr: Jahresempfang des Bundes der Vertriebenen (Wochenblatt.pl).

Vollständiger Inhalt der Rede der Ministerin Nancy Faeser: 

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Wechsel in der Funktion des Bundesbeauftragten für nationale Minderheiten

Prof. Dr. Bernd Fabritius, der sich seit 2018 für die Angelegenheiten der Minderheiten im Amt des Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten eingesetzt hat, hat kürzlich informiert, dass er von dieser Funktion kürzlich entlassen wird. Über "die kurzfristige Beendigung meiner Tätigkeit ist (...) - bei höchster Anerkennung meines bisherigen Wirkens - entschieden worden. Man wolle eine junge Kollegin aus der eigenen Partei in dieses Amt berufen", berichtet er über die letztere Entscheidung der Bundesregierung.

"Die besondere Verantwortung der Bundesregierung für alle Landsleute in den genannten Gebieten, die sich aus dem bis heute nachwirkenden Kriegsfolgeschicksal ergibt, habe ich stets als klare Richtlinie deutschen Regierungshandelns bestätigt", fasste er seine Tätigkeit zusammen. Dabei nannte er die wichtigsten Angelegenheiten und Themen, für die er sich in diesem Amt in letzterer Zeit engagiert hat.

Die deutsche Minderheit in Polen weiß den Einsatz Herr Fabritius zu schätzen. Während seiner zahlreichen Besuche in Polen widmete er der deutschen Gemeinschaft und ihrer Anliegen eine große Zuneigung, für die wir sehr dankbar bleiben. Dank seinem Einsatz konnten Mittel für zusätzliche Projekte besorgt werden: Es sind u.a. das Forschungszentrum der deutschen Minderheit entstanden. Gestartet werden konnten zusätzliche Bildungsprojekte, auch das Dokumentations- und Ausstellungszentrum der Deutschen in Polen mit Sitz in Oppeln, dessen Eröffnung für dieses Jahr eingeplant ist, wurde ins Leben gerufen. Als Ausdruck der Dankbarkeit für diese Unterstützung wurde Herr Prof. Dr. Bernd Fabritius, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, mit der VdG-Medaille für besondere Verdienste geehrt.

Auch in den letzten Monaten setzte sich Herr Fabritius besonders im Bestreben um den Erhalt der bisherigen Anzahl der Unterrichtsstunden von Deutsch als Minderheitensprache:

Die einseitig diskriminierenden Entscheidungen der Regierung in Polen gegen unsere dort lebenden Landsleute gerade im 30. Jubiläumsjahr der Vereinbarung freundschaftlicher und gutnachbarschaftlicher Beziehungen, die den Erhalt der eigenen kulturellen Identität ernsthaft gefährden, waren gerade in den letzten Wochen eine besondere Herausforderung. Ich hoffe, dass die Aufhebung der Diskriminierungsverordnung auch weiterhin im dringlichen Fokus unserer Bundesregierung bleibt.

Umso mehr bedanken wir uns beim Herrn Fabritius für den Einsatz mit einer Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit mit der Nachfolgerin, über die wir glauben, dass sie ein gutes Ohr für unsere Anliegen haben wird.

Lesen Sie auch: Fabritius geht (Wochenblatt.pl)

Neue Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten wird junge Politikerin der SPD, Natalie Pawlik.

Mehr: Natalie Pawlik wird neue Aussiedlerbeauftragte (Wochenblatt.pl).

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Prof. Dr. Bernd Fabritius: Wer die Bildung der jungen Generation beschädigt, schadet künftigen Generationen

Am 7. Februar 2022 traf der Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, in Oppeln ein. Während der Pressekonferenz im Anschluss an die Treffen im Sitz des VdG bestritt Prof. Fabritius fehlerhafte Informationen über das Erlernen der polnischen Sprache in Deutschland, auf deren Grundlage die Entscheidung der polnischen Regierung, die Mittel für Deutsch als Minderheitensprache zu kürzen, gerechtfertigt ist. Seine Aussage wird im Folgenden dargestellt:

Ich wäre 30 Jahre nach Abschluss des bilateralen Vertrages über gutnachbarschaftliche Beziehungen und Freundschaft zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland sehr gerne in das schöne Land gekommen, um auf die 30 Jahre partnerschaftliche Beziehungen hinzuweisen und positive Erfolge zu feiern, wie sich das in gutnachbarschaftliche Beziehungen gebührt. Wir sind leider überrascht worden von einer Entscheidung, die zuerst im Gesetzgebungsorgan, im Sejm, zuerst geschrieben worden ist, die aber vor wenigen Tagen, in einer Verordnung des zuständigen Ministeriums, Einklang gefunden hat, die aus Sicht der Bundesregierung in eine Diskriminierung der als nationale Minderheit in Polen lebenden deutschen Minderheit bedeutet.

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Wir bedauern es sehr, dass es zu derart diskriminierenden Entscheidung gekommen ist, ohne dass man die bestehenden bilateralen Formate des Gesprächs und Dialogs genutzt hat, weil wir dann die falschen Grundlagen, auf denen diese Fehlentscheidung beruht, hätten richtigstellen können. Mit großer Verwunderung haben wir die Begründung dieser diskriminierenden Entscheidung zur Kenntnis genommen.

Die Begründung soll, so Nachrichten in den Medien, dadurch erfolgen, dass angeblich Polinnen und Polen, die in Deutschland leben, Unterstützung brauchen, weil Deutschland diese Unterstützung zum muttersprachlichen, herkunftssprachlichen Unterricht nicht leisten würde.

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Die Begründung dieser Entscheidung ist offenkundig falsch. Es ist der Bundesregierung sehr, sehr wichtig, dass die Polinnen und Polen, die in Deutschland leben, selbstverständlich ihre eigene Sprache lernen und an die kommenden Generationen weitergeben können, weil das Teil der eigenen Identität ist. Deswegen wendet der deutsche Steuerzahler pro Jahr über 200 Millionen EUR auf, um knapp 15 Tausend Oberstufenschüler mit dem Angebot des Polnischunterrichtes zu versorgen. Wir legten in den Bundesländern, die es in Deutschland gibt, nach dem föderalen System bestehenden Zuständigkeitsregeln über die Länder diesen Unterricht an und wir wissen aus den Untersuchungen der Kultusministerkonferenz, dass es keinen ungedeckten Bedarf gibt. Es gibt keine Nachfrage, die diese 200 Millionen Euro nicht befriedigen würde.

Wir haben über die Kultusministerkonferenz der Länder die Organisationen der Polinnen und Polen in Deutschland aufgefordert, überall dort, wo noch mehr Bedarf besteht, zu benennen, weil wir das gerne weiter erfüllen wollen. Antwort war aber: Es ist kein Fehlbedarf, es ist genug Unterricht.

Lesen Sie auch: Wochenblatt.pl: Entscheidung beruht auf falscher Annahme

Ich habe aus der heutigen Presseveröffentlichung des Bildungsministeriums in Warschau entnommen, das kritisiert wird, dass auf der Bundesebene keine Bildung bezahlt wird. Das ist an sich zutreffend, da es in den Ländern finanziert wird. Die Bundesregierung finanziert keine einzige Schule. Auch keine einzige Stunde Mathematik oder Physik oder Biologie oder Deutsch. Alles, was unterrichtet wird, wird von den Ländern finanziert und das sind Gelder des deutschen Steuerzahlers und wir werden das Geld gerne weiter einsetzen, um die Identität der Polinnen und Polen in Deutschland auch durch die eigene Sprachbindung zu sichern. Das ist unser Anliegen.

Ich denke, es wäre sehr wichtig gewesen und es wäre auch für die Zukunft wichtig sein, dass wir im gegenseitigen vertrauensvollen Dialog, so wie wir es auch bis dahin schon hatten, über gemeinsame Anliegen auch gemeinsam sprechen und deswegen lade ich meine Kollegen, mit denen wir im deutsch-polnischen Runden Tisch in der Vergangenheit immer konstruktiv beraten haben, ein, diese Beratung wieder aufzunehmen und die, aus meiner Sicht nicht begründete und auf einem Missverständnis, auf falschen Annahmen beruhende Entscheidung so schnell wie möglich zu korrigieren und die Diskriminierung zu beenden.

Ich habe meine Aufgabe als Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gerade die deutsche Minderheit in Polen als eine dem eigenen Staat, der Republik Polen, sehr loyale Gemeinschaft erlebt. Und ich erlebe jetzt eine Gruppe von polnischen Bürgern deutscher ethnischer Zugehörigkeit, die im tiefen Herzen verletzt ist: Durch diese subjektiv als Diskriminierung des eigenen Landes empfundene Entscheidung. Uns ist sehr, sehr wichtig, dass wir die Loyalität der Deutschen in Polen zum eigenen Staat unterstützen und festlegen, so wie es geht, und deswegen ist es mir wichtig, das Signal des Beistandes auszusenden. Die Bundesregierung steht unverrückbar an der Seite der deutschen Minderheit in Polen und wir werden versuchen, im partnerschaftlichen Dialog mit unserem Partner, mit den Vertreter der polnischen Regierung, auch diese Thematik wieder zu bereinigen und das Missverständnis zu klären, das ich hier unterstelle.

Lassen Sie mich als letztes versichern. Ich bin in den letzten Tagen, nach Erlass dieser Verordnung gefragt worden, ob Deutschland jetzt auch den Unterricht von Polnisch in Deutschland kürzt. Ich sage ihnen aus voller Überzeugung: Nein, das machen wir nicht, es wäre eine kapitale Fehlentscheidung, so wie das hier eine kapitale Fehlentscheidung gewesen ist. Wer die Bildung der jungen Generation beschädigt und verletzt, schadet künftigen Generationen. Und deswegen werden wir in Deutschland selbstverständlich auch den Unterricht von Polnisch als Herkunftssprache für die dort lebenden Polinnen und Polen weiterführen und wir denken nicht daran, das Gleiche zu tun, was hier, vielleicht aufgrund von fehlerhaften Informationen, entschieden wurde. Wir hoffen eher, dass diese falsche Entscheidung korrigiert wird.

Dies ist eine Situation, in der zum ersten Mal in der Geschichte Polens der Bildungsminister Außenpolitik betreibt. Glauben Sie, dass dies keine Intervention erfordern würde? 

Selbstverständlich. Ich sehe es als meine Pflicht an, bei dem Gespräch am 22. Februar, das ist in wenigen Tagen, auszudehnen, auch weil ich bei unseren Partnern, bei der polnischen Regierung, aufgrund von Fehlentscheidungen, aufgrund von falschen Informationen, bewahren möchte. Den Premierminister werde ich vermutlich nicht treffen, weil es für die bilateralen Angelegenheiten klare Zuständigkeitsregeln gibt. Wir haben einen deutsch-polnischen Runden Tisch und ich bin der Ko-Vorsitzende diesen deutsch-polnischen Runden Tisches für die Fragen der Deutschen in Polen. Mein Gesprächspartner ist der Minister, in dessen Verantwortung diese Entscheidung liegt. Und deswegen spreche ich mit ihm.

Was denkt der neue deutsche Bundeskanzler zu dieser Angelegenheit?

Ich gebe zu, dass ich diese Angelegenheit mit Bundeskanzler Scholz noch nicht besprochen habe und ich hoffe, dass es auch gar nicht dazu kommt, dass ich sie mit ihm besprechen müsste. Ich denke, dass es sich um ein Missverständnis handelt, das auf Ebene der zuständigen Minister geklärt werden kann. Ich denke, es sollte nicht notwendig werden, eine solche Frage derart hoch politisch aufzuhängen. Mein Anliegen wäre, dass wir uns partnerschaftlich den Themen widmen. Deutschland und Polen sind Partnerländer, die so wichtig und positiv zusammenarbeiten, auch wenn es um essenzielle Fragen in Europa geht.

Die polnische Sprache wird in Deutschland als Sprache für die Kinder von Einwanderern behandelt. Mit anderen Worten, Kinder, deren Eltern aus dem Irak oder der Türkei stammen, lernen Polnisch nach den gleichen Prinzipien. Daher erschien unter den Argumenten, dass es nicht zu den gleichen Bedingungen wie die deutsche Sprache in Polen für Minderheiten ist.

Ihre Feststellung ist richtig. Sie beruht deswegen nicht auf der gleichen Grundlage, weil die Deutschen in Polen eine autochthone, nationale Minderheit sind, die seit Jahrhunderten in diesem Gebiet leben. Und sie deswegen unter die Regelwerke des Europarates fallen, die Polen ratifiziert hat. Die Polen und Polinnen in Deutschland sind eine in Deutschland sehr geschätzte und sehr willkommene ethnische Minderheit, aber keine autochthone, keine nationale, die unter die Regelwerke des Europarates fallen würde; das ist nicht so. Eine Muttersprache ist immer eine Muttersprache. Ganz egal, ob es eine Muttersprache einer Polin, eines Polen, eines Türken, eines Portugiesen oder eines Italieners, oder eines Deutschen ist. Unser Ansatz ist, dass wir allen in Deutschland lebenden ethnischen Gruppierungen die Möglichkeit eröffnen wollen, auf höchstem Niveau die eigene kulturelle Identität zu behalten. Und das wird im besonderen Maße auch für die Polinnen und Polen.

Lassen Sie mich noch eine Ergänzung machen. Die vorher von mir genannten über zwei Millionen Euro pro Jahr. Das ist nicht nochmal alles, das betrifft nur die oberen Jahrgänge. Wenn ich die Kindergärten und die einfachen Schulen wieder dazu nehme, ist es wesentlich mehr. Die Bundesrepublik Deutschland wendet in Polen Geld auf, das der Bundestag beschlossen hat, aus deutschen Steuermitteln, um außerhalb des staatlichen Schulsystems außerschulischen Sprachunterricht zu finanzieren.

Polen finanziert nach meinen Informationen in Polen keinen außerschulischen Unterricht für die Minderheiten. Nicht für die deutsche, nicht für eine andere. Wenn das Interesse besteht, dass man in Deutschland außerschulischen Unterricht in eine Förderung einbringt, dann wäre das gegenseitige Dialogformat der richtige Ort, um darüber zu sprechen und vielleicht gegenseitige Lösungen zu finden.

Wie viele Stunden pro Woche können polnische Kinder in Deutschland Polnisch als Muttersprache lernen?

Das kann ich Ihnen nicht mit einer einfachen Zahl beantworten, wie es in Polen ist, weil wir kein zentrales System haben. Die Länder entscheiden das. Wir haben das Prinzip des Bedarfs und die Polinnen und die Polen in Deutschland entscheiden, wie viel Unterricht sie haben wollen. Sie melden Bedarf an. Und wir erfüllen ihn, weil war das Interesse daran haben. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Polonia in Deutschland dafür bedanken, dass sie sich gerade in dieser Situation solidarisch an die Seite der deutschen Minderheit in Polen gestellt haben und bestätigt haben, dass sie selbst das nicht gut finden.

Letzter Satz dazu: Unsere beiden Länder können sich glücklich schätzen, derartige Brücken für das bilaterale Verhältnis zu haben wie die deutsche Minderheit in Polen und die Polinnen und Polen in Deutschland.

 

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Deutsche Minderheit in Polen darf nicht zur Geisel der zwischenstaatlichen Politik werden

In einer aktuellen Entscheidung des polnischen Sejm wird die Unterstützung der Deutschen Minderheit in Polen um rd. 10 Millionen Euro gekürzt. Diese Kürzung soll ausschließlich die deutsche Minderheit betreffen. Dabei geht es konkret um die Kürzung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache von drei Stunden auf eine Stunde. Diese Entscheidung soll bereits ab dem 1. September 2022 in Kraft treten. 

Der Dachverband der Deutschen Minderheit in Polen (VdG) hat vor diesem Hintergrund angekündigt, das Gesprächsformat des auf Grundlage des Deutsch-Polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.6.1991 sowie der Gemeinsamen Erklärung von Juni 2011 geschaffenen Deutsch-Polnischen Runden Tisches, in dem die Belange der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland sowie die Belange der Deutschen Minderheit in Polen verhandelt werden, zu verlassen. Das bewährte Dialogformat, das Polen gerade in dieser so wichtigen Frage leider nicht genutzt hat, wäre somit faktisch ausgesetzt. 

Die Entscheidung des Sejm zur Kürzung der Förderung verletzt ratifizierte Regel-werke des Europarates, damit auch nationale Gesetze und widerspricht dem Geist einer gedeihlichen Minderheitenpolitik zum Wohle von Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung. Die Angehörigen der Deutschen Minderheit in Polen sind loyale Staatsbürger ihres Staates und haben als nationale Minderheit dort Anspruch auf Förderung ihrer Muttersprache im staatlichen Schulsystem. 

In der heutigen Sitzung des Minderheitenausschusses wurde von polnischer Regierungsseite betont, dass die Kürzung im Kontext der "sehr schlechten" Lage der Polen in Deutschland zu sehen sei. 

Diese Einschätzung kann ich in keinster Weise teilen: 

Das Angebot von herkunftssprachlichem Polnischunterricht in Deutschland ist entgegen der Behauptung der polnischen Regierung nicht defizitär. Eine Abfrage der Kultusministerkonferenz bei den für den herkunftssprachlichen Polnischunterricht in Deutschland zuständigen Ländern Ende des Jahres 2020 hat ergeben, dass die Zahl der Polnisch lernenden Schülerinnen und Schüler im Querschnitt der Bundesländer seit der letzten Länderabfrage im Jahr 2016 gestiegen ist. In mehreren Bundesländern besteht sogar die Möglichkeit, die polnische Herkunftssprache als Pflichtfremdsprache im Rahmen des Erwerbs des allgemeinen Schulabschlusses zu belegen. Der mittels dieser Länderabfrage aktualisierte Bericht zur Situation des schulischen Polnischunterrichts in Deutschland ist auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz veröffentlicht. Aus einer zusätzlichen Abfrage der Kultusministerkonferenz bei den Ländern geht zudem hervor, dass das derzeitige Angebot an schulischem herkunftssprachlichen Polnischunterricht bedarfsgerecht ist und eine darüber hinaus gehende Nachfrage grundsätzlich nicht besteht. 

Mittel für außerschulischen Unterricht in deutscher Muttersprache für die in Polen lebende deutsche Minderheit leistet Polen nicht. Dieser außerschulische Unterricht in deutscher Muttersprache in Polen wird umfassend auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung finanziert. 

Es ist bedauerlich, dass Polen durch diese einseitige Kürzungsentscheidung eigene Staatsbürger diskriminiert und missbraucht, um außenpolitische Ziele für andere Personengruppen mit Druck zu versehen. Diese höchst bedauerliche Entscheidung, die auf unzutreffenden Annahmen beruht, sollte Polen möglichst bald erneut überprüfen.  

Derart wichtige Anliegen wie die Minderheitenpolitik sollten konstruktiv und unter Nutzung bewährter bilateraler Gesprächsformate verfolgt werden. Eine Diskriminierung oder gar eine Geiselnahme einer Minderheit zu außenpolitischen Zwecken ist keine akzeptable politische Strategie.

 Quelle: aussiedlerbeauftragter.de
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Schlesien Journal 14.09.2021

Bei Schlesien Journal vom 14.09.2021 werden folgende Themen aufgeriffen:

  • Anfang September war der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Bernd Fabritius in Oppeln. Wir haben ihn einen Tag lang begleitet.
  • Am 3. September tagten auf dem Sankt Annaberg die Dellegierten des Verband der deutschen Gesellschaften bei ihrer jährlichen Verbandsratssitzung.
  • Für die Vereinsschule Pro Liberis Silesiae in Oppeln-Malino war das ein besonderer Schulanfang, denn die Schule wurde nach der Renovierung neu eröffnet.
  • Einladung zur Wallfahrt der Nationen nach Maria Hilf in Tschechien.
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28. AGDM Jahrestagung in Berlin

Am Dienstag, dem 5. November 2019 beginnt die 28. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Minderheit (AGDM), die bis Donnerstag, dem 7. November andauern wird. Die jährlichen Jahrestagungen werden u.a. dazu genutzt, um sich mit den Politikern und Institutionen der Bundesrepublik Deutschland zu treffen.

An der Tagung nehmen über 40 Vertreter der deutschen Minderheiten einschließlich junger Führungskräfte aus ganz Europa und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion teil. Die deutsche Minderheit in Polen wird durch Herrn Bernard Gaida- Vorsitzender der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen und Sprecher der AGDM, Herrn Rafał Bartek - Vorsitzender der sozial-kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien und Vorsitzender des Oppelner Sejmiks und Frau Katrin Koschny - Vorsitzende des Bundes der Jugend der deutschen Minderheit vertreten.

Ein besonderer Punkt der diesjährigen Jahrestagung wird die Wahl zum AGDM Sprecher sein. Im Jahre 2016 wurde der Vorsitzende des Verbandes deutscher Gesellschaften, Bernard Gaida, zum Sprecher der AGDM gewählt. Die Wahl erfolgte während der Jubiläumsjahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten, welche in den Tagen vom 7.-10. November 2016 in Berlin stattgefunden hat. Darüber hinaus beinhalten die internen Sitzungen u.a. Gespräche über die zukünftige Arbeit der AGDM. Außerdem wird Goran Reus Richembergh, Mitglied des kroatischen Parlaments und Vorsitzender des Unterausschusses für die Minderheitenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, einen Vortrag zum Thema „Wie schützt der Europarat die Minderheitenrechte?“ halten.

Mehrere Informationen finden Sie unter: https://agdm.fuen.org/aktuelles/mx27-aktuelles-28-agdm-jahrestagung-steht-bevor/?fbclid=IwAR046WWEtASBnetLimBFNAsTSeQDhy4RRVlwK-82sWtNmpHnZrziFcgEQUI

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Festveranstaltung anlässlich 25. Jubiläum des Freundschaftsvertrages zwischen dem BdV und VdG im Thüringer Landtag

Im Rahmen der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages zwischen dem BdV Landesverband Thüringen und dem Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen haben Vertreter der deutschen Minderheit am 19. September 2019 an der Festveranstaltung im Plenarsaal des Thüringer Landtages teilgenommen. Darunter haben die deutsche Minderheit u.a. der VdG-Vizevorsitzende Marcin Lippa, VdG-Vorstandsmitglieder Waldemar Świerczek und Maria Neumann, Vorsitzender des Kuratorenrates der Eichendorff-Stiftung Joachim Niemann und VdG-Kulturspezialistin Monika Wittek vertreten.  

Das Jubiläumfeierlichkeiten wurden von Egon Primas, Landesvorsitzenden des BdV Thüringen eröffnet, der eine Festrede anlässlich 25. Jahre des Freundschaftsvertrages zwischen BdV und VdG gehalten hat. Außerdem hielten ihre Grußworte der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, Vizepräsidentin des Thüringen Landtages, Dorothea Marx, Vizevorsitzender des VdG Marcin Lippa, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für ausländische Zusammenarbeit des niederschlesischen Woiwodschaftssejmiks Jacek Pilawa und Vorsitzender des Kuratorenrates der Eichendorff-Stiftung Joachim Niemann.

Für die musikalische Umrandung sorgte die Gruppe: das Cellotrio, die während der Feierlichkeit folgende Lieder spielte: Trietto Scherzo/ G. F. Telemann, Tango Blues (E. Kalke) und Habanera aus der Oper Carmen (G. Bizet).

Bereits am 11. Mai 2019 fand auf Sankt Annaberg ein Frühlingskonzert statt, im Rahmen dessen das 25. Jubiläum der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages zwischen dem Landverband Thüringen des Bundes der Vertriebenen (BdV) und dem Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) begangen wurde.

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  • Publiziert in VdG

DEUTSCH-POLNISCHER RUNDER TISCH IN BERLIN

Am 19. Juni 2019 findet im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Berlin das deutsch-polnische 6. Rundtischgespräch zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen, der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland, statt.

Die Gespräche des "Runden Tisches" fanden zum ersten Mal in Jahr 2010 statt. Der Anlass dieses Zusammenkommens war die Überprüfung des aktuellen Standes der Umsetzungen von Bestimmungen des Deutsch- Polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, welcher am 17. Juni 1991 unterzeichnet wurde. Darüber hinaus sollten die im Vertrag festgelegten Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung für deutsche Staatsbürger polnischer Herkunft und Polen in der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Minderheit in der Republik Polen, ausarbeitet werden. Das Ergebnis dieser Gespräche war die Unterzeichnung durch beide Parteien im Juni 2011 der "Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches".

Zu den Teilnehmern des "Runden Tisches" gehören: Vertreter der deutschen und polnischen Regierung, Vertreter der deutschen Minderheit und der Polonia, sowie Experten und Wissenschaftler. Diese Sitzungen finden abwechselnd in Berlin und Warschau statt, und die Termine der nächsten Sitzungen werden von den Vorsitzenden der Gruppen festgelegt.

Gegenstand der diesjährigen Gespräche wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen im Zusammenhang zur Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches vom 12. Juni 2011 bez. Förderung der deutschen Minderheit in Polen, sowie für Bürger polnischer Abstammung und Polen in Deutschland, sein. Während dieses Zusammenkommens werden u.a. die aktuellen Schwierigkeiten angesichts des gleichzeitigem Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache und Deutsch als Fremdsprache thematisiert. Darüber hinaus wird über die Errichtung des Dokumentationszentrums, über das Gedenken an die polnischen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sowie über die Möglichkeit der Förderung des Forschungszentrums diskutiert.

An der Sitzung des deutsch-polnischen „Runden Tisches” nehmen folgende Vertreter aus der deutschen Minderheit teil: Rafał Bartek-Vorsitzender des Oppelner Sejmiks und Vorsitzender der SKGD in Oppelner Schlesien, Maria Neumann- Mitglied des VdG-Vorstandes, Michał Schlueter- Vizevorsitzender des VdG-Vorstandes, Marcin Lippa- Mitglied des VdG-Vorstandes, der Sejm-Abgeordnete Ryszard Galla, Lucjan Dzumla- Direktor des Hauses der deutsch-polnischen Zusammenarbeit und Waldemar Gielzok- Vorsitzender der Deutschen Bildungsgesellschaft. Hingegen die polnische Regierung ist durch der Staatssekretäre Szymon Szynkowski vel Sęk (Poln. Außenministerium) und Paweł Szefernaker (Poln. Innenministerium) vertreten. Deutsche Delegation ist unter der Leitung von dem Ko-Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer (BMI) und des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius. 

Eine gemeinsame Erklärung aller Gesprächsparteien gab es zum Ende der Sitzung nicht. Eine nächste Runde der Gespräche des deutsch-polnischen Runden Tischen sollen in November dieses Jahres folgen. 

Links zum Herunterladen:

 

 

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