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Konnte die Gemeinsame Kommission weggelassen werden?

Im Zusammenhang mit der Einführung der Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Kürzung des Bildungszuschusses für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache vom 4. Februar dieses Jahres hat der Ko-Vorsitzende der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, der die Minderheiten vertritt, Herr Grzegorz Kuprianowicz, den Unterstaatssekretär Herrn Błażej Poboży um Erläuterungen gebeten:

Gemäß Artikel 23 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache vom Jahr 2005 gehört es zu den Aufgaben der Gemeinsamen Kommission, "Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsakten zu Minderheitenangelegenheiten abzugeben" und gemäß Absatz 2 Pkt. 5 "Maßnahmen zu ergreifen, um der Diskriminierung von Angehörigen von Minderheiten entgegenzuwirken". Daher fordern wir, das Regierungszentrum für Gesetzgebung zu erfragen, ob die Gemeinsame Kommission (und auf der Grundlage welcher Bestimmungen) im Falle der Inverkehrsetzung von Rechtsakten, die ihre Zuständigkeit betreffen, unterlassen werden könnte.

Weiter heißt es im Schreiben: "Wir bitten den Minister, eine schriftliche Analyse und Bewertung der Situation gemäß der oben genannten Bestimmung vorzunehmen." Über den Inhalt der Antwort von Minister Poboży werden wir umgehen informieren.

Vollständigen Text des Schreibens (in polnischer Sprache) finden Sie unten:

Schreiben der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Nationalen und ethnischen Minderheiten / Pismo KWRMNiE

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VdG in Polen in einem Brief an die Bevollmächtigte für Gleichbehandlung: "Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen?"

Am 7. Februar 2022 hat sich der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen an die polnische Bevollmächtigte für Gleichbehandlung, Frau Anna Schmidt, in Bezug auf die Kürzung der die Mittel für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache gewandt Die Antwort kam Anfang März (wir haben HIER darüber geschrieben). Im Inhalt des Schreibens stellte uns die Bevollmächtigte lediglich nur Informationen zur Verfügung, die sie vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft erhalten hat, schlägt jedoch keine spezifischen Lösungen vor. Der weitere Teil der Korrespondenz in dieser Angelegenheit stellen wir im Folgenden dar:

Leider können wir diese Antwort nicht als erschöpfend und zufriedenstellend betrachten, insbesondere angesichts der Informationen, die Sie vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft über den Grund erhalten haben, warum beschlossen wurde, die Anzahl der Stunden des Sprachenlernens nur für Kinder der deutschen nationalen Minderheit zu reduzieren. (...)

Als Regierungsbevollmächtigter für die Gleichbehandlung befassen Sie sich mit der Frage der Achtung der Vielfalt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, einschließlich der Bekämpfung von Diskriminierung, daher bitten wir Sie, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung von Schülern der deutschen Minderheit in Ihre Zuständigkeit fallen. Liegt es in Ihrer Zuständigkeit, einen Antrag auf Aufhebung der Verordnung zu stellen? Welche konkreten Schritte werden Sie angesichts eines klaren Grundrechtsbruchs unternehmen?

Vollständiger Inhalt des Schreibens (in polnischer Sprachversion) HIER.

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Stimme der Eltern: mehr als 13 Tausend Unterschriften im Ministerium eingereicht

Im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Möglichkeit, eine Minderheitensprache durch Kinder der deutschen Minderheit zu erlernen, wurde von Eltern eine Petition gegen die Entscheidung des polnischen Sejms eingereicht, die Ausgaben für Bildung im Bereich der nationalen und ethnischen Minderheitensprachen im Haushalt für 2022 zu kürzen. Die Petition wurde in elektronischer Form von 9807 Personen und in Papierform von 3415 Personen unterzeichnet. Am 8. März 2022 begaben sich Vertreter der deutschen Minderheit, Lehrer, Eltern und Schüler zum Sitz des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft in Warschau, um die Petition persönlich einzureichen.

Agnieszka Kała, Lehrerin, Initiatorin der Petition: Als Vertreter der deutschen Minderheit, Eltern, Lehrer und Schulleiter haben wir gerade eine Petition beim Ministerium gegen die Entscheidung der Regierung eingereicht, die Subventionen für das Erlernen der Minderheitensprache Deutsch zu kürzen und die Stundenzahl von drei auf eine zu reduzieren. Als Eltern sind wir mit diesem Verhalten unserer Regierung nicht einverstanden. Die Petition wurde online von 9807 und in der Papierversion von 3415 Personen unterzeichnet. Als Initiatorin dieser Petition bin ich erfreut, aber auch schockiert: Dass so viele Menschen meine Bedenken teilen und meinen Protest unterstützt haben. Die Petition wurde eingereicht. Wir hoffen, dass es Ergebnisse bringt: damit unsere Kinder als jüngste Bürger unseres Landes Deutsch als Minderheitensprache erlernen können. Wie kann man in einem Land mit Regeln und mit dem Gesetz Minderheiten in Bessere und Schlechtere einteilen? Als deutsche Minderheit fühlen wir uns als diese Minderheit minderwertig. Wie sollen Kinder, die diese Sprache lernen, benachteiligt werden und ihre Tradition in nur einer Stunde pro Woche pflegen? Als Lehrerin dieser Sprache kann ich mir nicht vorstellen, wie man den Kernlehrplan für das Erlernen einer Minderheitensprache in einer Stunde umsetzt und diese Kinder ermutigt, die Tradition zu pflegen und die Sprache zu lernen. Das ist meiner Meinung nach fast unmöglich zu erreichen.

Jugend trägt die Petition / Młodzież niesie petycję  Abgeordneter Galla reicht den Antrag um die Entziehung des Beschlusses des Ministeriums / Poseł Galla składa wniosek o wycofanie rozporządzenia Ministerstwa

Marcin Buballa, Elternteil: Heute hatten wir die Gelegenheit, ein paar Worte vor dem Vertreter des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, vor dem Direktor Jacek Banaś, zu sagen. Hoffen wir, dass die Übergabe der Petition für uns alle fruchtbar sein wird und dass dieser beschämende, diskriminierende Vorschlag zurückgezogen wird. Mir kommt ein Gedanke in den Sinn: Wenn wir miterleben, was hinter unserer Ostgrenze in der Ukraine passiert, beobachten wir den brutalen Angriff des russischen Staates auf die Ukraine, auf das, was dort geschieht, auf die Verfolgung von Kindern, fragen wir uns: Warum? Warum passiert das? Weil eine militärische Macht, eine Supermacht, jemand Kleineren angreifen kann, weil sie besser ist. Vor einigen Monaten hatten wir einen ähnlichen Präzedenzfall in Polen. Ein Ereignis, das zuvor in den letzten Jahren, seitdem Polen frei und demokratisch ist, nie passiert ist. Eine kleine Gruppe polnischer Staatsbürger deutscher Nationalität wurde brutal behandelt. Auf bestialische Weise wurde es in weißen Handschuhen von Vertretern der Rechts- und Justizregierung und vom Munde des Abgeordneten Janusz Kowalski und des Ministers Czarnek angegriffen, die entschieden, dass nur die deutsche Minderheit eine begrenzte Möglichkeit haben sollte, Deutsch als Muttersprache zu lernen. Wer leidet darunter? Unsere Kinder. Was können wir als Eltern auf die Fragen der Kinder beantworten: "Warum? Warum werden wir nur eine Deutschstunde haben und nicht drei? Schließlich ist Deutsch cool." Weil der polnische Staat uns nicht mag? Uns nicht will? Oder uns nichts verträgt? - Auf diese Frage gibt es keine gute Antwort. Diese Frage sollte von Vertretern dieses Ministeriums beantwortet werden. Und der letzte Gedanke, der mir in den Sinn kommt: Die polnische Regierung nennt sich Katholiken. Als Katholik wurde ich gelehrt und habe immer gesagt: Man soll den Nächsten lieben, wie man sich selbst liebt. Man sollte vergeben, um Vergebung bitten. Wir erinnern uns, wie vor mehreren Jahren polnische Bischöfe eine ähnliche Bitte an die deutschen Bischöfe richteten und schrieben: Wir vergeben und bitten um Vergebung. Unser Gott ist die Liebe. Ich frage Herrn Kowalski: Was - oder wer - ist sein Gott?

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Andrea Polański, Bund der Jugend der deutschen Minderheit: Dieser Schritt richtet sich nur an polnische Staatsbürger deutscher Herkunft, die deutsche Minderheit. Und das ist daher eine eklatante Diskriminierung dieser sozialen Gruppe. Diese Entscheidung wird vor allem Kinder und Jugendliche betreffen: meine Schwester, meine Nachbarin. Kinder, die nichts für politische Entscheidungen und politische Auseinandersetzungen tun können. Dank des Sprachenlernens haben sie die Möglichkeit, sich kulturell zu entwickeln; sie können sich entwickeln, sie können Sprachen lernen, sie können ins Ausland gehen. Sie haben Chancen, Perspektiven, und all das soll ihnen genommen werden. Auf diese Weise drücken wir unseren Protest aus! Wir initiierten die Aktion #niemamowy #sprachlos, der sich Vertreter nationaler und ethnischer Minderheiten aus Polen, aber auch aus dem Ausland anschlossen. Ich denke, es zeigt, wie wichtig diese Sprache ist, wie wichtig sie für die Entwicklung und Zukunft unserer polnischen Bürger deutscher Herkunft, für die Angehörigen der deutschen Minderheit ist.

Martin Lippa, Vorsitzender der sozial-kulturellen Gesellschaft der Deutschen in Oberschlesien, Vizevorsitzender des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen: Wir sind heute hierher gekommen, um zu protestieren. Wir kamen aus verschiedenen Städten Oberschlesiens, aus verschiedenen Woiwodschaften. Wir kamen aus Ratibor, aus Gleiwitz, aus Oppeln. Auf der Skala dieser beiden Woiwodschaften sind betroffen etwa 500 Klassen. Das sind Tausende von Kindern. Aber denken wir daran, dass dieses Problem auch für unsere Mitglieder gilt, die in anderen Gebieten Polens leben. Aus Sicht der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen handelt es sich um eine rechtliche und tatsächliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Das ist für uns unverständlich. Während des Verfahrens, diesen Änderungsantrag zum Haushalt anzunehmen, haben wir - ohne zu glauben, dass es passieren kann - geschaut, wie so etwas in einem demokratischen Staat geschieht. Bis zum Schluss zählten wir auf Vernunft und Umkehr. Leider begründen einige Abgeordnete ihre Stimme mit der angeblichen Disziplin in der Partei. Denken Sie daran, dass die Verordnung genau besagt, dass sie nur Menschen betrifft, die Deutsch als Minderheitensprache lernen. Andere Minderheiten sind nicht betroffen. Als ich heute hier nach Warschau ging, las ich, dass Minister Czarnek, den wir um ein Treffen gebeten haben - bisher ist es nicht geschehen -, sich für Herrn Kowalski eingesetzt hat, als er aus dem Studio von Radio Zet fortgeschickt wurde und solch ein Vorgehen als russische Standards nannte. Wenn dies russische Standards sind, welche Standards sind dann Standards, die eine bestimmte soziale Gruppe von der Möglichkeit ausschließen, in der Sprache des Herzens unterrichtet zu werden? Unser Protest haben wir auch bei verschiedenen EU-Institutionen eingereicht: bei der Europäischen Kommission, beim Europarat. Der Letztere hat reagiert und bestätigt: Diese Entscheidung wird die Möglichkeit des Unterrichts in der Muttersprache, in diesem Fall Deutsch, erheblich einschränken. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand um die Wiederherstellung dieser Stunden, denn - obwohl es sowieso nicht viele davon gibt - sind es deutlich mehr als nur eine.

Pressekonferenz vor dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Warschau / Konferencja prasowa przed siedzibą MEiN w Warszawie Ministerium für Bildung und Wissenschaft / Ministerstwo Edukacji i Nauki

Ryszard Galla, Angehöriger der deutschen Minderheit: Auch heute fand eine weitere Initiative statt: Die Kontrolle der Abgeordneten wurde abgeschlossen. Zusammen mit Frau Krystyna Szumilas, Ministerin für Bildung und Wissenschaft, und Frau Barbara Nowacka, kontrollierten wir die Verfahren zur Einführung der Verordnung im Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Als Ergebnis dieser Arbeit wird heute ein Schreiben an Minister Czarnek übermittelt, in dem er aufgefordert wird, diese Verordnung aufzuheben. Es ist ein achtseitiger Brief. Die Schlussfolgerung ist praktisch eine halbe Seite, und der Rest ist eine Rechtfertigung: Eine riesige, riesige Rechtfertigung, die auf der Meinung von Professor Jabłoński oder Professor Grzegorz Janusz basiert. Ich hoffe, dass dieser Vorschlag vom Ministerium ernst genommen und dass diese Verordnung so schnell wie möglich aufgehoben wird.

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Bevollmächtigte der Regierung für Gleichbehandlung: mit Besorgnis, aber ohne Einsatz

Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen setzt seine Bemühungen fort, dass die Subvention für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache in voller Höhe wiederhergestellt wird. Die Stellungnahme des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen angesichts der geseltzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit vom 7. Februar 2022 hat auch die Bevollmächtigte der polnischen Regierung für Gleichbehandlung, Frau Anna Schmidt, erreicht. Am 2. März dieses Jahres erhielten wir eine Antwort; als Reaktion auf unser Anliegen drückt die Bevollmächtigte ihre Besorgnis über die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft ergriffenen Maßnahmen aus, schlägt jedoch keine spezifischen Lösungen vor.

Als Regierungsbevollmächtigte für Gleichbehandlung war ich besorgt über die Verringerung der Stundenzahl des Deutschunterrichts für die deutsche nationale Minderheit.

In Bezug auf diese Situation ersuchte das Amt des Regierungsbevollmächtigten für Gleichbehandlung das Ministerium für Bildung und Wissenschaft um Informationen darüber, warum die Entscheidung getroffen wurde, die Anzahl der Stunden dieses Unterrichts zu reduzieren, und auf welcher Grundlage beurteilt wurde, dass die Änderung nur für die deutsche nationale Minderheit gelten sollte.

Aus den eingegangenen Erläuterungen geht es hervor, dass die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 (...) aus dem Grund erlassen wurde, da die organisatorischen Bedingungen für den Unterricht der Sprache einer nationalen Minderheit für Studierende der deutschen Minderheit an die finanziellen Möglichkeiten der Haushalte der lokalen Gebietskörperschaften angepasst werden mussten.

Es wurde dabei betont, dass die Finanzierung der Bildung der deutschen Minderheit in Polen ständig zunimmt. Im Zeitraum von 2006 bis 2021 stieg der zusätzliche Betrag der Bildungszuschüsse für Studierende der deutschen nationalen Minderheit um über 182 Mio. PLN (d. h. um 334 %), während die Zahl der Studierenden um 13,5 Tsd. (d. h. um 39 %) zunahm. So betrug im Jahr 2021 die Höhe des zusätzlichen Bildungszuschusses für die Ausbildung von 48.259 Studenten der deutschen Minderheit (zusätzlich zu dem Standardzuschuss, der jedem Studenten übertragen wird) 236.771.772 PLN.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Kürzung der finanziellen Mittel das Recht auf das Erlernen einer Minderheitensprache oder in der Minderheitensprache, das allen Gemeinschaften mit Minderheitenstatus gewährt wird, nicht beeinträchtigt hat. Eine Verringerung dieser Mittel und folglich eine Verringerung der Zahl der Stunden des Sprachenlernens bedeutet nicht automatisch, dass die Verpflichtungen zur Gewährleistung der Freiheit nationaler und ethnischer Minderheiten, ihre eigene Sprache zu erhalten und zu entwickeln, nicht vollständig umgesetzt werden und die Schüler der deutschen nationalen Minderheit die notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und Entwicklung ihrer kulturellen Identität nicht verloren haben.

Als Bevollmächtigte der Regierung für Gleichbehandlung sehe ich jedoch die Bedeutung der Minderheitenerziehung und die Notwendigkeit, den Staat in diesem Bereich einzubeziehen. Der Schutz, die Bewahrung und die Entwicklung der kulturellen Identität nationaler und ethnischer Minderheiten sowie die Bewahrung und Entwicklung der Regionalsprache werden von den Behörden in erster Linie durch die Vergabe von Aufgaben unterstützt, die durch Nichtregierungsorganisationen erfüllt werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Kürzung der Finanzmittel für 2022 nicht bedeutet, dass die Haushalte der lokalen Gebietskörperschaften im Bedarfsfall nicht in der Lage sein werden, zusätzliche Finanzmittel in dieser Hinsicht zu erhalten. Lokale Gebietskörperschaften können gezielte Zuschüsse aus dem Staatshaushalt für die Durchführung von Aufgaben erhalten, die darauf abzielen, Ziele wie z. B. Bildung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Formen oder Investitionen zur Erhaltung der kulturellen Identität von Minderheiten zu erreichen.

Der volle Inhalt des Schreibens kann HIER nachgelesen werden (PL). Wir bereiten unsere Position zu dieser Stellung vor.

 

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Der Ombudsmann an den Ministerpräsidenten: Die Regelung zur Begrenzung des Deutschunterrichts soll aufgehoben werden

Im Zusammenhang mit der Änderung des Haushaltsplans, über die am 17. Dezember 2021 im polnischen Sejm abgestimmt wurde und die die Kürzung der Subvention für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache voraussah, hat sich am 5. Januar 2022 der polnische Menschenrechtskommissar Marcin Wiącek an den Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki und an Senatssprecher Tomasz Grodzki in einem offiziellen Schreiben gewendet mit der Bitte, entscheidende Schritte zum Schutz der Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten in Polen zu unternehmen. In seiner Antwort kündigte jedoch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEiN) - anstelle des Adressaten - weitere Änderungen an, die in Kürze in den Verordnungen vom 4. und 10. Februar dieses Jahres angekündigt wurden. Auch der VdG hat ich mit einem ähnlichen Schreiben an den Ministerpräsidenten gewendet. Abgesehen jedoch von einer kurzen Notiz, die uns mitteilte, dass unsere Briefe ebenfalls an das Ministerium weitergeleitet wurden, haben wir bisher keine Antwort darauf erhalten.

In der gestern, am 2. März 2022 veröffentlichten Notiz auf der Internetseite des polnischen Ombudsmannes, lesen wir unter anderem:

Neben Artikel 92 Absatz 1 der [polnischen] Verfassung verstoßen die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft erlassenen Bestimmungen gegen das allgemeine Verbot der Diskriminierung im sozialen Leben (Artikel 32 Absatz 2 der Verfassung), das in engem Zusammenhang mit den Garantien des Artikels 35 Absatz 1 der Verfassung steht. Es zeigt, dass Polen polnischen Bürgern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit gibt, ihre eigene Sprache zu bewahren und zu entwickeln.

Dieses Argument wurde in dem früheren Schreiben an den Premierminister vorgebracht und hat seine Relevanz nicht verloren.

Artikel 35 Absatz 2 der Verfassung garantiert Minderheiten auch das Recht, "an der Regelung von Angelegenheiten teilzunehmen, die ihre kulturelle Identität betreffen". Es geht um das Recht, ihre Identität aus verfahrenstechnischer Sicht zu schützen. Dies bedeutet, die Beteiligung von Minderheiten an der Entscheidungsfindung der Behörden (einschließlich des Ministers) über ihre kulturelle Identität, zu der sicherlich die Sprache gehört, sicherzustellen. (...)

Es ist notwendig, die Position kritisch zu bewerten, die die Behandlung einer Gruppe polnischer Bürger - die sich mit der deutschen oder einer anderen Minderheit identifiziert und ihr verfassungsmäßiges Recht auf Erhaltung und Entwicklung der kulturellen, sprachlichen oder historischen Unterscheidungskraft ausübt - davon abhängig macht, wie polnische Gemeinschaften (anerkannte Minderheiten aber auch nicht nur) von den Behörden und dem Recht anderer Länder behandelt werden.

Der Menschenrechtskommissar schmälert nicht die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der polnischen Behörden, die im Ausland lebenden polnischen Gemeinschaften zu unterstützen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Achtung der Rechte und Freiheiten polnischer Bürger geschehen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören. (...)

Unter den gegenwärtigen Bedingungen, ohne die Beteiligung des Staates und seiner Institutionen, wird die Aufrechterhaltung und Entwicklung der kulturellen Identität der Minderheit eine unmögliche Aufgabe sein.

Vollständigen Inhalt des Schreibens (in polnischer Fassung) finden Sie HIER.

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Debatte: Diskriminierung der deutschen Minderheit angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen

Das Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit und die Bevollmächtigte des Woiwodschaftsrats Oppeln für Multikulturalismus - Zuzanna Herud - laden Sie zu einem Treffen mit dem Titel "Diskriminierung der deutschen Minderheit angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen" ein, das am 3. März dieses Jahres online auf dem FB-Profil des HDPZ stattfinden wird.

Die Reduzierung der Bildungsförderung für den Unterricht von Deutsch als Mnderheitssprache von 3 auf 1 Stunde pro Woche, die Gründe für diese Entscheidungen, ihre Bedeutung und die daraus resultierenden Konsequenzen sind die Hauptthemen, über die die Teilnehmer des Treffens sprechen werden. Die Einladung zum Gespräch wurde angenommen von:

  • Professor Grzegorz Janusz, Leiter der Abteilung für Politische Systeme und Menschenrechte an der Maria-Curie-Skłodowska-Universität in Lublin;
  • Prof. Cezary Obracht-Prondzyński, Leiter der Abteilung für Sozialanthropologie am Institut für Philosophie, Soziologie und Journalismus der Universität Danzig;
  • Dr. Aleksandra Oszmiańska-Pagett, Vorsitzende des Sachverständigenausschusses des Europarates für die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen.

Die Moderatorin des Treffens wird Dr. Katarzyna Kownacka von der Universität Oppeln sein.

Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv an der Debatte zu beteiligen. Fragen können gestellt werden, indem Sie sie in die Kommentare zur Online-Übertragung eingeben. Wir werden uns am 3. März 2022 um 18:00 Uhr auf unserem FB-Profil sehen. Wir laden Sie ein!

Quelle: Haus der deutsch-polnischen Zusammenarbeit

Deutsch als Minderheitensprache: Appell des VdG an Premierminister

Am 24. Februar 2022 wandte sich Vorsitzender des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften, Bernard Gaida, an den polnischen Premierminister Mateusz Morawiecki mit einem offiziellen Schreiben, in dem er – angesichts dessen, dass die Verordnung zur Kürzung der Mittel für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache mit einer Reihe von Gesetzen und Vereinbarungen im Widerspruch steht, – erwartet, die am 4. Februar 2022 erlassene Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft zurückzuziehen:

Wir appellieren an den Premierminister, die oben genannten Verordnungen des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 und 10. Februar 2022 aufzuheben. Angesichts der rechtlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen wandten wir uns an die Europäische Institutionen wie das Präsidium des Europäischen Parlaments, die Europäische Kommission und den Hohen Kommissar für nationale Minderheiten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Wir haben auch das Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates um Unterstützung gebeten, der unsere Position teilt und seine Stellungnahme dringend geäußert hat und von den polnischen Behörden Informationen über die ergriffenen Maßnahmen erwartet.

Mit all unserer Tätigkeit bemühen wir uns, die tatsächliche Diskriminierung von mehreren Hunderttausend polnischer Staatsbürger deutscher Herkunft zu verhindern, die ausschließlich wegen nationalen Zugehörigkeit benachteiligt werden. Diesen Appell richten wir im Namen dieser Gemeinschaft.

Vollständiger Inhalt des Schreibens [in polnischer Sprache]: HIER

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Prof. Grzegorz Janusz: Eine mangelhafte Verordnung

Am 14. Februar dieses Jahres wurde ein wissenschaftliches Gutachten zur Kürzung der finanziellen Mittel für die Umsetzung von Aufgaben veröffentlicht, die den Erhalt des nationalen, ethnischen und sprachlichen Identitätsgefühls der Schüler der deutschen Minderheit ermöglichen. Das Gutachten wurde von Professor Grzegorz Janusz von der UMCS in Lublin erarbeitet. In der Stellungnahme heißt es unter anderem:

Obwohl die formell eingeführte Änderung eine allgemeine Kürzung der Bildungssubvention für lokale Selbstverwaltungen um 39.800.000 PLN betraf und nicht die Minderheitensprache festlegte, die von der Kürzung getroffen werden sollte, erklärten sowohl der Antragsteller als auch andere Politiker der Vereinigten Rechten (...) von Beginn der Diskussion über die Kürzung der Bildungssubventionen an klar, dass die Haushaltskürzungen den Deutschunterricht als Muttersprache abdecken würden. Die Begründung des Klägers für diesen Antrag sei völlig unzutreffend gewesen. Ausgangspunkt war die angebliche Ignoranz des deutschen Staates (...) des Vertrags zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 21 Absatz 1 des Vertrags [zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland] verpflichtet die Vertragsparteien ausdrücklich, gemäß dem bei der Unterzeichnung zum Ausdruck gebrachten Willen die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität der im Artikel 20 des Vertrags sowie in Artikel 21 Absatz 2 genannten Gruppen zu schützen, um sicherzustellen, dass die Mitglieder dieser Gruppen "angemessene Möglichkeiten haben, ihre Muttersprache oder in ihrer Muttersprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen unterrichtet zu werden". Es sollte betont werden, dass keine Bestimmung des Vertrags die Möglichkeit aufweist, den Grundsatz der Gegenseitigkeit auf eine der Gruppen der Politik anzuwenden.

Gegenüber der deutschen Minderheit wurde der Gleichheitsgrundsatz, der [u. a.] im Artikel 32. der Verfassung der Republik Polen, in den Bestimmungen des Minderheitengesetzes sowie im Gesetz vom 3. Dezember 2010 zur Durchführung bestimmter Bestimmungen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gleichbehandlung ausgedrückt wird

Datei mit dem vollständigen Inhalt des Gutachtens ist am Ende des Artikels unten zum Herunterladen. 

Während der gestern in Oppeln organisierten Pressekonferenz betonten die Vertreter der deutschen Minderheit Rafał Bartek, Bernard Gaida und Ryszard Galla einstimmig, dass es keine Zustimmung zum Gesetzesbruch geben könne. „Das Gutachten zeigt deutlich, worüber wir seit vielen Wochen sprechen. Die Volksgruppe der deutschen Minderheit, insbesondere Kinder, Jugendliche, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, wird in Polen aufgrund übereilt erlassener Verordnungen von den Regierenden diskriminiert. Der gesamte Prozess, von der eingereichten Idee bis zu ihrer Umsetzung, ist ein Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzen, die vom demokratischen polnischen Staat eingehalten werden sollten “, sagt Rafał Bartek, Vorsitzender der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien.

Vollständiger Inhalt des Beitrags: Wochenblatt.pl

Die Vertreter der deutschen Minderheit betonten, dass sie es bedauern, dass all dies in einer Situation geschieht, in der mehr denn je in der Geschichte dieses Jahrhunderts Einigkeit vonnöten ist, und zwar Einigkeit der demokratischen Länder, die nur gemeinsam in der Lage sind, sich diesem von Russland verfolgten Wahnsinn entgegenzustellen. Die Vertreter der deutschen Minderheit appellierten an die polnische Regierung: Teilen Sie Ihre Bürger nicht in bessere und schlechtere ein. Ziehen Sie sich aus der Diskriminierung zurück und lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen angehen, vor denen die Welt heute steht.

Mehr lesen Sie hier: Die MEiN-Verordnung zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache verstößt gegen eine Reihe von nationalen und europäischen Gesetze, skgd.pl

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