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Bogna Piter

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Oberschlesisches Eichendorff-Kultur- und Begegnungszentrum: Apell um Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Der Vorstand des Oberschlesischen Eichendorff Kultur- und Begegnungszentrums in Lubowitz hat beschlossen, seine Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge aus der Ukraine kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es sollten bis zu 55 Personen aufgenommen werden. Für das Zentrum entstehen dadurch Kosten (Wasser, Strom, Heizung, Bettwäsche usw.). Darüber hinaus müssen diese Personen mit Vollpension versorgt werden, einschließlich Mittagessen, das in den Kücheneinrichtungen des Zentrums zubereitet sein soll und diesen Personen serviert werden muss. Das Zentrum verfügt hierfür jedoch weder über genügend Personal, noch über die finanziellen Mittel.

Familien aus der Ukraine im Konferenzsaal des Eichendorffzentrums / Rodziny zakwaterowane w Centrum im. Eichendorffa w Łubowicach. Foto: Paweł Ryborz.  Ukrainische Kinder im Eichendorffzentrum beim Besuch der Kinder der lokalen Schule beim gemeinsamen Malen / Mieszkające w Centrum im. Eichendorffa dzieci z Ukrainy malują wspólnie z dziećmi z lokalnej szkoły. Foto: Bernard Gaida

Deshalb bittet das Zentrum alle Menschen guten Willens um Mithilfe, diese Initiative ehrenamtlich zu unterstützen: Sowohl beim Zubereiten des Essens, beim Servieren als auch bei der Arbeit an der Rezeption.

In dieser Angelegenheit kann man sich an Frau Nikol Swandulla wenden, Tel.: 501 704 642 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Man kann auch Geldspenden auf die Kontonummer:
91 2030 0045 1110 0000 0425 6670 (aus Polen),

und für Überweisungen aus dem Ausland auf das Eurokonto:
Nummer IBAN: PL 27 1600 1462 1031 1819 6000 0003 
(BIC / SWIFT): PPABPLPKZ   

mit dem Vermerk "Hilfe für die Ukraine" überweisen.                                                                                              

Im Voraus, im Namen des Eichendorffzentrums, vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ukrainische Kinder im Eichendorffzentrum beim Besuch der Kinder der lokalen Schule beim gemeinsamen Malen / Mieszkające w Centrum im. Eichendorffa dzieci z Ukrainy malują wspólnie z dziećmi z lokalnej szkoły. Foto: Bernard Gaida Ukrainische Kinder im Eichendorffzentrum beim Besuch der Kinder der lokalen Schule beim gemeinsamen Malen / Mieszkające w Centrum im. Eichendorffa dzieci z Ukrainy malują wspólnie z dziećmi z lokalnej szkoły. Foto: Bernard Gaida

Lesen Sie auch: Wochenblatt.pl: „Wir helfen, solange dies nötig ist“

53. Delegiertenversammlung des VdG

Am 28. Mai 2022 wird im Pilgerheim auf dem Sankt Annaberg die 53. Verbandsratssitzung des Verbandes deutscher Gesellschaften stattfinden. Die uns bevorstehende Sitzung ist eine Wahlversammlung, die mit einigen Änderungen verbunden sein wird, es wird ein neuer Vorstand und Revisionskommission des Verbandes gewählt werden.

Der VdG als Dachorganisation der deutschen Minderheit in Polen unterscheidet sich grundsätzlich in seiner Tätigkeit und den Aufgaben von der Arbeit der einzelnen Mitgliedsorganisationen. Der Verband bemüht sich, seine Mitglieder in den Regionen zu vertreten und somit ist eine überregionale Aktivität erforderlich. Somit handelt es sich einerseits um eine politische Vertretung der deutschen Volksgruppe gegenüber der polnischen und deutschen Regierung, aber auch um die Schaffung von angemessenen Bedingungen zur Förderung und Stärkung der deutschen Kultur, Identität, Bildung und Sprache. Zu einer nicht unbedeutenden Rolle des VdG gehört die Sorge und Bemühungen um Erhaltung des Finanzierungsniveaus der deutschen Vereine. Die sich ständig verändernde politische Realität und die Aktivität unserer Vereine führen zur Intensität der Arbeit und Aufgeschlossenheit gegenüber den neuen Bedingungen.

Angesichts dessen bitten wir um verantwortungsbewusste Wahl Ihrer Delegierten, die Ihre Organisation während der Verbandsratssitzung vertreten werden. Berücksichtigen Sie bitte bei der Wahl Ihrer Delegierten die Sprachkenntnisse, denn sowohl die Korrespondenz als auch die Vorstandssitzungen sowie sehr viele unterschiedliche Treffen werden in der deutschen Sprache geführt. Es liegt uns viel daran, dass es Personen sind, die Erfahrung in der Organisations- und Kulturtätigkeit, im Bildungswesen mit sich bringen, aber auch Personen, denen die Grundlagen der Gewinnung und Anwendung von Projektmitteln aus unterschiedlichen Quellen vertraut sind. Jegliche Erfahrungen in den genannten und ähnlichen Bereichen, die auf einer unentbehrlichen und starken deutschen Identität der Delegierten basieren, wären zweifelsohne von großer Nützlichkeit bei der Realisierung der Aufgaben des Verbandes deutscher Gesellschaften. Aber das wichtigste ist die absolute Identifizierung mit den Zielen der deutschen Minderheit.

Da die Zahl der Delegierten sich aus der Zahl der beitragszahlenden Mitglieder ergibt, bitten wir die einzelnen Organisationen, uns die Zahl der zahlenden Mitglieder (Stand vom 31.12.2021) anzugeben. Gemäß der Satzung des VdG kann eine Mitgliedorganisation je 2500 zahlende Mitglieder einen Delegierten zu der VdG-Verbandsratssitzung bestimmen. Somit bitten wir Sie umgehend bis zum 1. April 2022 die Zahl der zahlenden Mitglieder, den Namen des Delegierten samt vollständigen Kontaktangaben (E-Mail, Telefonnummer, Adresse) und kurzer Beschreibung an das VdG-Büro entweder per E-Mail oder traditionelle Post zu senden. Die Bestimmung der Delegierten belegen Sie bitte durch einen Beschluss Ihres Vorstandes. Beachten Sie bitte, dass das Fehlen Ihres Delegierten während der Sitzung nicht im Interesse Ihrer Gesellschaft liegt.

Wenn Sie einen Bedarf sehen, irgendwelche Änderungen in der Satzung des Verbandes deutscher Gesellschaften einzuführen, Vorschläge für die Fassung von Beschlüssen oder Vorschläge für das Arbeitsprogramm haben, so möchten wir Sie bitten, uns diese samt einer kurzen Begründung auch bis zu der o. g. Frist zu schicken. Dank der Einhaltung der Frist werden, die von Ihnen unterbreiteten Vorschläge, von dem Rechtsberater gut vorbereitet werden können.

Alle weiteren organisatorischen Informationen werden den Mitgliedsorganisationen des VdG zum späteren Zeitpunkt mitgeteilt. 

  • Publiziert in VdG

Bevollmächtigte der Regierung für Gleichbehandlung: mit Besorgnis, aber ohne Einsatz

Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen setzt seine Bemühungen fort, dass die Subvention für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache in voller Höhe wiederhergestellt wird. Die Stellungnahme des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen angesichts der geseltzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit vom 7. Februar 2022 hat auch die Bevollmächtigte der polnischen Regierung für Gleichbehandlung, Frau Anna Schmidt, erreicht. Am 2. März dieses Jahres erhielten wir eine Antwort; als Reaktion auf unser Anliegen drückt die Bevollmächtigte ihre Besorgnis über die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft ergriffenen Maßnahmen aus, schlägt jedoch keine spezifischen Lösungen vor.

Als Regierungsbevollmächtigte für Gleichbehandlung war ich besorgt über die Verringerung der Stundenzahl des Deutschunterrichts für die deutsche nationale Minderheit.

In Bezug auf diese Situation ersuchte das Amt des Regierungsbevollmächtigten für Gleichbehandlung das Ministerium für Bildung und Wissenschaft um Informationen darüber, warum die Entscheidung getroffen wurde, die Anzahl der Stunden dieses Unterrichts zu reduzieren, und auf welcher Grundlage beurteilt wurde, dass die Änderung nur für die deutsche nationale Minderheit gelten sollte.

Aus den eingegangenen Erläuterungen geht es hervor, dass die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 (...) aus dem Grund erlassen wurde, da die organisatorischen Bedingungen für den Unterricht der Sprache einer nationalen Minderheit für Studierende der deutschen Minderheit an die finanziellen Möglichkeiten der Haushalte der lokalen Gebietskörperschaften angepasst werden mussten.

Es wurde dabei betont, dass die Finanzierung der Bildung der deutschen Minderheit in Polen ständig zunimmt. Im Zeitraum von 2006 bis 2021 stieg der zusätzliche Betrag der Bildungszuschüsse für Studierende der deutschen nationalen Minderheit um über 182 Mio. PLN (d. h. um 334 %), während die Zahl der Studierenden um 13,5 Tsd. (d. h. um 39 %) zunahm. So betrug im Jahr 2021 die Höhe des zusätzlichen Bildungszuschusses für die Ausbildung von 48.259 Studenten der deutschen Minderheit (zusätzlich zu dem Standardzuschuss, der jedem Studenten übertragen wird) 236.771.772 PLN.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Kürzung der finanziellen Mittel das Recht auf das Erlernen einer Minderheitensprache oder in der Minderheitensprache, das allen Gemeinschaften mit Minderheitenstatus gewährt wird, nicht beeinträchtigt hat. Eine Verringerung dieser Mittel und folglich eine Verringerung der Zahl der Stunden des Sprachenlernens bedeutet nicht automatisch, dass die Verpflichtungen zur Gewährleistung der Freiheit nationaler und ethnischer Minderheiten, ihre eigene Sprache zu erhalten und zu entwickeln, nicht vollständig umgesetzt werden und die Schüler der deutschen nationalen Minderheit die notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und Entwicklung ihrer kulturellen Identität nicht verloren haben.

Als Bevollmächtigte der Regierung für Gleichbehandlung sehe ich jedoch die Bedeutung der Minderheitenerziehung und die Notwendigkeit, den Staat in diesem Bereich einzubeziehen. Der Schutz, die Bewahrung und die Entwicklung der kulturellen Identität nationaler und ethnischer Minderheiten sowie die Bewahrung und Entwicklung der Regionalsprache werden von den Behörden in erster Linie durch die Vergabe von Aufgaben unterstützt, die durch Nichtregierungsorganisationen erfüllt werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Kürzung der Finanzmittel für 2022 nicht bedeutet, dass die Haushalte der lokalen Gebietskörperschaften im Bedarfsfall nicht in der Lage sein werden, zusätzliche Finanzmittel in dieser Hinsicht zu erhalten. Lokale Gebietskörperschaften können gezielte Zuschüsse aus dem Staatshaushalt für die Durchführung von Aufgaben erhalten, die darauf abzielen, Ziele wie z. B. Bildung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Formen oder Investitionen zur Erhaltung der kulturellen Identität von Minderheiten zu erreichen.

Der volle Inhalt des Schreibens kann HIER nachgelesen werden (PL). Wir bereiten unsere Position zu dieser Stellung vor.

 

  • Publiziert in Politik

Der Ombudsmann an den Ministerpräsidenten: Die Regelung zur Begrenzung des Deutschunterrichts soll aufgehoben werden

Im Zusammenhang mit der Änderung des Haushaltsplans, über die am 17. Dezember 2021 im polnischen Sejm abgestimmt wurde und die die Kürzung der Subvention für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache voraussah, hat sich am 5. Januar 2022 der polnische Menschenrechtskommissar Marcin Wiącek an den Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki und an Senatssprecher Tomasz Grodzki in einem offiziellen Schreiben gewendet mit der Bitte, entscheidende Schritte zum Schutz der Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten in Polen zu unternehmen. In seiner Antwort kündigte jedoch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEiN) - anstelle des Adressaten - weitere Änderungen an, die in Kürze in den Verordnungen vom 4. und 10. Februar dieses Jahres angekündigt wurden. Auch der VdG hat ich mit einem ähnlichen Schreiben an den Ministerpräsidenten gewendet. Abgesehen jedoch von einer kurzen Notiz, die uns mitteilte, dass unsere Briefe ebenfalls an das Ministerium weitergeleitet wurden, haben wir bisher keine Antwort darauf erhalten.

In der gestern, am 2. März 2022 veröffentlichten Notiz auf der Internetseite des polnischen Ombudsmannes, lesen wir unter anderem:

Neben Artikel 92 Absatz 1 der [polnischen] Verfassung verstoßen die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft erlassenen Bestimmungen gegen das allgemeine Verbot der Diskriminierung im sozialen Leben (Artikel 32 Absatz 2 der Verfassung), das in engem Zusammenhang mit den Garantien des Artikels 35 Absatz 1 der Verfassung steht. Es zeigt, dass Polen polnischen Bürgern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit gibt, ihre eigene Sprache zu bewahren und zu entwickeln.

Dieses Argument wurde in dem früheren Schreiben an den Premierminister vorgebracht und hat seine Relevanz nicht verloren.

Artikel 35 Absatz 2 der Verfassung garantiert Minderheiten auch das Recht, "an der Regelung von Angelegenheiten teilzunehmen, die ihre kulturelle Identität betreffen". Es geht um das Recht, ihre Identität aus verfahrenstechnischer Sicht zu schützen. Dies bedeutet, die Beteiligung von Minderheiten an der Entscheidungsfindung der Behörden (einschließlich des Ministers) über ihre kulturelle Identität, zu der sicherlich die Sprache gehört, sicherzustellen. (...)

Es ist notwendig, die Position kritisch zu bewerten, die die Behandlung einer Gruppe polnischer Bürger - die sich mit der deutschen oder einer anderen Minderheit identifiziert und ihr verfassungsmäßiges Recht auf Erhaltung und Entwicklung der kulturellen, sprachlichen oder historischen Unterscheidungskraft ausübt - davon abhängig macht, wie polnische Gemeinschaften (anerkannte Minderheiten aber auch nicht nur) von den Behörden und dem Recht anderer Länder behandelt werden.

Der Menschenrechtskommissar schmälert nicht die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der polnischen Behörden, die im Ausland lebenden polnischen Gemeinschaften zu unterstützen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Achtung der Rechte und Freiheiten polnischer Bürger geschehen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören. (...)

Unter den gegenwärtigen Bedingungen, ohne die Beteiligung des Staates und seiner Institutionen, wird die Aufrechterhaltung und Entwicklung der kulturellen Identität der Minderheit eine unmögliche Aufgabe sein.

Vollständigen Inhalt des Schreibens (in polnischer Fassung) finden Sie HIER.

  • Publiziert in Politik
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