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Verordnung zur Begrenzung der Stundenzahl von Deutsch als Minderheitensprache: Rund 500 Lehrer verlieren ihren Arbeitsplatz

Gemäß der Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 4. und 10. Februar 2022, die sich zur deutschen Minderheit bezieht, wurde die Anzahl der Stunden von Deutsch als Minderheitensprache reduziert. Mitte Februar wurde im Ministerium für Bildung und Wissenschaft eine parlamentarische Inspektion durchgeführt, die sich auf die eingeführten Regelungen bezog. Während der heutigen Pressekonferenz (4. März 2022) in Groß Strehlitz kommentierten die Initiatoren der Prüfung, Abgeordnete Krystyna Szumilas und Ryszard Galla, deren Ergebnisse.

Krystyna Szumilas: "Wir haben festgestellt, dass die Arbeiten unter Verstoß von allen Regeln der Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt wurde. Die Verordnungen wurden nicht konsultiert und stehen im Widerspruch zum Gesetz über die Sprachen nationaler Minderheiten sowie gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Demokratie. Dies ist ein Schlag gegen eine der in Polen lebenden nationalen Minderheiten."

Abgeordnete Szumilas betonte die schwierige Situation, in die sich kleine ländliche Schulen begeben haben: "Schulen überlegen nicht jetzt nur, ob sie in der Lage sein werden, Minderheitensprachkurse durchzuführen, sondern ob sie überhaupt imstande werden zu funktionieren. Wir haben das Ministerium gefragt, ob die sozialen Folgen geschätzt wurden und wie viele Lehrer ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Das Ministerium schätzt, dass dies etwa 500 Lehrer sind, die ab September keinen Arbeitsplatz in der polnischen Schule haben werden."

Abgeordneter Galla hob eine Reihe von Schwächen der Verordnung: "Im Gesetzgebungsverfahren sind Konsultationen vorgesehen. Die Verordnung sollte konsultiert werden, und zwar zunächst mit der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Nationalen und Ethnischen Minderheiten, aber auch auf lokalem Niveau: mit der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Selbstverwaltungen."

Krystyna Szumilas:

Wir wollen in einem Rechtsstaat leben. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichbehandelt werden; egal welcher Minderheit sie angehören, ob sie von den Regierenden gemocht werden oder nicht. Jeder polnische Staatsbürger hat das Recht auf Gleichbehandlung; und der Staat und die Regierung sollten dieses Recht respektieren.

Abgeordneter Galla bezog sich auch auf die Worte von Minister Przemysław Czarnek, der am vergangenen Donnerstag während einer Pressekonferenz in Oppeln erklärte, dass der Änderungsantrag eine parlamentarische Initiative sei:

Als es noch ein parlamentarischer Änderungsantrag war, erhielt der Vorschlag in den Kommissionen keine Unterstützung. Erst Anfang Dezember, als der Vorschlag zu einer Änderung der vereinten Rechten wurde und vom stellvertretenden Marschall Terlecki unterzeichnet wurde, erhielt sie die Unterstützung der polnischen Regierung und des Verteidigungsministeriums. Der Sejm stimmt mit der Mehrheit der Stimmen ab; Herr Czarnek, Herr Piątkowski und Herr Rzymkowski stimmten ebenfalls für die Kürzung dieser Subvention. Die Regierung ist also dafür, was passiert ist, genauso verantwortlich.

Die Abgeordneten haben eine Antrag vorgelegt, in dem sie sowohl Minister Czarnek als auch dem Premierminister Mateusz Morawiecki auffordern, die genannte Verordnung aufzuheben. „Wir werden weiter verfolgen, wie ihre Folgen sind“, haben sie angekündigt.

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Im Schatten des Krieges

Der Frühling hat begonnen. Leider fallen nur wenige hundert Kilometer von uns entfernt Raketen auf Menschen, ganze Städte liegen in Trümmern und Flüchtlinge suchen in einem fremden Land einen Ersatz für die Normalität. Die Medien haben uns an die Berichterstattung aus der Ukraine gewöhnt. Sie wird alltäglich, obwohl sie immer noch schrecklich ist und uns mit dem Tod konfrontiert. Auch weit entfernt vom Krieg gibt es Situationen, die uns zwingen, uns vorzustellen, was dort passiert.

Gestern habe ich im Kulturhaus in Guttentag, wo sich das Spendenlager für Flüchtlinge befindet, folgende Geschichte gehört: als eine Mutter mit zwei Kindern Kleider für sie auswählte und ein Krankenwagen über den Marktplatz fuhr, sprangen die Kinder plötzlich unter den Tisch. Dieser Reflex zeigt den Schrecken der erlebten Situation, denn unsere Kinder würden zum Fenster rennen, um den Krankenwagen zu sehen!

In einem kürzlich gegebenen Interview musste ich die Frage beantworten, wie sich der Krieg in der Ukraine auf die Situation der deutschen Minderheiten in Europa auswirken könnte. Die Frage suggerierte gleichzeitig, dass ukrainische Deutsche „im Exil" weiter handeln würden. Ob es so sein wird, weiß ich nicht. Aber gewiss betrifft der Krieg nicht nur die deutschen Minderheiten in der Ukraine und in Russland. In der Ukraine, wo die Deutschen wie alle anderen Opfer des Krieges sind und in Russland, wo sie zur Ersatzzielscheibe für Putins Rache werden können. Dies war in ihrer Geschichte während beider Weltkriege - und nicht nur da - auch schon der Fall.

 Der Krieg wirkt sich aber auch auf unsere Situation in Polen aus, wo die Regierung versucht, Schritte, die gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte verstoßen, hinter der Solidaritätswelle mit der Ukraine und den Aktivitäten in der NATO und der EU zu verbergen oder zumindest zum Schweigen zu bringen. Einer dieser Fälle ist leider die jüngste Diskriminierung von Deutschen, nämlich deutschen Kindern in polnischen Schulen, die immer noch in Kraft ist. Ein echter Dialog seitens der Regierung wird abgelehnt, obwohl bekannt ist, dass die Zeit gegen diese Kinder und ihre Lehrer spielt. Ich befürchte, dass auch der Druck der Bundesregierung nachlässt, da kriegsbedingte Entscheidungen im Vordergrund stehen.

Deshalb müssen wir selbst handeln: Eltern sollten sich nicht für zusätzlichen Unterricht, sondern für einen zweisprachigen Unterricht erklären, der ihren Kindern einen viel größeren Kontakt mit der deutschen Sprache ermöglicht, was natürlich zu einer Verpflichtung für die Kommunen wird, gleichzeitig aber auch eine zusätzliche Finanzspritze bedeutet. Wo dies nicht gelingt, sollten die Kommunen die drei zusätzliche Stunden zugunsten der Schüler aufrechterhalten. Der VdG muss derweil über das abgelehnte Dialogangebot hinausgehen und anderweitig seine Ablehnung gegen die aktuelle Sachlage zum Ausdruck bringen. Und dies wird kommen.

Bernard Gaida

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Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und dt. Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Weitreichende Konsequenzen

Am 29. und 30. März 2022 hat die Delegation der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und dt. Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Reise nach Polen unternommen. Ziel des Besuchs war das Joseph-von-Eichendorff- Kultur- und Begegnungszentrum in Lubowitz, wo die Gruppe Spenden für Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich im Zentrum aufhalten, übergeben hat, und in Oppeln, wo die Delegation eine Reihe von Treffen abhielt: Mit dem Marschall der Woiwodschaft, Andrzej Buła, mit Schuldirektoren und Lehrern, die von den Auswirkungen der am 4. Februar 2022 eingeführten Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft betroffen werden, wodurch der Umfang des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache von drei Stunden pro Woche auf eine reduziert wird und, anschließend mit dem Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften Polen. Der Besuch endete mit einer Pressekonferenz im Sitz des VdG in der ul. Słowackiego 10 in Oppeln. 

Die Auswirkungen der Verordnung auf die Situation der deutschen Minderheit wurden vom Vorsitzenden des VdG in Polen, Bernard Gaida, erörtert: Gerade jetzt, im März, im April - sofern diese Regelung nicht zurückgezogen wird - wird das seit 30 Jahren in Polen aufgebaute Sprachlernsystem von Deutsch als Minderheitensprache im Grunde abgebaut (...). Aufgrund der Tatsache, dass die Verordnung, die ab dem 1. September gelten soll, die Schulleitung zwingt, jetzt Lehrpläne für das nächste Schuljahr zu entwickeln, d.h. bereits jetzt werden etwa 2/3 der Deutschlehrer in Polen die Information erhalten, dass es keine Arbeit mehr für sie gibt. Nach unseren Schätzungen könnten etwa 450-500 Deutschlehrer betroffen sein.

Im Anschluss auf die heutigen Treffen sagte Silke Launert, Bundestagsabgeordnete der Fraktion CDU/CSU, während der Konferenz: Sprache ist Ausdruck von Identität, von Zusammenhalt, Kultur, und es ist deshalb sowohl für die betroffenen SchülerInnen, künftigen Kinder und Eltern schade, sondern eigentlich für alle Menschen, Einwohner Polens in Deutschland. Die deutsche Minderheit hat eine Brückenfunktion für beide Länder und wir leben in einem gemeinsamen Europa. Wir haben Lehrerinnen gehört, die Angst haben, dass sie durch den Abbau der Deutschstunden ich einen neuen Beruf suchen müssen, und dass es mehrere davon geben, und dass es natürlich eine Folge, Auswirkungen haben kann, dass die deutsche Sprache, insbesondere bei den deutschen Minderheiten, immer mehr verschwindet - ein ganz wesentlicher Teil ihrer Kultur.

Auf eine Frage nach den möglichen Schritten, die der Deutsche Bundestag in dieser Angelegenheit unternehmen werde, sagte Sven Oole, Geschäftsführer der Arbeitsgruppe: Unsere Fraktion ist die größte Oppositionsfraktion im deutschen Bundestag. Die Erkenntnisse unserer Reise werden wir in unserer Fraktion diskutieren, sowohl mit den Innen- als auch mit den Außenpolitikern. Wir beabsichtigen, eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, und mit einem Entschließungsantrag, eine Debatte im Bundestag durchzuführen.

Als Reaktion auf die am 4. Februar dieses Jahres in Polen eingeführte Verordnung wandte sich der VdG, in der Hoffnung auf eine Intervention, an eine Reihe von Institutionen; Briefe zu diesem Thema wurden unter anderem an den Premierminister geschickt; der Standpunkt des VdG wurde auch vom polnischen Bürgerbeauftragten und einer Reihe von Institutionen unterstützt; ihre Gutachten haben auch unabhängige Wissenschaftler veröffentlicht; die Verordnung bleibt bisher in Kraft. Mit dem Besuch der Delegation hofft der Verband auf einen weiteren Schritt dazu, die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft zurückzuziehen.

 

Eines der Hauptziele des Besuchs der Bundestagsabgeordneten der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutscher Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion war sicherlich das Thema Deutsch als Minderheitensprache. Die Politiker haben aber auch mehrere Besuche in Oppeln und in der Woiwodschaft Schlesien auf dem Plan. Lesen Sie mehr: Unionspolitiker bei der Minderheit (Wochenblatt.pl).

Gespräch der Gruppe mit ukrainischen Flüchtlingen in Lubowitz / rozmowa z ukraińskimi uchodźczyniami w Łubowicach. Foto: Ewelina Stroka, radio Mittendrin  Gespräch mit Schuldirektorinnen und Deutschlehrerinnen in der Schule in Oppeln Malino / Rozmowa z kierowniczkami i nauczycielkami j. niemieckiego w szkole w Opolu Malinie. Foto: Jens Baumann Treffen mit dem VdG Vorstand / Spotkanie z Zarządem ZNSSK w Polsce. Foto: VdG

Sehen Sie auch: Interview mit Frau Silke Launert (CDU/CSU Bundestagsfraktion):

 

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Ombudsmann im Brief an das Ministerium des Innern und der Verwaltung: Hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung sind die Kürzungen weiterhin besorgniserregend

Auf die Einladung des polnischen Ministeriums für Inneres und Verwaltung, an den Arbeiten zum "IV. Bericht über die Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in der Republik Polen in den Jahren 2017-2021" mitzuwirken, hat der polnische Bürgerbeauftragte Marcin Wiącek seine Bemerkungen zusammengestellt und in einem Schreiben veröffentlicht.

In dem Schreiben stellt der Ombudsmann fest: 

Zu den Interventionen, die erwähnt werden sollten, gehören u. a. Fragen im Zusammenhang mit dem Erlernen der Sprache einer nationalen Minderheit durch Schüler, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören. Der Menschenrechtskommissar griff unter anderem die Frage der Unmöglichkeit auf, eine Minderheitensprache als Gegenwartssprache zu erlernen. Auf dieses Problem wurde vor allem von den Organisationen der deutschen Minderheit in Polen hingewiesen (XI.813.14.2019). Im Berichtszeitraum griff der Bürgerbeauftragte auch einen Fall auf, in dem es um die Begrenzung der ursprünglich im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel für den Sprachunterricht nationaler und ethnischer Minderheiten durch den Sejm der Republik Polen ging, infolgedessen die Subvention für die Kommunalverwaltung für den Deutschunterricht im Vergleich zum Vorjahr um fast 40 Mio. PLN gekürzt wurde. Ein solches Verfahren wirft weiterhin Bedenken des Bürgerbeauftragten hinsichtlich der Vereinbarkeit u.a. mit der Verfassung der Republik Polen (XI.813.18.2021) auf.

Den vollständigen Inhalt des Briefes können Sie HIER nachlesen (PL).

Die Charta wurde 1992 vom Europarat gebilligt, um Regionalsprachen und Minderheitensprachen in Europa zu schützen und zu fördern. Polen hat das Dokument am 12. Februar 2009 ratifiziert; es trat in Kraft am 1. Juni 2009.

Quelle: Polnischer Bürgerbeauftragter

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Senat gegen die Verordnung des Ministers

Als Reaktion auf die am 4. Februar 2022 veröffentlichte Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die die Höhe des Bildungszuschusses für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache reduziert, hat sich der Senat der Republik Polen in einer Erklärung an das Ministerium für Bildung und Wissenschaft geäußert, in der er diese Entscheidung scharf kritisiert:

Die eingeführte Änderung diskriminiert die deutsche nationale Minderheit erheblich, außerdem ist sie eine Bestimmung, die gegen die Verfassung der Republik Polen, das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und die Regionalsprache sowie die von Polen ratifizierten internationalen Übereinkommen verstößt. Dies führt zu zusätzlichen Spannungen in den Beziehungen zwischen den Nachbarländern, was angesichts der angespannten internationalen Lage in Europa besonders ungünstig ist. Es ist unverständlich, dass nur eine nationale Minderheit dieser Entscheidung unterliegt. (...)

Die deutsch-polnische Senatsgruppe fordert die Wiederherstellung der Stundenanzahl des Sprachunterrichts für den Zustand, der in der Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 über die Bedingungen und die Art und Weise der Durchführung von Aufgaben öffentlicher Kindergärten, Schulen und Institutionen festgelegt ist, die es ihnen ermöglichen, das Gefühl der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern nationaler und ethnischer Minderheiten und der Gemeinschaften, die die Regionalsprache verwenden, aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus halten wir an der Erwartung fest, den Betrag von 39,8 Mio. PLN für den Bildungszuschuss für den Sprachunterricht nationaler und ethnischer Minderheiten wiederherzustellen.

Den vollständigen Inhalt der Erklärung können Sie HIER nachlesen.

Den Appell, den wir - samt einer "beklagenswerter Antwort" - von Frau Senatorin Danuta Jazłowiecka bekommen haben, kann man unten nachlesen (Datei zum Herunterladen).

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Adam Bodnar: Dies ist das erste Mal in der Geschichte Polens, dass man mit einem Federstrich die Rechte von Minderheiten differenzieren kann

Am 4. Februar dieses Jahres wurde eine Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft erlassen, wonach die Anzahl der Unterrichtsstunden von Deutsch als Minderheitensprache von drei Stunden auf eine reduziert wurde. Ist das überhaupt möglich? Welche Rechte haben nationale und ethnische Minderheiten überhaupt? Wie soll man mit dem antideutschen Narrativ umgehen?

Wir empfehlen das Interview mit Professor Adam Bodnar, Rechtsanwalt, akademischem Lehrer, Vizepräsident der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, Ombudsmann der VII. Amtszeit, Professor an der Universität für Sozial- und Geisteswissenschaften SWPS. Moderation: Prof. Tomasz Grzyb (Gespräch in polnischer Sprache). 

Diskussion wurde vom Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit im Rahmen offener Webinare des Ausbildungsprogramms für junge Führungskräfte der deutschen Minderheit Akademia organisiert.

Wir empfehlen auch: Bodnar: In was für einem Land wollen wir leben, was für ein Land wollen wir sein? (Na temat, 25. Januar 2022; PL).

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Vertreter der deutschen Minderheit im Bundesministerium: Eine inakzeptable Diskriminierung

Am Freitag, den 18. März, hat im deutschen Bundesministerium des Innern und für Heimat ein Treffen zwischen den Vertretern der deutschen Minderheit und Frau Staatssekretärin Juliane Seifert statt. Zum Hauptthema wurde die Situation der deutschen Minderheit nach der am 4. Februar diesen Jahres eingeführten Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft über Kürzung der Mittel für Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache.

„Abgesehen davon, dass man sich über die Unzulässigkeit einer solchen offensichtlichen Diskriminierung im EU-Mitgliedstaat einig ist, haben wir einen Meinungsaustausch über mögliche Wege zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung geführt“, äußerte sich über das Treffen Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Gesellschaften. „Als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEN habe ich generell über die Politik der Bundesregierung gegenüber den deutschen Minderheiten allgemein erörtert und erhielt die Zusicherung, dass sie in vollem Umfang fortgesetzt wird“, ergänzte er.

Begleitet war Bernard Gaida vom Stellvertretenden Vorsitzender des VdG, Rafał Bartek und Mitglied des Vorstandes, Maria Neumann. Die am Treffen ebenfalls teilnehmende Weronika Koston, Vorstandsmitglied im Bund der Jugend der Deutschen Minderheit, stellte die Perspektive der jungen Menschen dar, die von den Entscheidungen des Ministeriums am stärksten betroffen werden:

Die Möglichkeit, neun Jahre lang Deutsch als Minderheitensprache zu lernen, war nicht nur wichtig für meine Identität, sondern auch eine Chance und eine Tür zu neuen Möglichkeiten und beruflichen Perspektiven.

Lesen Sie mehr dazu: „Suche nach Lösungen“ beim Wochenblatt.pl

Zwei Tage zuvor trafen sich Bernard Gaida mit Prof. Bernd Fabritius, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Auch bei diesem Gespräch war die Situation der deutschen Minderheit in Polen Verordnung des Bilnungsministerium das Hauptthema. Dabei fehlte es nicht nach "unternommenen Bemühungen, diese im bilateralen Dialog zu korrigieren", so Bernd Fabritius:

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Prof. Mariusz Jabłoński: Die Verordnung ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen

Im Hinblick auf die am 4. Februar dieses Jahres eingeführte Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die die Höhe des Bildungszuschusses ausschließlich im Verhältnis zur deutschen Minderheit begrenzt, wurden eine Reihe von Appellen und Schreiben veröffentlicht; auch Experten haben sich zu diesem Thema geäußert.   

Eine weitere Stimme ist die unabhängige Expertise von Prof. Mariusz Jabłoński von der Abteilung für Verfassungsrecht der Fakultät für Recht, Verwaltung und Wirtschaft der Universität Breslau, die von der Abgeordneten Małgorzata Kidawa-Błońska in Auftrag gegeben wurde. Der Inhalt der Stellungnahme weist auf eine Reihe weiterer von Polen ratifizierter Dokumente hin, die die oben genannte Verordnung nicht berücksichtigt hat. Die Schlussfolgerung aus der Analyse deckt sich mit der am 14. Februar dieses Jahres veröffentlichten Stellungnahme von Professor Grzegorz Janusz von der Universität UMCS in Lublin: Die Verordnung "ist diskriminierend und kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden". Ausgewählte Inhalte werden im Folgenden dargestellt: 

Um Diskriminierung im Sinne des (...) [UNESCO-Übereinkommens zur Bekämpfung der Diskriminierung in Bildungsangelegenheiten] zu eliminieren oder zu verhindern, verpflichten sich die Vertragsstaaten

a) alle Rechts- oder Verwaltungsvorschriften aufzuheben und jede diskriminierende Verwaltungspraxis im Bildungsbereich einzustellen (...)

b) in Fällen, in denen staatliche Behörden Bildungseinrichtungen in verschiedenen Formen der unterstützen, nicht zuzulassen, Privilegien oder Einschränkungen anzuwenden, die ausschließlich auf der Tatsache beruhen, dass die Schüler einer bestimmten Gruppe angehören.

[Im Inhalt] der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, Artikel 7 Absatz 2: Die Vertragsparteien verpflichten sich - sofern sie dies noch nicht getan haben - jede ungerechtfertigte Differenzierung, jeden Ausschluss, jede Einschränkung oder Präferenz in Bezug auf den Gebrauch einer Regional- oder Minderheitensprache zu beseitigen, die dazu bestimmt ist, von deren Erhaltung oder Entwicklung abzuschrecken oder sie zu gefährden.  

Unter Berücksichtigung anderer gesetzlicher Regelungen gibt es in ihrem Inhalt keine Bestimmungen, die unter Berücksichtigung einer bestimmten Sach- und Rechtslage "irgendeine" rationale und mit verfassungsrechtlichen und internationalen Standards vereinbare "Diskriminierende Mechanismen" gegenüber einer oder mehreren ausgewählten nationalen Minderheiten darstellen würden.

Der analysierte Inhalt führt den Experten zu folgendem Schluss:

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber sich dessen bewusst war und ist, dass diese Art von Handlung, die die Form einer Norm annehmen würde, die Beschränkungen der Rechte nur eines Subjekts von Rechten legalisiert, die mit anderen identisch sind, die gesetzlich als nationale (und ethnische) Minderheiten definiert sind, wäre ein offensichtlicher Ausdruck einer ungleichen und diskriminierenden Behandlung, die dem Inhalt von Artikel 32 der Verfassung der Republik Polen und den für den polnischen Staat verbindlichen internationalen Verpflichtungen zuwiderliefe.

Die in der Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 (...) festgelegte Differenzierung in Form einer Begrenzung der Anzahl zusätzlicher Unterrichtsstunden in Bezug auf das Erlernen von Sprache nur einer nationalen oder ethnischen Minderheit unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Bedingungen für die Bildung und Arbeitsweise eines für alle nationalen Minderheiten identischen schulübergreifenden Lehrteams zu erfüllen, ist diskriminierend und kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von der Art der Kriterien (potenziell subjektiv und/oder quantitativ), die vom Gesetzgeber berücksichtigt werden könnten.

Die Anordnung, die normativ in der vom polnischen Minister für Bildung und Wissenschaft erlassenen Verordnung in Form einer organisatorischen Änderung des Unterrichts der Sprache einer nationalen oder ethnischen Minderheit in Form eines zusätzlichen Unterrichts einer nationalen oder ethnischen Minderheit definiert ist und in der Verkürzung der wöchentlichen Unterrichtszeit dieser Sprache besteht, kann nicht als mit den Bestimmungen der Rechtsakte vereinbar angesehen werden. Eine solche Lösung verstößt gegen die Bestimmungen internationaler Abkommen, die Polen binden, die eine Gleichbehandlung erfordern und gleichzeitig die Notwendigkeit betonen, die Anwendung diskriminierender Lösungen durch den nationalen Gesetzgeber zu verbieten.

Der vollständige Inhalt der Stellungnahme (in polnischer Sprache) kann HIER nachgelesen werden.

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