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Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur deutschen Minderheit in Polen

Am 17. Mai 2022 hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Fragen wurden nach der Delegationsreise formuliert, die im März dieses Jahres nach Oppeln unternommen wurde (wir haben HIER darüber geschrieben) und sprechen u. a. die Situation der deutschen Minderheit in Polen an, die sich angesichts der ab dem 1. September 2022 geplanten Reduzierung der Mittel für den muttersprachlichen Deutschunterricht wesentlich geändert hat.

„Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag [beobachtet] mit großer Sorge, dass die ca. 300 000 Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen in jüngster Zeit unter politischen Druck geraten sind“, schreiben die Politiker. Eine Auswahl der gestellten Fragen listen wir unten ab; laut der Geschäftsordnung des Bundestages sollten die Antworten innerhalb der nächsten 14 Tagen formuliert werden.

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei der signifikanten Mittelkürzung, welche nur die deutsche Minderheit betrifft, um eine Diskriminierung handelt?

Wie hat die Bundesregierung auf den Sejm-Beschluss vom 27. Januar 2022 bzw. auf die Verordnung des polnische Bildungsministers vom 4. Februar 2022 reagiert?

Inwiefern sind die Mittelkürzungen bei den Antrittsbesuchen der Bundesregierung in Warschau im Dezember 2021 von deutscher Seite aus angesprochen worden?

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die ab 1. September 2022 wirkende Reduzierung des muttersprachlichen Unterrichts für die deutsche Minderheit abzuwenden,

a) auf bilateraler Ebene
b) auf europäischer Ebene?

Lesen Sie mehr: Wochenblatt.pl: Lage der deutschen Minderheit in Polen: Fragenkatalog an Bundesregierung
Vollen Inhalt der kleinen Anfrage finden Sie HIER

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Polnisches Bildungsministerium antwortet auf die Petition

Am 8. März dieses Jahres reichten Vertreter der deutschen Minderheit, Eltern und Schüler über 13.000 Unterschriften an das Ministerium für Bildung und Wissenschaft mit Sitz in Warschau im Rahmen einer Petition ein, in der sie sich gegen die MEiN-Verordnung aussprachen, die im Februar dieses Jahres eingeführt wurde, um die Anzahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als nationale Minderheitensprache zu begrenzen (wir haben HIER darüber geschrieben).

Frau Agnieszka Kała, Lehrerin einer der kleineren Schulen, die von den Folgen der oben genannten Verordnung betroffen sind und Initiatorin der Petition, erhielt kürzlich eine Antwort des Ministeriums.

Auszüge aus dem Schreiben zitieren wir unten. Vollstädigen Inhalt des Schreibens (PL) finden Sie auf den Bildern.

Das Fehlen systemischer Lösungen, die die Organisation und Finanzierung des Erlernens der polnischen Sprache in der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, führt zu einem großen Missverhältnis in der Höhe der von den Behörden der Republik Polen und der Bundesregierung und den Bundesländern für das Erlernen der Sprache des Nachbarlandes überwiesenen Mittel. (...)

Die [polnischen] Parlamentarier beschlossen, dass die Einsparungen, die sich aus der Kürzung des Zuschusses für das allgemeine Bildungswesen (39.800 Tsd. PLN) ergeben, für die Erhöhung der Ausgaben in Teil 83 - Zweckreserven und die Schaffung einer neuen Zweckreserve mit dem Titel "Mittel für den Polnischunterricht in Deutschland" verwendet werden sollten.

Um die Förderung an die reduzierte Stundenzahl des Unterrichts von Deutsch als nationale Minderheitensprache anzupassen, war es notwendig, eine Änderung der Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft über die Art und Weise der Aufteilung des Bildungsteils des allgemeinen Zuschusses für lokale Gebietskörperschaften im Jahr 2022 vorzubereiten. In Übereinstimmung mit der Anforderung (...) wurde die Wirkung der Änderung der Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften (...) in die Verteilung der Höhe der Bildungszuschüsse für 2022 einbezogen. (...)

Im Rahmen der Aktivitäten der Regierung (einschließlich des Innen- und Verwaltungsministers und des Außenministers) ist das Ministerium für Bildung und Wissenschaft bereit, mit Partnern in Deutschland und Vertretern der deutschen Minderheit in Polen zusammenzuarbeiten, um eine Lösung zu entwickeln, um die negativen Auswirkungen der eingeführten Änderungen zu verhindern.

Odpowiedz petycja 1

Odpowiedz petycja 2

Odpowiedz petycja 3

 

 

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Unbeantwortete Fragen

Am vergangenen Dienstag, dem 10. Mai 2022, fand eine Sitzung der polnischen Regierungskommission für nationale und ethnische Minderheiten statt. Obwohl einer der Hauptpunkte des Treffens der Bericht der Regierungsbevollmächtigten für Gleichbehandlung über das Funktionieren des Antidiskriminierungsrechts in der Europäischen Union mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Diskriminierung nationaler und ethnischer Minderheiten war, wurde diese Frage im umfangreichen Bericht ... konsequent weggelassen.

Der Bericht der polnischen Regierungsbevollmächtigten für Gleichbehandlung, Frau Anna Schmidt, wurde innerhalb der ersten Dutzend Minuten der Sitzung vorgestellt. Aufgrund der Abwesenheit der Bevollmächtigten wurde diese Aufgabe vom Chefspezialisten des Büros und Frau Schmidts Vertreter übernommen; die Ministerin selbst war leider in der Sitzung (die übrigens teilweise in Hybrid-Form organisiert wurde) nicht anwesend.

Die Vertreter nationaler Minderheiten, die sich am Treffen beteiligt haben, machten keinen Hehl aus ihrer Enttäuschung. Ihre Erwartung war doch klar: Dass das Thema des Unterrichtens von Deutsch als Minderheitensprache und der Diskriminierung von Kindern, die diese Sprache lernen, welche sich aus der Verordnung des polnischen Bildungsministeriums vom 4. und 10. Februar dieses Jahres ergibt, angesprochen wird.

Unerfüllte Erwartungen

"Ich bedauere, dass Frau Ministerin nicht Mal online unter uns ist. (...) Der Bericht ist sehr breit gefächert, was wir aber erwarten würden, erscheint hier gar nicht", kommentierte der Abgeordnete der deutschen Minderheit, Ryszard Galla, und erinnerte an die Briefe, die der Vorsitzende des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida, bereits im Februar dieses Jahres an die Bevollmächtigte geschickt hatte:

Diese Informationen werden für den 1. Mai vorbereitet, aber ich möchte Fragen ansprechen, die mit dem Thema, denke ich, das Ihnen bekannt ist, d. h. mit dem Unterricht von Deutsch als Muttersprache. (...) Heute haben wir den Monat Mai. Warum lassen Sie diesen Aspekt in diesem Bericht aus? Warum gibt es in dieser Information nicht einmal einen einzigen Satz über die Diskriminierung von Kindern, und das ist eine Gruppe von 48, fast 50.000, die nur in einem eingeschränkten Bereich Deutsch als Muttersprache lernen können?

Diese Erklärung begleiteten auch weitere Fragen, die Abgeordneter Galla an Frau Ministerin gestellt hat:

  • In den Definitionen geben Sie an, dass im Gesetz, in der Verfassung und in den von Ihnen gegebenen Informationen qualifiziert sich [das] für Diskriminierung. Wenn Sie anderer Meinung sind, lassen Sie mich Ihnen zusätzliche Rechtsgutachten zusenden, aus denen es klar und deutlich hervorgeht. [Meine erste Frage bezieht sich also auf] Ihre klare Definition dieses Elements der Diskriminierung.
  • Meine zweite Frage bezieht sich auf Ihre Handlungen. (...) Den Minister für Bildung und Wissenschaft nur um Informationen zu bitten, ist wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. (...) In ihrer Rede erklärte die Ministerin, dass "Sie dies mit Besorgnis betrachte". Ich würde also gerne wissen, wie Frau Ministerin auf diese Entscheidungen des Bildungsministeriums reagiert?
  • Und meine letzte Frage: (...) Wir haben auch (…) mit Informationen eine Anfrage an den polnischen Premierminister gerichtet. Wir haben jedoch keine Antwort erhalten, oder wir haben beiläufige Antworten erhalten. War die Ministerin auch so freundlich, Herrn Ministerpräsidenten Morawiecki darüber zu informieren, dass es ein Phänomen der Diskriminierung einer der Minderheiten gibt, nämlich der Kinder, die Deutsch als Muttersprache lernen? Ich möchte Sie bitten, dies sehr ernst zu nehmen; ich bitte Frau Ministerin um Informationen in schriftlicher Form.

Erklärungen immer noch unzureichend

Bernard Gaida, der Vorsitzende des VdG in Polen, drückte ebenfalls seine Enttäuschung über die unzureichenden Schritte aus, die Frau Ministerin unternommen hat:

Ihre Besorgnis auszudrücken – und ferner nichts mehr – im Falle der Diskriminierung einer Gruppe und von 50.000 Kindern? Für eine Regierungsbevollmächtigte für Gleichbehandlung... ist das gar keine Reaktion. Sie sind nur besorgt darüber und beschränken sich darauf, Bildungsminister Czarnek danach zu fragen. Einen Minister, der dieses Thema seit vielen Monaten ignoriert, ohne sich auch nur mit denen zu treffen, die er diskriminiert, oder mit ihren Vertretern.

VdG-Vorsitzender Gaida erinnerte an die Fragen, die der VdG in Polen der Ministerin Schmidt bereits im Februar gestellt hatte. Fragen, auf die es noch keine Antwort gibt:

  • Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung von Schülern der deutschen Minderheit fallen in Ihre Zuständigkeit?
  • Liegt es in Ihrer Zuständigkeit, einen Antrag auf Aufhebung der Verordnung zu stellen?
  • Welche konkreten Schritte werden Sie angesichts eines klaren Grundrechtsbruchs unternehmen? [mehr dazu HIER].

"Leider ist dieses Ignorieren der Antwort in unserem Fall etwas, das uns nicht mehr überrascht", kommentierte Bernard Gaida. "Minister Czarnek ignoriert uns; wir werden vom Ministerpräsidenten ignoriert, der bereits vier Briefe von uns erhalten und alle Briefe an das Ministerministerium weitergeleitet hat, ohne sie überhaupt gelesen zu haben. (...) In diesem Zusammenhang (...) frage ich: Werden wir herausfinden, was die spezifischen Kompetenzen der Bevollmächtigten sind?"

Grzegorz Kuprianowicz, Co-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, der ebenfalls bei dem Treffen anwesend war, betonte: "Es scheint, dass dies eine beispiellose Angelegenheit ist, die wir seit vielen Jahrzehnten in Polen nicht mehr hatten, wenn eine der Minderheitengruppen auf rechtlicher Ebene diskriminiert wird." Er erneuerte auch die Bitte, die von der Vorsitzenden des Ausschusses für nationale und ethnische Minderheiten, Wanda Nowicka unterstützt wurde, sich mit der Bevollmächtigten Schmidt zu treffen, um sowohl die Frage der Diskriminierung von Kindern, die der deutschen Minderheit angehören, als auch die Angelegenheiten anderer in Polen lebenden Minderheiten zu erörtern.

Nichterfüllung von Verpflichtungen? 

Die unbefriedigende Tätigkeit der Ministerin Schmidt wurde auch von der Vorsitzenden der Sejm-Kommission für Nationale und Ethnische Minderheiten, Frau Wanda Nowicka, scharf kommentiert:

Sie haben ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, aber dann schreiben Sie nur, was Minister Czarnek als Antwort auf ihre Frage schreibt - als ob es uns beruhigen würde. Denn Herr Minister Czarnek interpretiert die Tatsache, dass die Verringerung der Stundenzahl »nicht automatisch bedeutet, dass die Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt werden, um sicherzustellen, dass nationale und ethnische Minderheiten ihre eigene Sprache bewahren und entwickeln können und die Schüler der deutschen nationalen Minderheit nicht die Bedingungen verloren haben, die notwendig sind, um ihre kulturelle Identität zu bewahren.« Sollte es in der Repräsentation, Interventionen und Initiativen zur Bekämpfung der offenen Diskriminierung von Minderheiten darum gehen, dann denke ich, dass solche Vorgehensweise an eine Nichterfüllung der Amtspflichten grenzt.

Zum Abschluss ihrer Rede fügte die Vorsitzende Nowicka hinzu: "Wir bitten um Intervention und ich denke auch, dass das Treffen, um welches Herr Kuprianowicz gebeten hat, stattfinden sollte. Wenn eine solche Intervention nicht durchgeführt wird – fuhr sie fort – dann möchte ich um Informationen bitten (...), aus welchen Grund es nicht dazu gekommen ist“.

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Gespräche im Ministerium

Vertreter der deutschen Minderheit kamen heute im Bildungsministerium mit Staatssekretären mehrerer Ressorts zusammen, um über das Problem der Kürzung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache zu diskutieren. Ein klares Signal zum Richtungswechsel gab es allerdings nicht.

"Wir steckten in einem Gespräch, das polnischerseits vom Symmetriegedanken geleitet war“, sagt VdG-Vorsitzender Bernard Gaida. Die polnische Regierung signalisierte zwar Bereitschaft zu konkreten Schritten, zunächst müsse sich aber Deutschland auf die dort lebenden Polen zubewegen. „Deswegen war es für mich besonders wichtig, dass der Gesandte Kremer betont hat, die Bundesregierung versuche politische Probleme konkret zu definieren und Lösungen zu finden. Auch für die Polen in Deutschland werden Lösungen gesucht, aber die Voraussetzung für weiteren Dialog ist die Beseitigung der erst jetzt eingeführten Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen“, sagt Bernard Gaida.

Vollständiger Inhalt des Beitrags: Gespräche im Ministerium (Wochenblatt.pl).

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Unterricht in zwei Sprachen: Qualifizierungsprüfungen für Lehrkräfte

Gemäß der aktuellen Rechtsgrundlage: Verordnung des Ministers für nationale Bildung vom 1. August 2017 über die detaillierten Qualifikationen von Lehrern:

1. Qualifikationen für den Unterricht in den Schulen, Kindergärten, Gruppen oder Abteilungen, die den Schüler:innen der nationalen Minderheiten, ethnischen Minderheiten oder Gemeinschaften, die die Regionalsprache verwenden, ermöglichen, eine nationale, ethnische oder sprachliche Identität zu erhalten, besitzt diejenige Person, die Qualifikationen aufweist, die für die Lehrertätigkeit erforderlich sind, die in § 3 Abs. 1 und § 4 bestimmt sind, und außerdem kennt die Sprache einer nationalen Minderheit, einer ethnischen Minderheit oder die Regionalsprache, in der sie den Unterricht erteilt.

2. Die Kenntnisse der in Absatz 1 genannten Sprache werden bestätigt durch:

a) ein Hochschulabschlusszeugnis – Deutsche Philologie;
b) ein Abschlusszeugnis des Fremdsprachenkolleges – Deutsche Philologie;
c) oder eine Bescheinigung über die Kenntnis der Sprache gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache (Gesetzblatt 2017, Pos. 823).

Termine der kommenden Sprachprüfungen:

  • 20.05.2022 um 17:00 Uhr;
  • 09.06.2022 um 16:30 Uhr;
  • 28.06.2022 um 13:00 Uhr.

Mehr dazu (allgemeine Informationen, Antragsformular, Bewerbungen) erfahren Sie auf folgenden Webseiten:

Bund der Jugend der deutschen Minderheit mit einem Apell an die Erste Dame

Der Vorsitzende des Bundes der Jugend der Deutschen Minderheit in Polen, Oskar Zgonina, richtete einen offiziellen Brief an die erste Dame Agata Kornhauser-Duda. Darin bat er um Unterstützung für die Abschaffung der diskriminierenden Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft, mit der die Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde pro Woche reduziert wurden:

Schüler, die der deutschen Minderheit angehören, wurden vom Gesetzgeber als minderwertige Kategorie von Bürgern erklärt. Dies trifft nicht nur ihre Bürgerrechte und -freiheiten, sondern auch ihre Würde und ihren Wertbewusstsein. Diese eklatante Diskriminierung junger Bürger der Republik Polen, die einer nationalen Minderheit angehören, ist ein unvorstellbarer Schaden, der den Schülern zugefügt wurde, die die polnischen Schulen besuchen, zu stolzen Bürgern heranwachsen und ihre Zukunft sowie die Zukunft der Region und des Landes, in dem sie leben, aufbauen (...)

Besorgt über die jüngsten Ereignisse und die gesetzgeberische Tätigkeit der polnischen Behörden bitte ich Sie, im Namen der jungen Generation der deutschen Minderheit, die Bemühungen zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 zu unterstützen und die Auswirkungen dieser Entscheidung, die Mittel für das Erlernen der Sprache der deutschen Minderheit zu kürzen, rückgängig zu machen. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es uns eine große Ehre wäre, die Gelegenheit zu haben, Sie persönlich zu treffen und mit Ihnen zu sprechen, wobei wir über die aktuelle Situation der Jugend der deutschen Minderheit sowie die Aktivitäten des Bundes der Jugend der deutschen Minderheit in der Republik Polen vorstellen könnten.

Vollständiger Inhalt (in polnischer Sprache): 

List BJDM do pierwszej damy 1 List BJDM do pierwszej damy 2 List BJDM do pierwszej damy 3

 

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Kollekte für die KUL

Ich habe mich bemüht, Ostern ausschließlich religiös zu erleben, aber der russische Angriff auf die Ukraine ist nicht zu vergessen, und das gemeinsame Tragen des Kreuzes durch eine Ukrainerin und eine Russin im römischen Kolosseum ruft noch immer extrem unterschiedliche Meinungen hervor. Verschiedene Ebenen prallen aufeinander, und die per Definition evangelische stößt mit dem realen und leidenden Blick russischer Opfer, der Ebene kalter politischer Berechnungen oder distanzierender Historiker zusammen. Es ist gut, dass in polnischen Kirchen dem Karfreitagsgebet ein Gebet hinzugefügt wurde, in dem der Angreifer und sein Opfer klar benannt wurden, was aus dem Vatikan weniger eindeutig hörbar war, wodurch die evangelische Dimension des Symbols an Kraft verlor.

In viel kleinerem Maßstab offenbarte sich am Ostermontag anlässlich der jährlichen Kollekte für die Katholische Universität Lublin die Dissonanz zwischen dem religiösen Inhalt und der politischen oder gesellschaftlichen Ordnung. Ich kann mich weder durch diese Sammlung noch durch den Brief des Rektors der Katholischen Universität Lublin von dem Gedanken ablenken lassen, dass der Bildungsminister Przemysław Czarnek ein Student und Professor dieser Universität ist. In diesem Zusammenhang betrachte ich die Worte des Rektors: „Ein Wissenschaftler und ein Student, die rationales Denken mit dem christlichen Glauben in Einklang bringen, können sich nicht nur auf den Erwerb von Wissen beschränken, sondern sollten in sich ständig die Hoffnung erneuern, dass das Erkennen und Vermitteln der Wahrheit sich in der Praxis widerspiegelt und dazu beiträgt, das Leben zum Besseren zu verändern. Auch ein Wissenschaftler und ein Student an einer katholischen Universität sind berufen, täglich Zeugen einer freudigen Hoffnung zu sein, erleuchtet vom Glanz der acht Segnungen, die über zeitliche Ungerechtigkeit, Leid, Trauer und Hilflosigkeit hinausgehen (…).“

Betroffen von der Benachteiligung unserer Kinder, die im neuen Schuljahr durch die Ministerialverordnung 2/3 des Deutschunterrichts weniger haben werden, ... nur weil es nicht ukrainisch, kaschubisch oder weißrussisch ist, frage ich mich, wie sich der christliche Glaube darin praktisch widerspiegeln kann? Oder wie kann diese Regulierung das Leben zum Besseren verändern? Und schließlich die grundlegende Frage: Wie kann diese vom Bildungsministerium eingeführte Diskriminierung Hoffnung bringen, die über zeitliche Ungerechtigkeit, Trauer und Hilflosigkeit hinausgeht? Das Auseinanderdriften dieser politischen Praxis mit den schönen Prinzipien, denen Mitarbeiter einer katholischen Universität, wie der Universität Lublin, dienen sollten und über die der Rektor, Prof. Dr. Mirosław Kalinowski, schreibt, schmerzt in diesem Fall besonders. Ich beschloss, meine Einzahlung für die diesjährige Kollekte für einen anderen Zweck zu verwenden.

Bernard Gaida

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Starke Reaktion der deutschen Minderheit gegen das Vorgehen des Bildungsministeriums

Die Vertreter der deutschen Minderheit setzen sich unermüdlich dafür ein, dass die am 4. Februar 2022 eingeführte Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die die Anzahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache begrenzt, zurückgenommen wird. Aus Protest setzten sie ihre Teilnahme an der Arbeit der Gemeinsamen Kommission der nationalen und ethnischen Minderheiten aus. Im Gegenzug erhielt die Europäische Kommission eine offizielle Klage vom Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, in der auf eine Reihe von Bestimmungen hingewiesen wird, gegen die die im Februar eingeführte Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft eklatant verstößt.

Klage an die Europäische Kommission

Die Gründe für die Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission wurden vom Vorsitzenden des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida, geschildert:

Der Vorstand des VdG beschloss, eine solche Beschwerde einzureichen, weil wir erfolglos - und zwar seit Dezember - versucht hatten, einen Dialog in der Phase aufzunehmen, in der nur über eine Kürzung des Bildungszuschusses gesprochen wurde. Erst später wurde etappenweise klargestellt, dass die Absicht dieser Schritte darin besteht, die Subventionen ausschließlich für den Deutschunterricht zu reduzieren, ohne Änderungen für andere nationale Minderheiten in Polen. Unsere Versuche, einen Dialog aufzunehmen, Treffen zu organisieren und schließlich die Tätigkeit des Abgeordneten Ryszard Galla, der versuchte, eine politische Lösung für dieses Problem zu finden, mithilfe eines Treffens auf der Ebene Polens und Deutschlands - all diese Bemühungen sind wirkungslos geblieben. Wir richteten Briefe sowohl an den Marschall des Sejm als auch an die Minister der polnischen Regierung. An den Ministerpräsidenten selbst habe ich Briefe am 12., am 25. Januar und am 24. Februar geschickt. All diese Schriften blieben ohne nennenswerte Reaktion.

Als EU-Bürger erkennen wir an, dass wir das Recht haben, in einem Streit mit unserer eigenen Regierung auf europäischer Ebene Hilfe zu suchen. Daher die Entscheidung, diese Beschwerde einzureichen. Als Bürger des polnischen Staates können wir dieser Diskriminierung nicht zustimmen.

Lesen Sie auch: Stellungnahme des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit

Wie die Vertreter der deutschen Minderheit betonen, verstößt die Verordnung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, die eine Einschränkung einführt, die sich nur auf eine der neun in Polen lebenden nationalen Minderheiten bezieht, nicht nur gegen die Bestimmungen der Verfassung der Republik Polen, die die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz garantieren, sondern auch gegen das in Polen geltende EU-Recht und eine Reihe anderer für Polen verbindlicher Dokumente. Nach monatelangen erfolglosen Bemühungen um ein Treffen mit dem Minister für Bildung und Wissenschaft, um die Verordnung des Bildungsministeriums zurückzuziehen, hat der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen beschlossen, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen. In der Beschwerde, die eindeutig auf eine Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen hinweist, heißt es: “Zusammen mit der förmlichen Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union sollte die Europäische Kommission eine Schutzmaßnahme beantragen, die die zuständigen polnischen Behörden verpflichtet, die Anwendung diskriminierender Vorschriften unverzüglich auszusetzen und die Anwendung von Rechtsinstrumenten zu untersagen, die zu weiteren Verletzungen der Rechte und Freiheiten von Bürgern führen, die der deutschen nationalen Minderheit angehören.” Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, der gestern (5. April 2022) die Klage eingereicht hat, wird pro bono von der Anwaltskanzlei Dentons Europe Dąbrowski i Wspólnicy sp. k. vertreten.

Der Anwalt, Patrick Radzimierski, erklärt: “Wenn die Diskriminierung die Merkmale einer systemischen Diskriminierung annimmt, also einer Diskriminierung die vom Staat gesteuert wird, ist sie umso gefährlicher, weil sie zeigt, dass der Staat, der die Bürger vor Diskriminierung schützen sollte, genau das Gegenteil tut und bestimmte Gruppen aufgrund ihrer Zugehörigkeit – anstatt ihnen Schutz zu bieten – aus dem einen oder anderen Grund diskriminiert oder schikaniert. Wenn diese Diskriminierung Kinder betrifft, ist es schwierig, rein juristische Begriffe zu finden. Es ist einfach verachtenswert, wenn es die Schwächsten trifft, diejenigen, die am meisten Unterstützung und Schutz brauchen. Wir sind dazu entschlossen, diese Art von Diskriminierung mit allen zur Verfügung stehenden und legalen Mitteln zu bekämpfen.” Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Europäische Kommission in dieser Angelegenheit ergreifen würde, fügte er hinzu: “Das wirksamste Instrument könnte sein, dass die Kommission den Gerichtshof der EU ersucht, eine Schutzklausel zu erlassen, die Polen auffordert, die rechtlichen Maßnahmen, die das diskriminierende System eingeführt haben, aufzuheben oder zu widerrufen.”

Sehen Sie auch:

Information zur Klage des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (DE)
Union of German Socio-Cultural Associations in Poland complains to European Commission (ENG)

“Ich persönlich hatte die Möglichkeit, neun Jahre lang Deutsch als Minderheitensprache zu lernen, und das war nicht nur für meine Identität wichtig, sondern eröffnete mir auch berufliche  Perspektiven, neue Chancen und Möglichkeiten. Durch die Reduzierung des Deutschunterrichts von drei auf eine Stunde pro Woche wird die Weitergabe der Sprache und des damit verbundenen kulturellen Erbes völlig unmöglich gemacht. Es ist einfach unerreichbar, die Sprache zu lehren, den Wortschatz zu erweitern, die Grammatik zu strukturieren, ganz zu schweigen von der Vermittlung von Kultur und Geschichte”, sagte Weronika Koston, Vertreterin des Bundes der Jugend der Deutschen Minderheit in Polen. “Mit dieser rein politischen Entscheidung werden Kindern und Jugendlichen schlichtweg alle Möglichkeiten genommen, sich zu entwickeln und ihren Horizont zu erweitern. Wir sind zu Bürgern zweiter Klasse geworden”, fügte sie hinzu.

Die jungen Menschen sind weiterhin aktiv, um ihren Widerstand gegen die Maßnahmen des Ministeriums zum Ausdruck zu bringen: Weronika Koston erwähnte nicht nur die Aktion #niemamowy #sprachlos, die in den sozialen Medien zu sehen ist, sondern kündigte auch eine weitere Aktion an, mit der junge Menschen ihren Widerstand gegen die Maßnahmen des Ministeriums zum Ausdruck bringen: einen Schreibmarathon von Postkarten an alle Abgeordneten der Republik Polen.

Verzicht auf die Teilnahme an den Arbeiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten

Die seit 2005 bestehende Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten ist ein Beratungsgremium des Premierministers, in dem – gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten – Stellungnahmen zu Fragen abgegeben werden, die aus Sicht der Minderheiten wichtig sind. Bei der Ausarbeitung der Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Änderung des Stundenumfangs für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache wurde dieses Gremium jedoch völlig ignoriert. “Auf diese Weise wurde mir zu verstehen gegeben, dass meine Arbeit, meine Erfahrung und meine Meinung für die polnische Regierung nicht von Bedeutung sind. So musste ich einsehen, dass eine weitere Beteiligung an der Arbeit der Gemeinsamen Kommission sowohl vom Ministerpräsidenten als auch von meiner Gemeinschaft als Akzeptanz eines diskriminierenden Gesetzes interpretiert werden würde”, betont Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen. “Abgesehen von der absurden Annahme, dass der Unterricht einer nationalen Minderheitensprache in einem Umfang von 45 Minuten pro Woche effektiv durchgeführt werden kann, hat diese Verordnung unserer Gemeinschaft deutlich gezeigt, dass sie wie eine Gemeinschaft polnischer Bürger zweiter Klasse behandelt wird”, fügt er hinzu. 

Vertreter der deutschen Minderheit betonen, dass die von dem Bildungsministerium eingeführte Verordnung zwei Kategorien von in Polen lebenden Minderheiten schafft: “Die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft, die eine direkte Diskriminierung der deutschen Minderheit einführt, indem sie den Zugang zum Minderheitenschulwesen nur auf die Kinder und Jugendlichen dieser einen Gemeinschaft beschränkt, hat in dieser Hinsicht alles verändert, was in den letzten Jahrzehnten im Hinblick auf die Minderheitenpolitik des polnischen Staates aufgebaut wurde”, erklärt Rafał Bartek, Vorsitzender der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien und Mitglied der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten seit ihrer Gründung im Jahr 2005 und ihr Ko-Vorsitzender in den Jahren 2012-2018. Der Vorsitzende der SKGD verbirgt seine Bitterkeit nicht: “Was haben wir falsch gemacht? Womit haben wir, als loyale polnische Bürger, eine solche Diskriminierung verdient? Wofür werden die Kinder der deutschen Minderheit bestraft? Was ist der Grund für eine so weitreichende Entscheidung der polnischen Regierung?” Die Vertreter der deutschen Minderheit haben am vergangenen Freitag, dem 1. April 2022, die Aussetzung ihrer Mitgliedschaft in der Arbeit der Gemeinsamen Kommission erklärt. Sie deuten hin, dass sie erst dann in die Kommission zurückkehren werden, wenn die diskriminierende Regelung gegen Kinder und Jugendliche der deutschen Minderheit abgeschafft wird.

Sehen Sie auch: Aufhebung der Arbeiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten (Bernard Gaida)
Aufhebung der Arbeiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten (Rafał Bartek)

Lesen Sie auch: Wochenblatt.pl: “Es ist reine Gemeinheit”
Tagesschau: Nur noch eine Deutschstunde pro Woche

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