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Resolution des Oppelner Woiwodschaftstages zum 30. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag

Resolution erinnert an den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom 1991 / Rezolucja przypomina o polsko-niemieckim Traktacie dobrosąsiedzkim z 1991 roku. Foto: VdG Resolution erinnert an den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom 1991 / Rezolucja przypomina o polsko-niemieckim Traktacie dobrosąsiedzkim z 1991 roku. Foto: VdG

Am 28. September 2021 verabschiedete der Oppelner Woiwodschaftstag eine Resolution zum 30. Jahrestag der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrags zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland. In der Resolution, in der an die wichtigsten Bestimmungen des Vertrags erinnert wird, wird unter anderem der Punkt hervorgehoben, in welchem die deutsche Minderheit in Polen und die Personen mit polnischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, erwähnt wurden:

Ferner wurde vereinbart, dass Angehörige der deutschen Minderheit in Polen und Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber polnischer Herkunft sind oder die polnische Sprache, Kultur oder Tradition zugeben, das Recht haben, ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zu äußern, zu bewahren und weiterzuentwickeln, ohne dass man versucht, sie gegen ihren Willen zu assimilieren.

Die 30-jährige Zusammenarbeit zwischen den Nachbarn, insbesondere im Hinblick auf die Regionen und die Partnerschaften zwischen ihnen, wurde positiv bewertet: Angedeutet werden sowohl die daraus resultierenden Vorteile als auch die Bereitschaft zur gegenseitigen Hilfe in schwierigen Situationen:

Die Intensität der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kontakte trägt zu neuen, unbestreitbaren Werten für die Entwicklung unserer Regionen bei. Wir schätzen insbesondere die laufende Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen, die wir auch in der Pandemiezeit zu spüren bekamen, in der wir immer auf die Unterstützung unserer deutschen Partner zählen konnten.

Die Resolution appelliert auch, "dass die Bestimmungen des Vertrags nicht nur aus der Perspektive Warschaus und Berlins bewertet und analysiert werden, sondern vor allem aus der Ebene der polnischen Regionen und ihrer Zusammenarbeit mit den deutschen Bundesländern, aus der Ebene der Selbstverwaltungen und regionalen Gemeinschaften", wo diese Zusammenarbeit besonders intensiv ist und wo der Wunsch besteht, diese fortzusetzen.

Voller Inhalt der Resolution (in polnischer Sprache) ist HIER abzurufen.
Vollen Inhalt des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages finden Sie HIER.

Letzte Änderung am Donnerstag, 30 September 2021 13:04